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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

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Ihre Fachanwälte für Arbeitnehmer aus Berlin

Als erfahrene Fachanwälte im Arbeitsrecht wissen wir, wie wichtig es ist, bei akuten Problemen schnell zu handeln. Ob es um eine fristlose Kündigung, eine dringende Abmahnung, ausstehende Gehaltszahlungen oder Mobbing am Arbeitsplatz geht – wir sind sofort für Sie da und reagieren unverzüglich auf Ihre Anfrage. Wir bieten Ihnen kurzfristige Beratungstermine, um Ihre Rechte umgehend zu schützen.

Unser Team verfügt über tiefgehende Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht. Wir bleiben stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen, und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ihr Recht ist unsere Leidenschaft, und wir setzen uns mit vollem Einsatz dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt und durchgesetzt werden.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch – wir helfen Ihnen schnell und effektiv!

Kompetente Hilfe bei folgenden Themen

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Kündigung

Haben Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten? Das ist oft ein schwerer Schock und kann Ihre Existenz bedrohen. Vielleicht beruft sich Ihr Arbeitgeber auf angebliche betriebsbedingte Gründe wie Outsourcing oder Rationalisierung. Möglicherweise erhebt er sogar unbegründete Vorwürfe wie Diebstahl, Spesenbetrug oder sexuelle Belästigung. In solchen unerwarteten Situationen fällt es schwer, einen klaren Kopf zu bewahren, und Ihr Arbeitgeber nutzt dies möglicherweise, um Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorzulegen. 

Kündigungsschutzklage

Als Arbeitnehmer müssen Sie eine Kündigung nicht einfach hinnehmen. Nach unserer jahrzehntelangen Erfahrung sind mindestens 70% aller ausgesprochenen Kündigungen unwirksam oder zumindest sehr zweifelhaft. Ihr Arbeitgeber muss also damit rechnen, dass das Arbeitsgericht seine Kündigung aufhebt, weshalb es sich für Sie in den meisten Fällen lohnt, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Rolle des Betriebsrats wird oft überschätzt, aber wenn Sie einen guten Draht zu einem Mitglied haben und Informationen über Neueinstellungen erhalten, kann das Ihre Chancen erheblich erhöhen. 

Abfindung

Statistisch gesehen enden über 80% der Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer. Auch wenn es meistens keinen rechtlichen Anspruch darauf gibt, zahlen Arbeitgeber eine Abfindung, damit der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert und nicht weiter dagegen klagt. Arbeitgeber behaupten oft, sie würden Abfindungen aus sozialen Gründen zahlen, aber wir haben noch keinen getroffen, der mehr gezahlt hat als unbedingt nötig. Ob Sie eine hohe oder niedrige Abfindung erhalten, hängt davon ab, welches Risiko der Arbeitgeber hat und wie gut seine Kündigungsgründe sind. 

Sexuelle Belästigung

Ihnen wird vorgeworfen, einen Kollegen oder eine Kollegin sexuell belästigt zu haben, und nun stehen Sie unter immensem Druck durch fristlose Kündigung, drohenden Verlust Ihres Arbeitsplatzes und gesellschaftlichen Ansehens. Gleichzeitig kann es sein, dass Sie selbst Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geworden sind. Unabhängig davon, ob die Vorwürfe gegen Sie stimmen, vollkommen unbegründet oder stark aufgebauscht sind, oder ob Sie selbst Belästigung erlebt haben, ist jetzt entscheidend, dass Sie sich optimal verteidigen und Ihre Rechte schützen. Ohne eine starke Verteidigung riskieren Sie, Ihr Arbeitsverhältnis zu verlieren und Ihren Ruf dauerhaft zu schädigen. 

Elternzeit & Mutterschutz

Mutterschutz und Elternzeit sind wichtige Schutzmechanismen, doch oft ergeben sich in der Praxis zahlreiche Probleme. Während des Mutterschutzes kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber versuchen, Druck auszuüben oder die werdende Mutter in dieser sensiblen Zeit zu benachteiligen. Auch nach der Geburt stoßen viele Eltern auf Schwierigkeiten, etwa wenn der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnt oder versucht, die Kündigungsschutzregelungen zu umgehen.

In all diesen Fällen stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und Lösungen zu finden, damit Sie sich ohne Sorgen auf Ihre Familie konzentrieren können.

Schwerbehinderung

Wenn Sie einen Grad der Behinderung von 50 % oder mehr haben, stehen Ihnen besondere Rechte zu. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht einfach kündigen, sondern muss vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Ohne diese Zustimmung haben Sie praktisch schon gewonnen. Deshalb ist es so wichtig, bereits im Verfahren vor dem Integrationsamt alles richtigzumachen und den Arbeitgeber möglichst unter Druck zu setzen. Auch wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung erteilt, sollten Sie nicht aufgeben. Ein Widerspruch kann den Arbeitgeber in eine schwierige Lage bringen und Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung oder sogar den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes deutlich verbessern.

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Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.

Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de

Vier häufige Fragen zu Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Welche Rechte habe ich bei einer fristlosen Kündigung und wie kann ich mich dagegen wehren?

Eine fristlose Kündigung stellt einen drastischen Schritt dar, der nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt ist, etwa bei schweren Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder massiver Arbeitsverweigerung. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, die Kündigung innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht anzufechten. Entscheidend ist dabei, ob der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nachweisen kann und ob die Kündigung wirklich verhältnismäßig ist. In vielen Fällen gelingt es uns, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln oder zumindest eine Abfindung für Sie zu verhandeln. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten – eine schnelle Reaktion ist hier entscheidend.

Während des Mutterschutzes und der Elternzeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in diesen Phasen grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegen ganz besondere Umstände vor, die das Integrationsamt oder die zuständige Aufsichtsbehörde zuvor genehmigt hat. Beispiele für solche Ausnahmen sind die komplette Betriebsschließung oder schwerwiegende Pflichtverstöße seitens des Arbeitnehmers. In der Praxis ist es aber für Arbeitgeber sehr schwer, diese Genehmigung zu erhalten. Sollten Sie dennoch eine Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Mobbing am Arbeitsplatz kann gravierende Folgen für die psychische und physische Gesundheit haben und ist leider keine Seltenheit. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf ein gesundes Arbeitsumfeld, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen gegen Mobbing zu ergreifen. Zunächst sollten Sie das Mobbing dokumentieren und alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und beteiligten Personen festhalten. Sprechen Sie das Problem, wenn möglich, zunächst intern an – beispielsweise beim Vorgesetzten oder Betriebsrat. Sollte dies keine Besserung bringen, stehen Ihnen juristische Schritte offen, wie etwa eine Abmahnung des Täters, die Beantragung eines Arbeitsplatzwechsels oder sogar eine Klage auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und wieder ein angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf Ihnen nur kündigen, wenn er zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hat. In diesem Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzustellen und die Entscheidung zu beeinflussen. Wenn die Zustimmung erteilt wird, können Sie dennoch Widerspruch einlegen und weitere rechtliche Schritte einleiten. Dieser besondere Schutz kann Ihnen helfen, eine Kündigung abzuwehren oder zumindest eine höhere Abfindung zu verhandeln. Auch für Arbeitnehmer mit einem Behinderungsgrad ab 30, die sich gleichstellen lassen, gelten besondere Schutzrechte. Wir beraten Sie in solchen Situationen, um das Beste für Sie herauszuholen und Ihre Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer durchzusetzen.