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Inhaltsverzeichnis

Arbeitszeugnis - Worum geht es?

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Ihr Arbeitgeber Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen muss und das Ihre Leistungen sowie Ihr Verhalten während der Beschäftigung bewertet. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: ein einfaches Zeugnis, das nur Ihre Tätigkeiten auflistet, und ein qualifiziertes Zeugnis, das zusätzlich Ihre Leistungen und Ihr Verhalten beurteilt. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf jedoch keine falschen Angaben enthalten. 

Sie haben das Recht auf ein korrektes und vollständiges Arbeitszeugnis, das Ihre berufliche Zukunft nicht beeinträchtigt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zeugnis ungerecht oder missverständlich formuliert ist, unterstützen wir Sie dabei, Änderungen einzufordern.

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Arbeitszeugnis für Führungskräfte

Das Arbeitszeugnis für Führungskräfte ist in einigen Punkten mit dem Zeugnis für normale Mitarbeiter identisch. So müssen beide Zeugnisvarianten wichtige Informationen wie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum sowie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses beinhalten.

Darüber hinaus sollte ein vollständiges Arbeitszeugnis für Führungskräfte eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung sowie eine umfassende Bewertung von Leistung und Sozialverhalten zum Inhalt haben. Das Arbeitszeugnis für Führungskräfte unterscheidet sich von dem für normale Mitarbeiter in entscheidenden Punkten.

Beispielsweise ist es ratsam, genauer auf den Führungsstil der Führungskraft einzugehen und den Umgang mit den Mitarbeitern zu beurteilen.

Pflegte die Führungskraft einen kollegialen Umgang mit den Mitarbeitern oder war der Führungsstil eher straff? Des Weiteren dürfen folgende Inhalte in einem Arbeitszeugnis für Führungspersonal nicht fehlen:

  • Teamgröße: Wie viele Mitarbeiter wurden geführt?
  • Erzielte Erfolge (zum Beispiel: höherer Umsatz, geringere Produktionskosten etc.)
  • Einschätzung der unternehmerischen Kompetenz
  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitszeugnis endet mit einer Schlussformel, in der dem Bedauern über das Ausscheiden aus dem Betrieb Ausdruck verliehen wird. Danach folgen Datum, Unterschrift und Firmenstempel. Gerade bei Führungskräften kommt der Unterschrift des Zeugnisausstellers große Bedeutung zu.

In aller Regel ist das Zeugnis durch einen Geschäftsführer bzw. Vorstand zu unterzeichnen, sowie durch den Personalleiter (Head of HR). Unterzeichnet hingegen lediglich ein hierarchisch gleichgestellter Kollege oder ein Mitarbeiter der Personalabteilung, so liest der erfahrene Personaler hieraus eine negative Botschaft des Vorarbeitgebers.

Wie sieht die Tätigkeitsbeschreibung bei Arbeitszeugnissen für Führungskräfte aus?

Die Tätigkeitsbeschreibung ist ein Kernelement des Arbeitszeugnis für Führungskräfte. Hier wird genau erläutert, was alles in die Verantwortung der Führungskraft fiel, über welche Vollmachten sie verfügte und welche Aufgaben konkret erfüllt wurden.

Auch eine hierarchische Einordnung der Führungsposition ist wichtig, beispielsweise durch eine Formulierung wie „Frau Mustermann erstattete dem Geschäftsführer Bericht“. Die ausgeübten Tätigkeiten sind vollständig und aussagekräftig zu beschreiben, damit potenzielle Arbeitgeber sich ein umfassendes Bild machen können.

Dabei ist folgende Reihenfolge einzuhalten: Hauptaufgaben, Kernaufgaben, weniger wichtige Aufgaben. Je nach Anzahl der Aufgaben sollen diese für eine bessere Lesbarkeit tabellarisch angeordnet werden. Hat die Führungskraft im Laufe einer mehrjährigen Karriere in verschiedenen Abteilungen gearbeitet, empfiehlt sich dabei eine chronologische Reihenfolge.

Was gilt es bei Formulierungen beim Arbeitszeugnis für Führungskräfte zu beachten?

Die Wahl der Formulierungen ist bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte von höchster Bedeutung. Reihen Sie nicht eine neutrale Floskel an die andere, sondern verwenden Sie auch persönliche Worte, um die Stärken der Führungskraft so exakt wie möglich zu beschreiben.

