Änderungskündigung

Worum geht es?

Inhaltsverzeichnis

Die Arbeitswelt ist ständig im Wandel, und auch Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin müssen sich anpassen, um im Berufsleben erfolgreich zu sein. Eine der Methoden, die Ihr Arbeitgeber nutzen kann, um seine Anforderungen an die sich ändernden Bedingungen anzupassen, ist die sogenannte Änderungskündigung. 

In diesem Artikel möchten wir uns intensiv mit der Änderungskündigung beschäftigen, einem arbeitsrechtlichen Instrument, das es ermöglicht, bestehende Arbeitsverhältnisse unter veränderten Bedingungen fortzuführen. Dabei werden wir den rechtlichen Rahmen und die Praxis der Änderungskündigung beleuchten, um Ihnen, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber, ein besseres Verständnis dieser komplexen Materie zu vermitteln und Ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Änderungskündigung | Informationen | Croset

Was ist ein Änderungskündigung genau?

Eine Änderungskündigung ist eine spezielle Form der Kündigung, bei der das bestehende Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht vollständig beendet, sondern unter veränderten Bedingungen fortgesetzt wird. Hierbei teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich mit, dass er das Arbeitsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen kündigt, jedoch gleichzeitig anbietet, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Konditionen fortzusetzen.

Die Änderungskündigung kann etwa eine Anpassung von Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsort oder Tätigkeitsbereich umfassen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, das Angebot des Arbeitgebers innerhalb einer bestimmten Frist anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab, gilt die Kündigung als reguläre Kündigung und das Arbeitsverhältnis wird beendet.

Falls der Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung nicht einverstanden ist, hat er nach § 4 Satz 1 KSchG die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Hierbei prüft das Gericht, ob die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist und ob die vorgeschlagenen Änderungen angemessen sind. Falls das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Änderungskündigung nicht gerechtfertigt ist, kann das Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt werden.

Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer auf eine Änderungskündigung zu reagieren?

Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren. Hier sind die gängigsten Optionen:

Annahme des Angebots unter Vorbehalt:

Der Arbeitnehmer kann das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den geänderten Bedingungen annehmen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Änderungen sozial gerechtfertigt sind. Diese Annahme unter Vorbehalt sollte schriftlich erfolgen und der Arbeitgeber sollte darüber informiert werden. Der Arbeitnehmer hat anschließend die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, um die Sozialgerechtigkeit der Änderungen überprüfen zu lassen.

Ablehnung des Angebots und Kündigungsschutzklage:

Der Arbeitnehmer kann das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den geänderten Bedingungen ablehnen und innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In diesem Fall prüft das Gericht, ob die Änderungen sozial gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, wird das Arbeitsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

Zustimmung ohne Vorbehalt:

Der Arbeitnehmer kann das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den geänderten Bedingungen ohne Vorbehalt annehmen. In diesem Fall werden die Änderungen wirksam und das Arbeitsverhältnis setzt sich unter den neuen Bedingungen fort. Eine gerichtliche Überprüfung der Sozialgerechtigkeit der Änderungen ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Untätigkeit:

Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot weder an noch lehnt er es ab, gilt die Änderungskündigung nach Ablauf der Annahmefrist als abgelehnt. In diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen beendet, und es besteht die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen.

 

Es ist ratsam, sich bei einer Änderungskündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise für die individuelle Situation zu ermitteln

Welche Fristen müssen bei einer Änderungskündigung beachtet werden?

Bei einer Änderungskündigung müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bestimmte Fristen beachten:

  1. Kündigungsfristen: Der Arbeitgeber muss die gesetzlichen, tariflichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen finden sich in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und variieren je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei tariflichen oder individuell vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kann es Abweichungen von den gesetzlichen Fristen geben. Die Fristen gelten sowohl für ordentliche als auch für Änderungskündigungen.

  2. Frist zur Annahme oder Ablehnung des Angebots: Der Arbeitnehmer hat eine Frist, innerhalb der er das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den geänderten Bedingungen annehmen oder ablehnen kann. In der Regel beträgt diese Frist drei Wochen ab Zugang der Änderungskündigung. Der Arbeitgeber kann jedoch eine andere Frist setzen, die in der Änderungskündigung angegeben sein muss.

  3. Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage: Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen möchte, muss dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung erfolgen. Dies gilt sowohl bei Ablehnung des Angebots als auch bei Annahme unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung.

  4. Frist zur Anrufung der Einigungsstelle: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Einigungsstelle anzurufen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach der Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber angerufen werden.

Um sicherzustellen, dass alle Fristen korrekt eingehalten werden, ist es ratsam, sich bei einer Änderungskündigung rechtzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Warum ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bei einer Änderungskündigung wichtig?

Die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bei einer Änderungskündigung ist aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen ist das Arbeitsrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Regelungen und Besonderheiten aufweist. Ein Fachanwalt verfügt über die notwendige Expertise und Erfahrung, um die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung und die angemessene Vorgehensweise für Sie als Arbeitnehmer zu beurteilen.

Zum anderen kann ein Fachanwalt eine individuelle Beratung anbieten und Sie über Ihre Rechte und Pflichten, mögliche Handlungsoptionen und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage informieren. Jeder Fall einer Änderungskündigung ist individuell und kann unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen.

Des Weiteren sind bei einer Änderungskündigung verschiedene Fristen und Formalien zu beachten, deren Nichteinhaltung negative Konsequenzen für Sie haben kann. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann sicherstellen, dass alle Fristen und Formalien korrekt eingehalten werden.

