Hinweise zu den Anwaltsgebühren

Qualifizierte Rechtsberatung kostet Geld. Daher sollten Sie folgendes über die Vergütung meiner Tätigkeit wissen:

Mein Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern wir nicht ausnahmsweise eine besondere schriftliche Vergütungsvereinbarung treffen.

Prozessvertretung:

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren vergüten Honorare nach dem RVG die Arbeit des Rechtsanwaltes in der Regel angemessen. Diese RVG-Honorare bestimmen sich nach dem Streitwert, je nach Tätigkeit fallen gestaffelte Pauschalgebühren an. Einzelheiten hierzu erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch: Ich sage Ihnen vorher, was es nachher kostet.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen ist jeder Anwalt in Deutschland gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen.

Außergerichtliche Vertretung / Beratung:

Meine außergerichtliche Tätigkeit erbringe ich regelmäßig aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Je nach Mandat empfehle ich hier ein Stunden- oder Pauschalhonorar.

Mein Stundensatz richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit des Mandates, sowie nach dem Streitwert. Dabei ist jederzeit Transparenz sichergestellt: Sie erhalten detaillierte Zeitaufstellungen meiner Tätigkeit und regelmäßige Zwischenabrechnungen. In der Regel vereinbare ich maximale Stundenvolumen, um Ihnen Kostentransparenz zu sichern. Zahlungen einer Rechtsschutzversicherung rechne ich auf das entstandene Zeithonorar selbstverständlich an.

Rechtsschutzversicherung:

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, so bemühe ich mich für Sie um eine Deckungszusage und rechne direkt mir Ihrer Versicherung ab. Sofern nicht anders vereinbart, entstehen hier keine Zusatzkosten.

Prozesskostenhilfe:

Sollten Sie ein geringes Einkommen beziehen, so prüfe ich für Sie, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.