So ist die Formulierung „Herr Mustermann war sehr beliebt“ zu vermeiden – schließlich sollen Führungskräfte vorrangig respektiert werden. Das Adjektiv „beliebt“ suggeriert hingegen, dass es der Führungskraft an Durchsetzungsvermögen mangelt.

Der Formulierung des letzten Absatzes kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu. Vor allem dann, wenn viele Bewerbungen gesichtet werden müssen, sehen sich Personaler oftmals zunächst nur diesen an.

Nur dann, wenn der letzte Absatz überzeugt, lesen sie das gesamte Zeugnis und ziehen ein Vorstellungsgespräch in Betracht. Eine aussagekräftige Schlussformel ist also unverzichtbar – zumal ihr Weglassen als Distanzierung des Vorarbeitgebers von der Führungskraft gelesen wird.

Worauf kommt es bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte noch an?

Auch scheinbare Nebensächlichkeiten spielen bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte eine Rolle. So sollte das Arbeitszeugnis weder zu kurz, noch zu lang sein. Als Faustregel gilt: mindestens eine halbe Seite, höchstens jedoch zwei.

Zu beachten ist außerdem, auf welchem Papier das Arbeitszeugnis gedruckt wurde – auf dem normalen Firmenpapier oder auf dem Briefpapier des Aufsichtsratsvorsitzenden. Nicht zuletzt kommt es auch darauf an, von wem das Arbeitszeugnis unterzeichnet wurde.

Arbeitszeugnisse für Führungskräfte sollten in jedem Fall von einem ranghöheren Vorgesetzten unterzeichnet werden. Im Idealfall unterschreibt ein Mitglied der Geschäftsleitung das Dokument mit. Ein positives Signal ist es außerdem, wenn sich der Verfasser des Schreibens für Anfragen zur Verfügung stellt.

Zusammenfassung

Die Formulierung eines Arbeitszeugnis für Führungskräfte birgt einige Fallstricke. Umso wichtiger ist es daher, sich sorgfältig mit der Materie auseinanderzusetzen. Bei Fragen zum Thema Arbeitszeugnis für Führungspersonal ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.

Er weiß genau, worauf es bei der Gestaltung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte konkret ankommt und steht Ihnen auch im Streitfall mit seinem Know-how zur Seite. Also: Überlassen Sie Ihr Arbeitszeugnis nicht dem Zufall.

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Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de

Arbeitszeugnis für "normale" Mitarbeiter

Ein Arbeitszeugnis für „normale“ Mitarbeiter, also Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung, sollte die Tätigkeiten, Leistungen und das Verhalten während der Anstellungszeit klar und positiv beschreiben. Es beginnt in der Regel mit einer kurzen Vorstellung des Unternehmens und der Dauer der Beschäftigung. Anschließend werden die konkreten Aufgaben und Tätigkeiten aufgelistet, die der Mitarbeiter im Laufe seiner Tätigkeit ausgeführt hat. Darüber hinaus wird im qualifizierten Zeugnis eine Bewertung der Arbeitsleistung, wie Qualität, Effizienz und Sorgfalt, sowie des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden vorgenommen. Das Arbeitszeugnis endet mit einer Abschlussformel, in der der Arbeitgeber den Dank für die Zusammenarbeit sowie gute Wünsche für die Zukunft äußert.

Was sollte ein Arbeitszeugnis für Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung beinhalten?

Ein Arbeitszeugnis für Sie als Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung sollte umfassend und klar darstellen, welche Aufgaben Sie während Ihrer Anstellung erfüllt haben und wie Ihre Leistungen bewertet wurden. Zunächst sollte das Zeugnis mit einer kurzen Einleitung beginnen, die beschreibt, wie lange Sie im Unternehmen tätig waren und in welcher Position Sie gearbeitet haben. Es ist wichtig, dass Ihre Hauptaufgaben und Tätigkeiten präzise aufgelistet werden, damit zukünftige Arbeitgeber einen genauen Eindruck von Ihrer Arbeit bekommen.

Anschließend sollte das Zeugnis eine Bewertung Ihrer Arbeitsleistung enthalten. Hierbei wird beschrieben, wie sorgfältig und effizient Sie Ihre Aufgaben erledigt haben, ob Sie zuverlässig waren und welche Qualitäten Sie in Ihrer täglichen Arbeit gezeigt haben. Auch Aspekte wie Eigeninitiative, Belastbarkeit und Ihre Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgaben einzuarbeiten, sollten erwähnt werden.

