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Ein Arbeitszwischenzeugnis ist eine schriftliche Beurteilung, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, meist auf Wunsch des Arbeitnehmers. Es dient dazu, die bisher erbrachten Leistungen und das Verhalten im Unternehmen zu bewerten. Arbeitnehmer fordern ein Arbeitszwischenzeugnis häufig an, wenn sie sich beruflich neu orientieren oder eine neue Position innerhalb des Unternehmens anstreben möchten. Es unterscheidet sich inhaltlich kaum von einem abschließenden Arbeitszeugnis und muss ebenfalls wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein.
Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Fragen zur Formulierung oder zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit einem Arbeitszwischenzeugnis haben.
Ein Arbeitszwischenzeugnis ist ein Dokument, das ein Arbeitnehmer von seinem aktuellen Arbeitgeber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses anfordern kann. Es bewertet die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers bis zum Zeitpunkt der Ausstellung. Im Gegensatz zu einem Endzeugnis, das am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, kann ein Zwischenzeugnis zu verschiedenen Anlässen erforderlich sein, zum Beispiel bei einem internen Stellenwechsel, bei der Bewerbung auf eine neue Position außerhalb des aktuellen Unternehmens oder bei Veränderungen innerhalb des Unternehmens, wie einem Vorgesetztenwechsel.
Das Zwischenzeugnis soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, seine bisherigen Leistungen und sein Verhalten gegenüber potenziellen neuen Arbeitgebern oder innerhalb des aktuellen Unternehmens zu dokumentieren. Es folgt in der Regel dem gleichen Aufbau wie ein Endzeugnis, einschließlich Informationen über die Art der Tätigkeit, die Dauer der Beschäftigung, eine Leistungsbeurteilung sowie eine Verhaltensbewertung.
Die Anforderung eines Arbeitszwischenzeugnisses kann verschiedene Gründe haben, und ein Arbeitnehmer hat das Recht, ein solches Zeugnis zu verlangen, insbesondere wenn sich seine berufliche Situation verändert oder er plant, das Unternehmen zu verlassen. Ein gut formuliertes Zwischenzeugnis kann eine wertvolle Unterstützung bei der Jobsuche oder der internen Weiterentwicklung sein.
Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszwischenzeugnis in verschiedenen Situationen, die eine Beurteilung Ihrer bisherigen Leistungen und Verhaltensweisen im aktuellen Arbeitsverhältnis erfordern.
Typische Anlässe, bei denen ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, umfassen:
Bei einem internen Stellenwechsel
Wenn Sie innerhalb des Unternehmens auf eine andere Position wechseln, können Sie ein Zwischenzeugnis anfordern, um Ihre Leistungen und Erfahrungen in der bisherigen Position zu dokumentieren.
Bei einem Vorgesetztenwechsel
Ändert sich Ihre direkte Führungskraft, kann ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein, um eine Bewertung Ihrer Leistung durch die bisherige Führungskraft festzuhalten.
Vor einer geplanten Bewerbung
Planen Sie, sich bei einem anderen Unternehmen zu bewerben, und möchten Ihre aktuellen Leistungen und Kompetenzen belegen, können Sie ein Zwischenzeugnis als Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen verwenden.
Bei wesentlichen Änderungen im Arbeitsverhältnis
Änderung Sie signifikante Änderungen in Ihre Tätigkeit, Ihren Verantwortungsbereichen oder anderen wesentlichen Vertragsbedingungen signifikante Änderungen, kann ein Zwischenzeugnis angebracht sein, um die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt zu dokumentieren.
Bei Unsicherheiten bezüglich der Fortführung des Arbeitsverhältnisses
In Situationen, in denen Unsicherheiten über die weitere Fortführung des Arbeitsverhältnisses bestehen, etwa bei bevorstehenden Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens, haben Sie ebenfalls das Recht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen.
Das Recht auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es ist ratsam, die Anforderung eines Zwischenzeugnisses schriftlich zu stellen und dabei den Anlass für die Anforderung zu erläutern. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und erleichtert Ihrem Arbeitgeber die Erstellung eines Zeugnisses, das Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.
Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de
Ja, es gibt Unterschiede zwischen einem Arbeitszwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis, hauptsächlich bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Ausstellung und ihren Zweck.
Arbeitszwischenzeugnis:
Wird während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Kann auf Anfrage des Arbeitnehmers zu verschiedenen Anlässen herausgegeben werden, etwa bei einem internen Stellenwechsel, bei der Bewerbung auf eine externe Stelle oder bei einem Vorgesetztenwechsel.
Dient dazu, die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt zu dokumentieren und wird oft angefordert, um die aktuellen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen für Bewerbungen oder berufliche Veränderungen nachzuweisen.
Arbeitszeugnis (Endzeugnis):
Wird am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt, unabhängig davon, ob dieses durch Kündigung, einvernehmliche Beendigung oder aus anderen Gründen endet. Zusammenfassung der gesamten Beschäftigungsdauer, inklusive einer Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Wird automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt und dient als Referenz für zukünftige Arbeitgeber bezüglich der beruflichen Qualifikationen und des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Obwohl beide Zeugnisarten ähnliche Informationen enthalten können, wie Beschreibung der Tätigkeit, Leistungsbeurteilung und Verhaltensbewertung, liegt der Hauptunterschied in ihrem Ausstellungskontext. Ein Zwischenzeugnis spiegelt einen aktuellen Zustand innerhalb eines fortlaufenden Arbeitsverhältnisses wider, während ein Endzeugnis eine abschließende Bewertung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt.
Unser Team im Einsatz für Ihren Erfolg
Ein Arbeitszwischenzeugnis sollten Sie anfordern, wenn Sie eine aktuelle Beurteilung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens benötigen, sei es für eine geplante Bewerbung, eine interne Versetzung oder einfach zur Sicherung Ihrer bisherigen Erfolge. Besonders sinnvoll ist ein Zwischenzeugnis bei Veränderungen im Unternehmen, wie einem neuen Vorgesetzten, einer Abteilungsumstrukturierung oder wenn Sie selbst das Unternehmen in naher Zukunft verlassen wollen. Ein Arbeitszwischenzeugnis verschafft Ihnen Klarheit über Ihre berufliche Entwicklung und kann Ihnen bei künftigen Entscheidungen helfen. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Fragen dazu haben, wie und wann Sie dieses am besten anfordern.
Ja, in vielen Fällen haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszwischenzeugnis, besonders wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa bei einem internen Wechsel oder der Vorbereitung auf eine neue Bewerbung. Dieser Anspruch leitet sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ab, der Ihnen eine transparente Einschätzung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens geben soll. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, ein Arbeitszwischenzeugnis zu erhalten, oder der Arbeitgeber Ihre Anfrage ablehnen, können Sie sich rechtlich dagegen wehren. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen und sicherzustellen, dass das Zeugnis Ihren Anforderungen entspricht.
Ein Arbeitszwischenzeugnis sollte Ihre bisherigen Tätigkeiten, Verantwortungen, Erfolge und Ihr Verhalten im Unternehmen fair und objektiv widerspiegeln. Es muss dieselben Kriterien wie ein abschließendes Arbeitszeugnis erfüllen, also wohlwollend und wahrheitsgemäß sein. Eine detaillierte Beschreibung Ihrer Position, Ihrer Stärken und eventueller Erfolge ist wichtig, da das Arbeitszwischenzeugnis eine Momentaufnahme Ihrer beruflichen Entwicklung darstellt. Sollte das Zeugnis unvollständig oder negativ ausfallen, haben Sie das Recht, eine Änderung zu verlangen. Wir unterstützen Sie dabei, sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis vollständig und fair formuliert ist.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitszwischenzeugnis ungenau, unvollständig oder sogar negativ ist, haben Sie das Recht, Änderungen zu verlangen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis objektiv und wohlwollend zu formulieren, und darf Ihre berufliche Zukunft nicht durch eine ungünstige Beurteilung behindern. Wir helfen Ihnen dabei, das Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen oder Lücken zu überprüfen und mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Korrekturen zu verhandeln, damit das Arbeitszwischenzeugnis Ihren Leistungen gerecht wird und Ihnen beruflich weiterhilft.
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