Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Das ist Ihr gutes Recht!

„Diesen Spruch haben Sie sicher schon oft und in allen möglichen Lebenslagen gehört. Er passt vielleicht nicht immer, aber wenn Sie den hören, wissen Sie, dass Sie kein schlechtes Gewissen zu haben brauchen. Um was auch immer es dann geht: Es steht Ihnen ganz einfach zu!

Ich bin nun jemand, der diesen Spruch jeden Tag aufsagt. Aufsagen muss. Denn Arbeitnehmer sind zwar verdächtig gut über ihre Pflichten informiert, steht ja alles im Arbeitsvertrag, aber dass sie auch Rechte haben – und zwar jede Menge Rechte – das wissen viele nicht. Ist einfach so. 

Kann man auch verstehen, dass die Arbeitgeberseite das Thema Arbeitnehmerrechte nicht an die große Glocke hängen mag, aber bitte glauben Sie mir: Um was auch immer es in Ihrem speziellen Fall geht, ich weiß genau, dass wir bei Ihnen für Aha-Erlebnisse sorgen werden. Ist wirklich so. Als eine komplett auf Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei wissen wir, worüber wir reden.“

Robert Strauß, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2016

Arbeitnehmer + Arbeitsrecht = Kanzlei Croset

Das Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern vor allem eins: Rechte für Arbeitnehmer! Wer aufgrund eines Arbeitsvertrages für ein Unternehmen arbeitet, der kann sich auf eine Reihe von Gesetzen verlassen, die ihn schützen sollen. Nützen kann das Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aber nur, wenn Sie Ihre arbeitsvertraglichen Rechte auch kennen. Lassen Sie uns über Arbeitnehmerrechte sprechen! Als eine komplett auf Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei wissen wir, worüber wir reden.

Arbeitnehmerrechte – Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Blicken Sie als Arbeitnehmer in ihren Vertrag, stehen dort fast nur Pflichten. Kein Wunder, denn selbst in Zeiten des Fachkräftemangels bleibt der Arbeitgeber der Stärkere im Arbeitsverhältnis. Der Chef diktiert die Klauseln im Arbeitsvertrag. Zum Glück garantieren arbeitsrechtliche Gesetze Arbeitnehmern ihre Ansprüche, Rechte und Schutz:

» Schutz gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses

» Schutz gegen Mobbing und Maßregelung (§ 612a BGB)

» Schutz gegen sexuelle Belästigung

» Anspruch auf Urlaub

» Lohnansprüche für Mitarbeiter bei Krankheit

» Anspruch auf Teilzeitarbeit

» Anspruch auf Elternzeit

» besonderer Schutz für Betriebsräte, Betriebsratswahlen und Betriebsratsmitglieder

» besonderer Schutz bei Schwangerschaft

» besonderer Schutz bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung 50)

» Hilfe gegen unfaire Bedingungen im Arbeitsvertrag und gegen unwirksame Klauseln (§ 305c BGB)

» Hilfe gegen Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen

Leistungen unserer Kanzlei für Arbeitsrecht 

Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht? Dann sind die Fachanwälte und Fachanwältinnen unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei die richtigen Ansprechpartner für Sie. Mit mehr als 5.000 bearbeiteten Fällen in über 17 Jahren können wir Ihnen garantiert bei der Lösung Ihres ganz speziellen Falles helfen! In unserer Arbeitsrechtskanzlei in Berlin beschäftigen wir uns täglich mit den Fragen, die rund um den Vertrag auftreten können: Kündigung, Befristung, Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz, Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag, Betriebsratswahlen – damit kennen wir uns aus. Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem mit Ihrem Chef, Vorgesetzten oder Ihrem Arbeitsverhältnis? Im Krisenfall haben wir nicht nur einfach schnell den richtigen Rat für Sie zur Hand, sondern setzen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie praktisch um. Wir bleiben dran, bis Ihr Ziel erreicht ist.

