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Inhaltsverzeichnis

Tantiemen, Boni, Prämien & Gratifikationen

Tantiemen, Boni, Prämien und Gratifikationen sind zusätzliche finanzielle Leistungen, die Sie als Arbeitnehmer neben Ihrem regulären Gehalt erhalten können. Tantiemen sind häufig erfolgsabhängige Zahlungen, die an bestimmte Ziele oder den Gewinn des Unternehmens gekoppelt sind. Boni und Prämien werden oft als Belohnung für besondere Leistungen oder das Erreichen von Zielen ausgezahlt, wie beispielsweise hohe Umsätze oder erfolgreiche Projekte. Eine Gratifikation ist meist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die nicht zwingend vertraglich festgelegt ist. Es ist wichtig, zu klären, ob und wie diese Sonderzahlungen vertraglich oder durch betriebliche Übung geregelt sind, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

Tantiemen, Boni, Prämien und Gratifikationen | CROSET

Was sind Tantiemen?

Tantiemen sind erfolgsabhängige Sondervergütungen, die Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Gehalt erhalten können. Diese Zahlungen hängen oft vom Gewinn oder Umsatz des Unternehmens ab und richten sich in der Regel an Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, wie Führungskräfte oder leitende Angestellte. Im Gegensatz zu einmaligen Boni belohnen Tantiemen langfristigen Erfolg und sind oft an das gesamte Unternehmensergebnis oder den Erfolg eines bestimmten Bereichs geknüpft. Ihre genaue Höhe und die Bedingungen für die Auszahlung sollten in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung festgelegt sein. 

Was sind Boni?

Boni sind zusätzliche Zahlungen, die Sie als Arbeitnehmer neben Ihrem regulären Gehalt erhalten und in der Regel an besondere Leistungen oder das Erreichen von Zielen gekoppelt sind. Ein Bonus kann für herausragende Arbeitsleistung, die Erreichung von Umsatzzielen oder das erfolgreiche Abschließen eines Projekts gewährt werden. Anders als Tantiemen sind Boni meist einmalige Zahlungen, die nicht unbedingt vom langfristigen Unternehmenserfolg abhängen. Die Bedingungen für Boni, wie Höhe und Voraussetzungen, sollten idealerweise im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Vereinbarung festgelegt sein. 

Was sind Prämien?

Prämien sind zusätzliche Zahlungen, die Sie als Anerkennung für besondere Leistungen oder das Erreichen bestimmter Ziele im Unternehmen erhalten. Diese Zahlungen sind in der Regel leistungs- oder ergebnisabhängig und können beispielsweise für hohe Umsatzzahlen, erfolgreiche Projektabschlüsse oder besondere Anstrengungen im Arbeitsalltag vergeben werden. Prämien sind häufig einmalige Zahlungen und können sowohl auf individueller als auch auf Teamleistung basieren. Die genauen Voraussetzungen und die Höhe der Prämien sollten idealerweise im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder durch betriebliche Regelungen festgelegt sein. 

Was sind Graftifikationen?

Gratifikationen sind freiwillige Sonderzahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und meist an bestimmte Anlässe wie Weihnachten (Weihnachtsgeld) oder Urlaub (Urlaubsgeld) geknüpft sind. Im Gegensatz zu Boni oder Prämien sind Gratifikationen nicht zwangsläufig an die Arbeitsleistung oder den Erfolg des Unternehmens gebunden. Sie dienen oft als Anerkennung oder Dankeschön des Arbeitgebers. Da Gratifikationen in der Regel freiwillig sind, gibt es oft keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung, es sei denn, sie wurden im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung festgelegt. 

Wie unterscheiden sich die Begriffe voneinander?

Tantiemen belohnen langfristigen Erfolg, Boni und Prämien honorieren besondere Leistungen, und Gratifikationen sind eher anlassbezogene, freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers.

Tantiemen, Boni und Prämien - Die Rechtsprechung


In der Praxis gibt es viele verschiedene Arten von variablen Gehaltsbestandteilen – neben Prämien und Gratifikationen auch Sonderzahlungen, Boni, Tantiemen und Provisionen. Diese werden oft in drei Grundtypen unterschieden: Zahlungen, die sich an Ihrer individuellen Leistung orientieren, Beteiligungen am Umsatz oder Gewinn des Unternehmens und Gratifikationen zu bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel Jubiläumszahlungen. Häufig werden diese variablen Gehaltsbestandteile jedoch unpräzise vereinbart, was zu Problemen führt, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Ansprüche durchsetzen möchten. Besonders nach einer Kündigung kommt es oft zu Streitigkeiten darüber, ob und wie viel Ihnen zusteht. Während Ihr Anspruch bei einer festen Vergütung klar geregelt ist, hängt bei variablen Zahlungen vieles von Faktoren ab, die Sie möglicherweise nicht vollständig einsehen können.

