Arbeitnehmer respektlos zu Arbeitgeber: Abmahnung wirksam!
Wer sich respektlos gegenüber seinem Vorgesetzten oder Arbeitgeber äußert, begeht eine arbeitsvertragliche Nebenpflichtverletzung. Diese rechtfertige eine Abmahnung, urteilte das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.