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Inhaltsverzeichnis

Personalgespräch - Worum geht es?

Ein Personalgespräch ist ein vertrauliches Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, bei dem Themen wie Ihre Leistung, Entwicklungsmöglichkeiten oder auch arbeitsrechtliche Angelegenheiten besprochen werden. Es kann dazu dienen, Feedback zu geben, Ziele zu definieren oder Herausforderungen im Arbeitsalltag zu klären. In einem solchen Gespräch sollten Sie Ihre Anliegen offen ansprechen und auch auf Kritik konstruktiv reagieren. Ihr Arbeitgeber hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, Sie unter Druck zu setzen oder unangemessene Forderungen zu stellen. 

Falls Sie unsicher sind, wie Sie sich in einem Personalgespräch verhalten sollen oder ob Ihre Rechte gewahrt bleiben, unterstützen wir Sie gerne mit rechtlichem Rat.

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Müssen Sie zu einem Personalgespräch?

Der Arbeitgeber bittet zum Personalgespräch/Mitarbeitergespräch, doch Arbeitnehmer/Mitarbeiter oder Führungskraft erscheint nicht? Das sorgt mit Sicherheit für Ärger. Allerdings besteht nicht immer die Pflicht, an einem Personalgespräch auch teilzunehmen, das hat sogar das Bundesarbeitsgericht entschieden.

In bestimmten Fällen dürfen Arbeitnehmer fernblieben. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Croset erklären die Sachlage.

Personalgespräch & Mitarbeitergespräch - Die Rechtsprechung

Im vorliegenden Beispiel wollte ein Unternehmen aufgrund von Auftragsrückgängen der Belegschaft das 13. Monatsgehalt kürzen und plante, dazu den Arbeitsvertrag zu ändern. Vor diesem Hintergrund setzte es ein Personal-Gespräch mit einer betroffenen Mitarbeiterin an. Die Ankündigung enthielt den Satz „Die Teilnahme an dem Gespräch ist Dienstzeit und verbindlich“.

Die Mitarbeiterin verweigerte jedoch die Teilnahme an dem Personalgespräch/Mitarbeitergespräch. Daraufhin erhielt Sie eine Abmahnung. Der Arbeitgeber sah durch das versäumte Personalgespräch sein gesetzliches Weisungsrecht verletzt. Die betroffene Arbeitnehmerin wandte sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um eine Entfernung der Abmahnung aus ihrer Personalakte zu erreichen. Schließlich gelangte der Fall bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG, 23.06.2009 – 2 AZR 606/08). Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Abmahnung aufgrund des versäumten Personal-Gesprächs für unwirksam. Eine Abmahnung kann dem Mitarbeiter bzw. Führungskraft erteilt werden, wenn dieser die Pflichten verletzt, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergeben.

Zu diesen Pflichten gehört zwar, den Anweisungen des Arbeitgebers in Bezug auf „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung“ Folge zu leisten (so § 106 Gewerbeordnung). In dem konkreten Fall sollte jedoch etwas ganz anderes Thema des Personalgesprächs sein: Es war „ausschließlich auf eine Verhandlung zur Vertragsänderung gerichtet“, so das Bundesarbeitsgericht wörtlich.

Erläuterungen zum Personalgespräch

Das Urteil stellt klar: Wenn es im Personal-Gespräch oder Mitarbeitergespräch um Arbeitsort, Arbeitszeit und die Art der Arbeitsleistung geht, muss der Mitarbeiter zum Personalgespräch erscheinen, sonst ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Dagegen ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, im Rahmen eines Personalgesprächs mit dem Arbeitgeber über eine Änderung des Arbeitsvertrags zu sprechen, etwa die Höhe des Gehalts bzw. des Lohns oder die monatliche oder wöchentliche Arbeitszeit.

Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter also nicht durch ein Personal-Gespräch zwingen, mit ihm über das Arbeitsverhältnis oder den Arbeitsvertrag zu verhandeln.

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Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de

Personalgespräch - Tipps für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer können Sie darüber nachdenken, ob Sie die Teilnahme an Personal-Gesprächen verweigern wollen, wenn es dort um eine Änderung Ihres Arbeitsvertrags oder einzelner Regelungen gehen wird. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht weisen wir jedoch darauf hin, dass diese Strategie riskant ist. Um sich gegen eine mögliche Abmahnung zu wehren, müssen Sie später beweisen, dass es in dem Personalgespräch tatsächlich um Ihre Vertragsbedingungen gegangen wäre. In den meisten Fällen kennen Sie als Arbeitnehmer das Thema des anberaumten Personalgesprächs aber nicht mit Sicherheit.

Deshalb ist es im Zweifel sinnvoller, zu dem Gesprächs-Termin zu erscheinen. Wenn Ihr Arbeitgeber dann jedoch über die Höhe Ihres Gehalts, die Rücknahme von im Arbeitsvertrag vereinbarten Zusatzleistungen oder die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit sprechen will, können Sie zu diesen Themen das Gespräch verweigern!