Wenn Ihr Bonus oder Ihre Prämie zum Beispiel von einer jährlich festgelegten Zielvereinbarung abhängt und Ihr Arbeitsverhältnis endet, wissen Sie oft nicht, wie viel Ihnen tatsächlich zusteht. Sie können zwar die Auszahlung verlangen, aber ohne klare Berechnungsgrundlage bleibt unklar, wie hoch diese sein sollte. Oft behaupten Arbeitgeber, dass Sie die vereinbarten Ziele nicht erreicht hätten und deshalb kein Anspruch auf eine Prämie besteht. Häufig wird dann auch argumentiert, dass die Kündigung selbst durch das Nichterreichen der Ziele begründet sei – was zu einem Zirkelschluss führt.

In solchen Fällen sind Sie auf die Berechnung der Prämie durch den Arbeitgeber angewiesen, denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abrechnung. Um eine Auszahlung verlangen zu können, müssen Sie den Arbeitgeber dazu bringen, die Berechnungsgrundlagen offenzulegen. Sie haben das Recht, Einsicht in die Umsatzzahlen oder andere relevante Geschäftszahlen zu verlangen, die zur Berechnung der Prämie notwendig sind. Wenn der Arbeitgeber diese Informationen nicht freiwillig herausgibt, können Sie ihn mithilfe einer sogenannten Stufenklage zur Auskunft zwingen.

Neben diesem Auskunftsanspruch haben Sie auch weitere Rechte: Sie haben einen allgemeinen Abrechnungsanspruch nach § 108 GewO, der den Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn transparent und nachvollziehbar darzustellen. Darüber hinaus haben Sie nach § 82 Abs. 2 BetrVG das Recht, die Berechnung und Zusammensetzung Ihres Gehalts erläutern zu lassen. Schließlich können Sie sogar einen Buchauszug verlangen, wenn Provisionen oder Prämien auf Umsatzzahlen beruhen. Sollte der Arbeitgeber nicht kooperieren, gibt es rechtliche Möglichkeiten, diese Ansprüche durchzusetzen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Zahlungen erhalten.

Erläuterungen zum Tantiemen, Gratifikationen & Provisionen

Die Stufenklage

Mit einer Stufenklage kann der Rechtsanwalt eines Arbeitnehmers flexibel auf die jeweilige Situation reagieren, wenn es darum geht, einen Bonus oder eine Prämie einzufordern. Zunächst wird in der ersten Stufe die Auskunft über die relevanten Geschäftszahlen gefordert, um die Berechnung der Prämie nachvollziehen zu können. Sobald die Zahlen vorliegen und die Berechnung als korrekt bestätigt wurde, kann der Anwalt in der zweiten Stufe einen genau bezifferten Leistungsantrag auf Auszahlung der Prämie stellen. Sollte der Arbeitgeber nach einer Verurteilung nicht zahlen, kann die Forderung direkt vollstreckt, beispielsweise durch Pfändung, werden.

Falls jedoch Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Zahlen bestehen, kann der Anwalt in der zweiten Stufe eine zwangsweise Bucheinsicht durch einen Wirtschaftsprüfer erwirken. Dieser überprüft dann anhand von Geschäftsbüchern und anderen Unterlagen, ob die Berechnung der Prämie korrekt ist. Bestätigt der Wirtschaftsprüfer die Korrektheit der Berechnung, kann der Leistungsantrag als dritte Stufe gestellt und gegebenenfalls vollstreckt werden. Findet der Prüfer jedoch Fehler in der Berechnung, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine eidesstattliche Versicherung verlangen, in der der Arbeitgeber die Richtigkeit der Berechnung bestätigen muss. Da eine falsche eidesstattliche Versicherung eine Straftat darstellt, scheuen viele Arbeitgeber dieses Druckmittel, besonders wenn Fehler oder bewusste Falschangaben gemacht wurden.

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Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.

Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de

Tipps für Arbeitnehmer

Sieht Ihr Arbeitsvertrag einen Bonus, eine Provision, eine Prämie oder eine Tantieme im Zusammenhang mit einer Zielvereinbarung vor, diese wird jedoch nicht bezahlt?