Das sagen Mandatinnen über Croset - Fachanwälte

Kündigung Arbeitnehmer 

Haben Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten? Das ist für Arbeitnehmer sehr häufig ein schwerer Schock. Aus heiterem Himmel ist die Existenz in Gefahr. Möglicherweise beruft sich die Firma auf angebliche betriebsbedingte Gründe und behauptet, der Arbeitsplatz sei durch Outsourcing oder Rationalisierung weggefallen. Immer wieder erheben Arbeitgeber aber auch vollkommen aus der Luft gegriffene Vorwürfe bis hin zu Diebstahl, Spesenbetrug oder sexueller Belästigung von Kollegen. Arbeitnehmer müssen dann fürchten, dass sie nicht nur ihren Arbeitsplatz und damit ihre finanzielle Einnahmequelle verlieren, sondern müssen sich auch noch mit der Gefahr auseinandersetzen, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1 verhängt.

Gerade wenn es Sie vollkommen unerwartet trifft, kann es schwer sein, einen klaren Kopf zu bewahren. Arbeitgeber nutzen dies gelegentlich dazu, Ihnen als scheinbar freundliches Entgegenkommen einen Aufhebungsvertrag vorzulegen. Tun Sie das einzig vernünftige: Fragen Sie einen Profi, der täglich mit solchen Herausforderungen befasst ist. Von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erhalten Sie in einem zehnminütigen Telefonat mehr Informationen als durch eine Stunde umhergoogeln. Und Sie können sich darauf verlassen, dass die Informationen auch wirklich belastbar sind. -> nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenfreien Ersteinschätzung

Kündigungsschutzklage 

Eine Kündigung muss man als Arbeitnehmer nicht hinnehmen. Denn nach unserer jahrzehntelangen Erfahrung sind mindestens 70% aller ausgesprochenen Kündigungen unwirksam oder zumindest sehr zweifelhaft. Der Arbeitgeber muss also rein statistisch gesehen fürchten, dass der Arbeitsrichter seine Kündigung kassiert. Daher lohnt es sich für Arbeitnehmer in den allermeisten Fällen, beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzulegen.

Übrigens: Eine sogenannte „Klage auf Wiedereinstellung“ gibt es nur in der Boulevardpresse. Spezialisten für Arbeitsrecht sprechen von einer Kündigungsschutzklage, Laien verwenden immer wieder auch die Worte Kündigungsklage oder nur Schutzklage. Sehr häufig falsch eingeschätzt wird auch die Rolle des Betriebsrats. Für die Aussichten in einem Kündigungsschutzprozess ist es nicht entscheidend, ob Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat oder die Äußerungsfrist verstreichen ließ. Hilfreich kann es allerdings sein, wenn Sie zu einem der Betriebsratsmitglieder einen besonders guten Draht haben und von diesem Informationen über Neueinstellungen erhalten: Wird nämlich während Ihrer Kündigungsfrist ein anderer Arbeitnehmer eingestellt, kann dies die Chancen ihrer Kündigungsschutzklage ganz erheblich erhöhen.

Aktuell stellt sich im Zusammenhang mit Kurzarbeit für Arbeitnehmer immer wieder die Frage: Schützt die Kurzarbeit mich vor Kündigung? Die Antwort für Ihren individuellen Fall geben wir Ihnen gerne, sprechen Sie uns gerne an.

Croset - Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin

Abfindung 

Statistisch enden über 80% der Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer. Auch wenn darauf meistens kein rechtlicher Anspruch besteht: Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung, damit der Arbeitnehmer die Kündigung „akzeptiert“ und nicht (weiter) dagegen klagt. Arbeitgeber behaupten immer wieder, sie würden Abfindungen „aus sozialen Gründen“ zahlen. Fakt ist aber: Wir haben noch keinen Arbeitgeber getroffen, der mehr gezahlt hat als er unbedingt musste. Ob Sie eine hohe oder niedrige Abfindung erhalten, hängt immer davon ab, welches Risiko der Arbeitgeber hat und wie gut die Gründe für die Kündigung sind.

Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht überlassen nichts dem Zufall. Egal welche Kündigungsgründe der Arbeitgeber hat oder hervorzaubert: Wir gehen jeden Fall mit juristischem Sachverstand, Erfahrung und dem richtigen Maß an Hartnäckigkeit an.

Aufhebungsvertrag

Kann der Aufhebungsvertrag für mich als Arbeitnehmer eine gute Alternative zur Kündigung sein? Wann macht ein Abwicklungsvertrag Sinn? Bevor Sie sich zu einer Unterschrift entscheiden, wollen Sie wissen was ein Aufhebungsvertrag rechtlich für Sie bedeutet. Arbeitgeber erzählen gerne, dass sie Abfindung, Kündigungsschutz und Freistellung auch ohne Sperrzeit der Agentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld 1 bieten können. Die Zauberworte lauten dann Abwicklungsvertrag und Präambel (“…zur Vermeidung einer sonst unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung…“). Aber hält der Abwicklungsvertrag sein Versprechen? Wir beraten jede (wirklich jede!) Woche mehrere Mandanten, die solche Angebote erhalten haben. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Sie die besten Konditionen bekommen, aber ohne Sperrzeit.

Sollten Sie unter Druck einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, können wir das häufig rückgängig machen. Gerne prüfen wir, unter welchen Voraussetzungen für Sie eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages gemäß § 123 BGB wegen Täuschung oder Drohung möglich ist. Wir haben schon sehr häufig erfolgreich die Rückabwicklung von Aufhebungsvereinbarungen durchgesetzt, bzw. im Nachhinein vor dem Arbeitsgericht eine deutliche Erhöhung der Abfindungssumme erreicht.

Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Das kann bedeuten, dass Ihr Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Denn durch den Ausspruch einer Abmahnung möchten Arbeitgeber eine angestrebte Kündigung vorbereiten. In jedem Fall sollten Sie jetzt die Weichen richtig stellen, um für den schlimmsten Fall gewappnet zu sein. Sie können gegen eine Abmahnung klagen, nämlich auf Entfernung aus der Personalakte. Manchmal macht eine solche Klage wirklich Sinn, aber manchmal spielen Sie dem Arbeitgeber damit ungewollt in die Karten und verschlechtern Ihre Position in einem späteren Kündigungsschutzprozess.

Bei Abmahnungen sind Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt. Mit Abmahnungen im Arbeitsrecht kennen wir uns aus. Denn wir haben ein Fachbuch geschrieben, mit dem wir Personalabteilungen dabei helfen, „rechtssichere Abmahnungen“ zu erstellen. Unser Buch ist mittlerweile ein Standardwerk zu diesem Thema. Wir kennen daher alle Hürden und Fallstricke, wir wissen welche Fehler Arbeitgeber beim Verfassen von Abmahnungen machen. Übrigens: 70% aller arbeitsrechtlichen Abmahnungen sind unwirksam! Und wenn in Ihrer Abmahnung ein Fehler ist, dann werden wir diesen zu 100% finden und für Sie nutzen.

Schwerbehinderung: Besonderer Kündigungsschutz!

Für Menschen mit einem Grad der Behinderung 50 oder mehr gelten besondere Regelungen. Insbesondere bei Kündigungen muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen, denn ohne diese Zustimmung haben Sie die Kündigungsschutzklage schon gewonnen. In dem Verfahren vor dem Integrationsamt werden wichtige Weichen gestellt. Bereits hier sollten wir es dem Arbeitgeber gemeinsam so schwer wie möglich machen! Selbst wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung des Vertrages erteilt, sollten Sie nicht aufgeben: Ein fristgerecht eingelegter Widerspruch stellt immer ein Risiko für den Arbeitgeber dar. Und von genau diesem Risiko hängt ab, ob Sie dem Arbeitgeber eine hohe oder niedrige Abfindung abtrotzen – oder sogar Ihren Arbeitsplatz retten.

Sie haben einen Grad der Behinderung von 30? Dann sollten wir dringend über die Möglichkeiten einer Gleichstellung sprechen. Sie können bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) beantragen, dass Sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dann genießen Sie den vollen Kündigungsschutz!