Eine ungerechtfertigte Abmahnung durch den Arbeitgeber müssen Sie nicht hinnehmen. Ein Rechtsanwalt wird die Entfernung aus Ihrer Personalakte für Sie durchsetzen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie auch beraten, bevor es zu solchen Konflikten kommt. Dann wissen Sie genau, wo Sie stehen.

Mitarbeitergespräch - Tipps für Arbeitgeber

Der Mitarbeiter kann sich Personalgesprächen/Mitarbeitergespräch verweigern, wenn dort die Höhe des Gehalts oder eine Änderung der vereinbarten Arbeitszeit Thema sein soll. Deshalb ist es ratsam, ein Personalgespräch immer auch über Aspekte der Arbeitsleistung an sich zu führen – etwa die Frage, welche Arbeiten der Arbeitnehmer ausführen soll.

In diesem Fall muss der Mitarbeiter erscheinen. Bleibt er fern, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die eine Abmahnung rechtfertigt. Allerdings kann der Arbeitnehmer das Gespräch zu Punkten wie der Höhe des Entgelts oder dem Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung verweigern.

Verhalten beim Fernbleiben des Arbeitnehmers

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Führungskraft zu einem Personalgespräch nicht erscheint, empfehlen wir grundsätzlich eine Abmahnung. Als Rechtsanwälte haben wir erlebt, wie Arbeitgeber, die ein solches Verhalten toleriert haben, anschließend von den Arbeitnehmern nicht mehr ernst genommen wurden.

Setzen Sie außerdem relativ bald ein erneutes Personalgespräch an. Wenn der Arbeitnehmer oder die Führungskraft auch diesen Termin verweigert, ist in vielen Fällen bereits eine Kündigung gerechtfertigt. Dies setzt aber in aller Regel voraus, dass die Abmahnung gerichtsfest formuliert wurde – durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei.

Das Personalgespräch ist nicht nur als Instrument der Personalführung von Bedeutung, es ist auch arbeitsrechtlich ein komplexes Thema. Bereits eine falsch formulierte Einladung kann dem Mitarbeiter das Recht geben, den Termin zu verweigern. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht können wir Sie ebenso zum Vorgehen in einer konkreten Situation beraten wie auch bei der Einrichtung arbeitsrechtlich optimaler Prozesse im Unternehmen.

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Häufige Fragen zum Personalgespräch & Mitarbeitergespräch

Muss ich einem Personalgespräch zustimmen, wenn es kurzfristig einberufen wird?

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen, wenn Ihr Arbeitgeber dies wünscht, allerdings sollte Ihnen ausreichend Vorlaufzeit gegeben werden. Wenn das Gespräch sehr kurzfristig einberufen wird und Sie sich unvorbereitet fühlen, können Sie höflich um eine Verschiebung bitten. Ihr Arbeitgeber sollte Verständnis dafür haben, dass Sie das Gespräch in Ruhe vorbereiten möchten, besonders wenn es um wichtige Themen wie Ihre Arbeitsleistung oder Veränderungen im Arbeitsverhältnis geht. Sollten Sie das Gefühl haben, dass die kurzfristige Ansetzung unangemessen ist, können wir Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte zu wahren.

Im Rahmen eines Personalgesprächs dürfen Veränderungen besprochen werden, jedoch kann Ihr Arbeitgeber nicht einseitig und ohne Ihre Zustimmung wesentliche Arbeitsbedingungen verschlechtern, wie zum Beispiel Ihr Gehalt oder Ihre Arbeitszeiten. Solche Änderungen bedürfen Ihrer Zustimmung oder müssen in einem neuen Arbeitsvertrag festgelegt werden. Falls Ihnen eine unangenehme Änderung vorgeschlagen wird, ist es wichtig, dass Sie sich rechtlichen Rat einholen, bevor Sie zustimmen. Wir helfen Ihnen dabei, zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Änderungen rechtmäßig sind und welche Alternativen Sie haben.

Sie haben das Recht, an einem Personalgespräch teilzunehmen, auch wenn es um kritische Themen wie eine Abmahnung oder Kündigung geht, und sollten dies nicht generell ablehnen. Allerdings können Sie darum bitten, dass Ihnen ein Vertrauensperson zur Seite steht oder das Gespräch schriftlich dokumentiert wird, damit Sie sich rechtlich absichern können. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und sich vorab auf das Gespräch vorzubereiten. Falls Sie das Gefühl haben, dass das Gespräch unfair verläuft oder Druck auf Sie ausgeübt wird, können wir Ihnen helfen, Ihre Situation zu analysieren und Sie bei den nächsten Schritten unterstützen.

In bestimmten Fällen, vor allem wenn es um sensible Themen wie Abmahnungen, Kündigungen oder Vertragsänderungen geht, können Sie den Betriebsrat oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Diese Person kann Sie im Gespräch unterstützen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ihr Arbeitgeber darf diese Begleitung nicht ohne Grund ablehnen. Sollten Sie auf Widerstand stoßen oder unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen und das Personalgespräch gut vorbereitet anzugehen.