Lassen Sie die Vereinbarung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Ihre Chancen, die Prämie oder Tantieme doch noch zu erhalten, stehen erfahrungsgemäß gut, wenn Sie einen arbeitsrechtlichen Spezialisten beauftragen.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Prämie oder Gratifikation oder Ihren Bonus nicht bezahlt, ist auch das ein Fall für den Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Oft reicht es schon, dass der Anwalt für Sie die Forderung erhebt, damit der Arbeitgeber Einsicht zeigt – ganz ohne Gerichtsverfahren.

Andernfalls kann der Rechtsanwalt Ihren Anspruch mit einer Stufenklage vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Auf der ersten Stufe wird eine Auskunft oder ein Buchauszug beantragt, danach, wenn nötig die Einsichtnahme durch einen Wirtschaftsprüfer und schließlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

In der Regel endet spätestens dann der Prozess durch einen Vergleich. Damit haben Sie dann einen rechtskräftigen Titel, der Sie zu Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber berechtigt, falls dieser nicht zahlt.

Eine Stufenklage erfordert zudem fundierte Kenntnisse des Zwangsvollstreckungsrechts im arbeitsrechtlichen Kontext – eine Sache für einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Tipps für Arbeitgeber

Wenn ein Arbeitnehmer Sie mit einer Stufenklage zur Auszahlung einer Prämie oder eines Bonus verpflichten will, sollten Sie sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt beraten lassen.

Nehmen Sie die Klage nicht auf die leichte Schulter – Ihnen droht unter Umständen die Offenlegung Ihrer Buchführung.

Wenn eine eidesstattliche Versicherung gefordert wird, ist dringend kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. Sie können sich in dieser Situation leicht strafbar machen.

Aber: Besonders wenn der Arbeitnehmer sich durch einen Allgemeinanwalt vertreten lässt (also nicht durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht) haben Unternehmen häufig gute Chancen.

Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht überlassen nichts dem Zufall. Egal welche Kündigungsgründe der Arbeitgeber hat oder hervorzaubert: Wir gehen jeden Fall mit juristischem Sachverstand, Erfahrung und dem richtigen Maß an Hartnäckigkeit an.

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Häufige Fragen zu Tantiemen, Boni, Gratifikationen & Provisionen

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber nachträglich entscheidet, mir eine vereinbarte Bonuszahlung nicht auszuzahlen?

Wenn Ihnen vertraglich ein Bonus zugesichert wurde und der Arbeitgeber nachträglich beschließt, diesen nicht auszuzahlen, können Sie sich dagegen wehren. Sie haben Anspruch auf die Zahlung, wenn der Bonus klar vereinbart oder betriebliche Übung ist. Sollte der Arbeitgeber behaupten, dass die Ziele nicht erreicht wurden, müssen Sie sicherstellen, dass dies auch belegbar ist. In vielen Fällen kann eine solche Entscheidung des Arbeitgebers angefochten werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und zu prüfen, ob die Entscheidung rechtmäßig ist.

Ja, wenn Ihre Tantiemen oder Provisionen auf betriebswirtschaftlichen Daten wie Umsatz oder Gewinn basieren, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, Einsicht in die relevanten Geschäftszahlen zu verlangen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Berechnungsgrundlagen offenlegen, um Transparenz zu gewährleisten. Sie können also Informationen über die Umsätze, auf deren Basis Ihre Vergütung berechnet wird, einfordern. Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen, helfen wir Ihnen, diese Einsicht zu erhalten, sodass Sie sicherstellen können, dass Ihre variablen Zahlungen korrekt berechnet wurden.

Wenn Ihnen eine Gratifikation, wie Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung, in Aussicht gestellt wurde und der Arbeitgeber diese dann doch nicht auszahlt, obwohl es eine betriebliche Übung oder eine mündliche Zusage gab, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Eine Gratifikation kann nicht einfach willkürlich zurückgehalten werden, insbesondere wenn sie bereits in den Vorjahren gezahlt wurde. Wir unterstützen Sie gerne dabei, zu prüfen, ob Ihnen die Gratifikation rechtmäßig zusteht und welche Schritte Sie einleiten können, um diese Zahlung zu erhalten.

Provisionen werden in der Regel auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung gezahlt, und es kann frustrierend sein, wenn diese plötzlich gekürzt werden, ohne dass die Gründe klar sind. Der Arbeitgeber darf Ihre Provision nicht einfach kürzen, wenn keine nachvollziehbare oder vertraglich festgelegte Grundlage dafür besteht. Sie haben das Recht, die Berechnung und die Gründe für die Kürzung zu erfahren. Sollte die Kürzung nicht gerechtfertigt sein, können Sie die vollständige Auszahlung einfordern. Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Provision korrekt gezahlt wird und Ihre vertraglichen Ansprüche gewahrt bleiben.