Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht –
Denn nur Spezialisierung bietet garantiert Qualität!

Spezialisierung: Arbeitsrecht

Bereits in Studium und Referendariat habe ich mich voll auf das Wahlfach Arbeitsrecht spezialisiert. Als Referendar habe ich das Schulungsunternehmen „AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht“ gegründet, welches über 1.100 Studenten auf die Examensprüfung im Wahlfach Arbeitsrecht vorbereitet hat.

Nach meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 habe ich mich selbständig gemacht und diesen Kurs konsequent fortgeführt, d. h. ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate übernommen. Im Jahr 2007 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen.

Mandanten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Da ich ideologisch nicht festgelegt bin, vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deutschlandweit.

Zu meinen Mandanten zählen kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern, ebenso wie Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer.

Außergerichtlich ...

Bei auftretenden arbeitsrechtlichen Problemen werde ich am besten bereits frühzeitig hinzugezogen. Häufig können gerichtliche Auseinandersetzungen dadurch vermieden werden.

Jedenfalls ist es stets ratsam, bereits jetzt die richtigen Weichen zu stellen, um die Erfolgsaussichten in einem späteren Prozess zu verbessern. Wer frühzeitig die richtigen Beweise sichert und außergerichtlich die richtigen Erklärungen abgibt, hat im Prozess die besseren Karten!

... und gerichtlich!

Rund um den Arbeitsvertrag gelten kurze Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen – häufig muss bereits binnen weniger Wochen Klage eingelegt werden. Daher ist Arbeitsrecht Prozessrecht!

Ich übernehme die Prozessvertretung an allen deutschen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten, beim Bundesarbeitsgericht, sowie bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten (Vorstände und Geschäftsführer).

Kooperation

Regelmäßig bin ich auch für Kollegen, die anderweitig spezialisiert sind (z. B. Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht), in arbeitsrechtlichen Fragestellungen beratend tätig.

Sprachen

Deutsch, Französisch (Muttersprachen)
Englisch (fließend)