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Startseite > Aktuelles und Wissenswertes zum Arbeitsrecht > Auch in der Corona-Krise sind wir für Sie da!
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
die Corona-Krise hat einige weitreichende Veränderungen, die vorher nicht denkbar waren, mit sich gebracht. Für Sie wichtig zu wissen: Sie können trotzdem voll auf uns zählen! Wir übernehmen Ihren Fall aus dem Arbeitsrecht.
Als wäre diese Herausforderung nicht schon schwer genug, führt die Corona-Krise auch zu einer wirtschaftlichen Unsicherheit am Markt.
In diesem Zusammenhang müssen derzeit viele von Ihnen mit Kurzarbeitergeld auskommen und auch die Kündigung von Arbeitsverhältnissen erfolgt in diesen Tagen deutlich häufiger als sonst. Gewinner dieser Krise sind nur die wenigsten.
Auch einige Arbeitgeber, die wir vertreten, treffen die Entscheidung, langjährige und verdiente Mitarbeiter „vor die Tür setzen“ zu müssen, weder gern noch leicht.
Beachten Sie hierzu auch unseren Artikel zum Thema Betrug bei Kurzarbeit in Zusammenarbeit mit Dr. Philipp Horrer – Fachanwalt für Strafrecht.
Krisenzeiten bedeuten, dass der Bedarf nach arbeitsrechtlicher Beratung steigt. Als eine auf das Arbeitsrecht hochspezialisierte Kanzlei sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und bieten Ihnen unseren Service auch in Zeiten dieser Krise uneingeschränkt an.
Gerade weil wir diese Tätigkeit über viele Jahre ausüben, wissen wir, dass Vertrauen ein elementares Element darstellt. So stellt für viele Mandanten ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt der Ausgangspunkt für eine Vertrauensbildung dar.
Wir stehen daher an Ihrer Seite und bieten Ihnen auch in Corona-Zeiten eine persönliche Beratung vor Ort an, selbstverständlich unter Gewährleistung der Abstandsregeln. Entsprechend können auch weiterhin in laufenden Mandatsverhältnissen Unterlagen persönlich übergeben oder abgeholt werden.
Erfahrungsgemäß sind jedoch in den meisten Fällen persönliche Besprechungstermine nicht notwendig, sodass eine Mandatsbearbeitung sehr gut auch über die Kommunikationsmittel Telefon, Fax, Email bzw. Internet und Skype organisiert werden kann.
Für uns stellt dies übrigens keine Herausforderung dar: schon vor der Krise haben 40% unserer Mandanten uns ausschließlich online beauftragt. Diese Mandanten haben unsere Kanzlei also nie betreten, wussten es jedoch zu schätzen, dass wir stets für sie erreichbar sind.
Insbesondere zu beachten ist, dass in der Regel laufende Fristen zu einzuhalten sind. Vorrangig zu nennen ist insoweit die 3-Wochen-Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage. Zwar sieht das Prozessrecht grundsätzlich eine Widereinsetzungsmöglichkeit in vorherigen Stand, bei unverschuldetem Fristversäumnis, vor.
Keinesfalls sollte man jedoch ein unnötiges Risiko eingehen oder gar mit der Widereinsetzungsmöglichkeit kalkulieren. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich telefonisch bei uns melden.
In unserer telefonischen Ersteinschätzung können wir Ihnen sofort sagen, wie Ihre Lage einzuschätzen ist. Diese Ersteinschätzung ist für Sie immer – wirklich immer – kostenlos.
Nachdem vorübergehend sämtliche Termine am Arbeitsgericht abgesagt worden sind, werden inzwischen durch die Arbeitsgerichte wieder Gütetermine und Kammertermine vergeben, Verhandlungen finden wieder statt. Zögern Sie daher auch nicht, in „Corona-Zeiten“ arbeitsrechtliche Sanktionen prüfen zu lassen.
Rufen Sie uns daher gerne unter 030 / 31 568 110 an und schildern Sie uns Ihr arbeitsrechtliches Problem oder schicken Sie uns eine Mail an kanzlei@ra-croset.de.
Bildquellennachweis: © Mariusz Blach / PantherMedia.net
Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin Wilmersdorf ist zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Auto gut zu erreichen. In unmittelbarer Nähe der Kanzlei stehen Ihnen öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Zudem ist die S-Bahn-Station Bundesplatzder Linien S41, S42 und S46, sowie der U-Bahn-Linie U9 nur wenige Gehminuten entfernt.