Sollte es zu einer Kündigungsschutzklage kommen, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Lage, Sie vor Gericht effektiv zu vertreten und die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen. Zudem kann ein Fachanwalt Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber unterstützen und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung oder einen Vergleich aushandeln.

Insgesamt kann die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bei einer Änderungskündigung maßgeblich dazu beitragen, dass Ihre Interessen und Rechte gewahrt bleiben und eine für Sie vorteilhafte Lösung erzielt wird.

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Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung nicht unterschreibt?

Wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung nicht unterschreibt, gilt dies als Ablehnung des Angebots zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den geänderten Bedingungen. In diesem Fall stehen dem Arbeitnehmer verschiedene Handlungsoptionen offen. Eine Möglichkeit besteht darin, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Das Gericht prüft dann die soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung und die Angemessenheit der vorgeschlagenen Änderungen. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Änderungskündigung nicht gerechtfertigt ist, kann das Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt werden.

Wenn der Arbeitnehmer jedoch keine Kündigungsschutzklage innerhalb der dreiwöchigen Frist einreicht, wird die Änderungskündigung wirksam, und das Arbeitsverhältnis endet unter den bisherigen Bedingungen. Der Arbeitnehmer sollte sich bewusst sein, dass er in diesem Fall möglicherweise keine Möglichkeit mehr hat, die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nichtunterzeichnung einer Änderungskündigung durch den Arbeitnehmer keine Zustimmung zu den geänderten Bedingungen darstellt. In solchen Situationen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um die angemessenen Schritte zu unternehmen und die eigenen Rechte und Interessen zu wahren.

Weniger Gehalt nach Änderungskündung - Was ist erlaubt?

Eine Reduzierung des Gehalts nach einer Änderungskündigung ist grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Erfordernisse darlegen, die die Änderungskündigung und die damit verbundene Gehaltsreduktion rechtfertigen, wie beispielsweise eine wirtschaftliche Krise, eine Umstrukturierung oder eine betriebliche Neuausrichtung. Zudem muss die Gehaltsreduktion sozialverträglich sein, was bedeutet, dass der Arbeitgeber bei der Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eventuelle Schwerbehinderungen berücksichtigen muss. Die Gehaltsreduktion sollte auch verhältnismäßig sein und den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Weiterhin muss die Änderungskündigung mit Gehaltsreduktion das letzte Mittel sein, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Der Arbeitgeber sollte zunächst versuchen, den Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens auf einer anderen, gleichwertigen Position unterzubringen, bevor er zur Änderungskündigung greift. Schließlich muss der Arbeitnehmer dem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den geänderten Bedingungen, einschließlich der Gehaltsreduktion, zustimmen. Andernfalls bleibt das Arbeitsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen bestehen, es sei denn, die Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt und wird gerichtlich bestätigt.

Falls der Arbeitnehmer meint, dass die Gehaltsreduktion nicht gerechtfertigt ist, kann er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In diesem Fall prüft das Gericht, ob die Änderungskündigung und die Gehaltsreduktion sozial gerechtfertigt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Arbeitsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

Darf auch meine Arbeitszeit oder der Urlaub reduziert werden mit einer Änderungskündigung?

Mit einer Änderungskündigung können Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch geändert werden, jedoch müssen dabei dieselben Voraussetzungen wie bei einer Gehaltsreduktion erfüllt sein. Dazu gehören dringende betriebliche Erfordernisse, Sozialverträglichkeit, das Ultima-Ratio-Prinzip und die Zustimmung des Arbeitnehmers zu den geänderten Bedingungen. Bei Unstimmigkeiten kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen überprüfen zu lassen. Also genau, wie oben schon erwähnt.

Was unterscheidet eine Änderungskündigung von der normalen Änderung eines Arbeistvertrages?

Eine Änderungskündigung unterscheidet sich von einer normalen Änderung eines Arbeitsvertrages hauptsächlich in der Art und Weise, wie die Vertragsänderungen vorgenommen werden und wie die Zustimmung des Arbeitnehmers erlangt wird:

Änderungskündigung:

Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers, bei der der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt wird und gleichzeitig ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen gemacht wird. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab, kann er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Eine Änderungskündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer einer Vertragsänderung nicht zustimmen möchte oder der Arbeitgeber nicht auf eine einvernehmliche Lösung setzen kann.

Normale Änderung des Arbeitsvertrages:

Eine normale Änderung des Arbeitsvertrages ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Parteien verhandeln über die gewünschten Änderungen und einigen sich darauf. Eine solche Vertragsänderung kann zum Beispiel durch einen Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag oder durch die Unterzeichnung eines neuen Vertrages erfolgen. Hierbei ist keine Kündigung notwendig, und es gibt keine Fristen für den Arbeitnehmer, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Der Hauptunterschied besteht also darin, dass die Änderungskündigung einseitig vom Arbeitgeber ausgeht und eine Kündigung beinhaltet, während die normale Änderung des Arbeitsvertrages auf einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen beiden Parteien beruht.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ausführungen eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen können und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Weitere interessante Begriffe zu dem Thema:

Anderungsangebot, Arbeitsbedingungen, KSchG, Abfindung, Arbeitsplatz, Beendigungskündigung, Änderungsschutzklage, Kündigungsschutz, Voraussetzungen, Kündigungsschutzgesetz, Kündigungsgründe, Zugang

  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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