Sexuelle Belästigung: Sich gegen einen schlimmen Vorwurf wehren

Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten einen Kollegen oder eine Kollegin im Rahmen Ihrer Tätigkeit sexuell belästigt? Dann hat Ihr Arbeitgeber Sie wahrscheinlich aufgefordert, zu den angeblichen Vorfällen schriftlich Stellung zu nehmen. Oder Sie wurden zu einer Anhörung eingeladen. Jedenfalls werden Sie mit einer toxischen Kombination aus fristloser Kündigung, schlechtem Arbeitszeugnis, Verlust des gesellschaftlichen Ansehens, Sperrzeit der Agentur für Arbeit und Verlust des arbeitsrechtlichen Besitzstandes bedroht.

Bevor Sie jetzt handeln, machen Sie sich eins klar: Es ist egal, ob die Vorwürfe stimmen, vollkommen aus der Luft gegriffen sind oder von der Personalabteilung zumindest stark aufgebauscht wurden: Wenn Sie sich jetzt nicht optimal verteidigen, ist Ihr Arbeitsverhältnis verloren und Ihr Ruf beschädigt. Selbst wenn Sie absolut nichts Unrechtes getan haben wird es schwierig sein, Sie ohne Beschädigung aus dieser Gefahrenzone herauszubekommen. Gut, dass wir vor Schwierigkeiten nicht zurückschrecken und auch bei schweren Vorwürfen Ihre Rechte parteiisch wahrnehmen.

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Aufgabe für eine/n erfahrene/n Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht. Bevor wir für Sie eine Stellungnahme abgeben, gehen wir mit Ihnen genau durch, welche belastenden Zeugenaussagen oder Beweise vorliegen. In vielen Fällen ist ein selbstbewusster, knallharter Vortrag das richtige Mittel, um alle Vorwürfe restlos abzuräumen. In manchen Fällen ist so viel passiert, dass der Arbeitnehmer gut bedient ist, wenn sein Anwalt eine fristlose Kündigung vermeidet und einen „sauberen Exit“ sichert, der einem beruflichen Neustart nicht im Wege steht.

Arbeitszeit: Überstunden trotz Abgeltungsklausel auszahlen lassen?

Wenn Sie als Arbeitnehmer im Rahmen Ihrer Tätigkeit mehr Stunden geleistet haben, als in Ihrem Arbeitsvertrag für Ihre Arbeit vereinbart waren, dann wollen Sie dafür auch eine Vergütung haben. Arbeitgeber berufen sich gegenüber ihren Mitarbeitern sehr gerne darauf, dass der Vertrag eine Abgeltungsklausel enthält. Solche vertraglichen Regelungen regeln, dass Überstunden über die Vertrags-Arbeitszeit hinaus nicht bezahlt werden. Gut zu wissen, dass das Bundesarbeitsgericht schon eindeutig entschieden hat, dass solche Klauseln unwirksam sind. Mehrarbeit ist zu vergüten. Allerdings muss der Arbeitnehmer beweisen können, wann genau er welche Tätigkeiten verrichtet hat. Sehr günstig ist es, wenn Sie an dieser Stelle Auswertungen aus einer betrieblichen Software zur Arbeitszeiterfassung oder aus einer elektronischen „Stechuhr“ haben. Denn wenn Sie als Arbeitnehmer hier eine nachvollziehbare Aufstellung Ihrer Arbeitszeiten haben, dann muss der Arbeitgeber erst einmal darlegen, dass sie angeblich in dieser Zeit nicht gearbeitet haben sollen. Das Arbeitsrecht ist hier auf Ihrer Seite.

Sie möchten für Ihre geleisteten Überstunden auch Lohn haben, sind sich aber nicht ganz sicher, wie gut Ihre Chancen sind? Sie fürchten, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt vielleicht höher sind, als das die Summe die Sie erreichen können?

-> nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenfreien Ersteinschätzung. 

Wir sagen Ihnen klipp und klar, ob wir für Sie etwas rausholen können und was Ihr Vertrag hergibt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ausführungen eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen können und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.