Besonders wichtig ist auch eine Beurteilung Ihres Verhaltens am Arbeitsplatz. Ein gutes Zeugnis sollte klarstellen, wie Sie sich gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und eventuell auch Kunden verhalten haben. Es sollte betonen, dass Sie teamfähig, respektvoll und professionell in Ihren zwischenmenschlichen Beziehungen waren.

Zum Abschluss sollte das Arbeitszeugnis mit einer Dankesformel enden, in der Ihr Arbeitgeber sich für Ihre Zusammenarbeit bedankt und Ihnen alles Gute für Ihre berufliche Zukunft wünscht. Das Zeugnis sollte wohlwollend und objektiv formuliert sein, sodass es Ihre Leistungen fair widerspiegelt und Ihnen für zukünftige Bewerbungen nützlich ist. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitszeugnis nicht alle wichtigen Punkte berücksichtigt oder ungenau ist, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre beruflichen Erfolge richtig gewürdigt werden.

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Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Arbeitszeugnis für Mitarbeiter mit und ohne Führungsverantwortung?

Der wichtigste Unterschied zwischen einem Arbeitszeugnis für Mitarbeiter mit und ohne Führungsverantwortung liegt in der Bewertung von Führungsqualitäten. Wenn Sie als Führungskraft tätig waren, wird im Zeugnis besonders darauf eingegangen, wie gut Sie Ihr Team geführt, motiviert und unterstützt haben. Aspekte wie Ihre Entscheidungsfähigkeit, Kommunikationsstärke und die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, spielen eine zentrale Rolle. Bei Mitarbeitern ohne Führungsverantwortung liegt der Fokus stärker auf Ihrer fachlichen Kompetenz, Ihrer Arbeitsweise und dem sozialen Verhalten gegenüber Kollegen. Unabhängig von der Position sollten beide Zeugnisse Ihre beruflichen Leistungen und Ihr Verhalten fair und wohlwollend widerspiegeln.

Ja, Sie haben das Recht, Einfluss auf die Formulierung Ihres Arbeitszeugnisses zu nehmen, insbesondere wenn Sie der Meinung sind, dass es ungenau oder ungerecht ist. Sollten Sie mit bestimmten Formulierungen nicht einverstanden sein, können Sie eine Überarbeitung verlangen. Ein gutes Arbeitszeugnis sollte Ihre beruflichen Leistungen angemessen widerspiegeln und keine missverständlichen oder negativ codierten Aussagen enthalten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Arbeitszeugnis zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Aspekte Ihrer Arbeit fair dargestellt werden und Ihnen keine Nachteile für zukünftige Bewerbungen entstehen.

Ja, die Bewertung der Leistung eines Mitarbeiters ohne Führungsverantwortung wird sich in der Regel auf andere Aspekte konzentrieren als bei einer Führungskraft. Während bei Führungskräften oft die Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, Entscheidungsfindung und Strategie im Vordergrund steht, wird bei anderen Mitarbeitern mehr Wert auf Fachkenntnisse, Teamarbeit, Eigeninitiative und Sorgfalt in der Ausführung von Aufgaben gelegt. Beide Arten von Mitarbeitern sollten jedoch fair und entsprechend ihrer jeweiligen Aufgaben bewertet werden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Zeugnis nicht alle relevanten Leistungen berücksichtigt, stehen wir Ihnen zur Seite, um eine gerechte Beurteilung sicherzustellen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitszeugnis unfair formuliert ist, sollten Sie es zunächst genau prüfen und auf mögliche codierte Formulierungen oder missverständliche Aussagen achten. Es gibt die Möglichkeit, eine schriftliche Gegendarstellung einzureichen und den Arbeitgeber zu einer Überarbeitung aufzufordern. Ein Arbeitszeugnis sollte immer wohlwollend sein und darf keine negativen Auswirkungen auf Ihre berufliche Zukunft haben. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, das Zeugnis zu ändern, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Wir unterstützen Sie dabei, die Fairness Ihres Zeugnisses zu überprüfen und es bei Bedarf anzufechten, damit Sie ein Zeugnis erhalten, das Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht.