Arbeitsrecht für Arbeitgeber?
Sie geben Arbeit, wir geben Ihr Recht!
„Ich habe hier in den letzten Jahren schon sehr viele Personaler betreut, aus den unterschiedlichsten Branchen. Und eins war beinahe allen von ihnen ziemlich genau anzumerken: eine gewisse Resignation. Aus irgendeinem mysteriösen Grund hat sich die Erkenntnis breitgemacht, dass man sich als Arbeitgeber alles bieten lassen muss und bei Gericht ohnehin immer verliert.
Na gut, wenn ich ehrlich bin, ist das doch kein so großes Wunder, denn das deutsche Arbeitsrecht bietet tatsächlich vor allem eins: Rechte für Arbeitnehmer! Wenn Sie als Unternehmer oder Personaler tätig sind, müssen Sie eine Flut von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen berücksichtigen, die ihre Angestellten schützen. Dafür gibt es gute Gründe, klar, aber ab und zu würde man sich als Unternehmen doch freuen, wenn mal jemand die Angelegenheit auch aus ihrer Sicht betrachtet, und nicht nur aus der des Betriebsrats.
Dafür sind wir da – Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht!
Wir versetzen uns gerne in Ihre Lage. Arbeitgeber-Interessen vertreten wir parteiisch und konsequent; anders geht es nun mal nicht vor Gericht! Lassen Sie uns über Ihre Rechte als Arbeitgeber sprechen. Als eine komplett auf Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei wissen wir, worüber wir reden. Wir bieten echte Begleitung, nicht nur Beratung – so kommen Sie am Ende schneller zu Ihrem Recht, als Sie sich jetzt noch vorstellen können.“
– Pascal Croset
Seien wir ehrlich: Das deutsche Arbeitsrecht bietet vor allem eins, Rechte für Arbeitnehmer! Wer als Unternehmer tätig ist, muss eine Flut von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen berücksichtigen, die seine Angestellten schützen. Dafür gibt es gute Gründe und niemand will die soziale Marktwirtschaft missen. Aber manchmal wünschen sich Unternehmen, dass jemand die Angelegenheit auch mal aus ihrer Sicht betrachtet – nicht nur aus der des Betriebsrats. Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und versetzen uns gerne in die Lage des Arbeitgebers. Arbeitgeber-Interessen vertreten wir parteiisch und konsequent. Lassen Sie uns über Ihre Rechte als Arbeitgeber sprechen! Als eine komplett auf Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei wissen wir, worüber wir reden. Wir bieten echte Begleitung, nicht nur Beratung.
Arbeitgeberrechte – Welche Rechte habe ich als Arbeitgeber?
Spricht man mit erfahrenen Personalern, spürt man gelegentlich eine gewisse Resignation. Manchmal hat sich hier der Eindruck breitgemacht, dass man sich als Arbeitgeber alles bieten lassen muss und bei Gericht ohnehin immer verliert. Gerade wenn das Unternehmen schon seit vielen Jahren durch die gleiche Kanzlei vertreten wird, kommt von dort offenbar oft standardmäßig die Antwort: „Da kann man nichts machen, das ist halt die deutsche Rechtsprechung, Sie wissen ja …. Vergessen Sie’s“. Besonders häufig scheint dies der Fall zu sein, wenn die Kanzlei einen Schwerpunkt in einem anderen Rechtsgebiet hat und nur „auch“ Beratung im Arbeitsrecht bietet.
Wir machen ausschließlich Arbeitsrecht, Tag für Tag. Wir wissen, welche Hürden Arbeitgeber überspringen müssen und gehen die Themen aktiv an. Arbeitgeberrechte fordern wir offensiv ein und weisen Forderungen der Arbeitnehmer konsequent zurück.
Bei welchen Fragen brauchen Sie als Arbeitgeber einen Rechtsanwalt, um allen Pflichten zu entsprechen?
Eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Gesetze und Tarifverträge garantiert Arbeitnehmern Schutz, Ansprüche und Rechte. Jedes dieser Rechte entspricht spiegelbildlich einer weiteren Pflicht des Arbeitgebers. Auch Unternehmern und Unternehmen sind nach unserer Erfahrung soziale Erwägungen regelmäßig nicht fern, jedoch bereiten Arbeitgeber folgende gesetzlichen Regelungen immer wieder schwierige Fragestellungen und so manches Mal auch erhebliche Kopfschmerzen:
» bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Kündigungsschutzgesetz,
» Anspruch auf Elternzeit: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
» Anspruch auf Urlaub: Bundesurlaubsgesetz
» Anspruch auf Teilzeitarbeit: Teilzeit- und Befristungsgesetz
» Schutzvorschriften für Schwangere: Mutterschutzgesetz
» Schutzvorschriften für Schwerbehinderte: Sozialgesetzbuch IX
» besonderer Schutz für Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder: Betriebsverfassungsgesetz
» Schutzvorschriften gegen Mobbing und sexuelle Belästigung
» Höchstarbeitszeiten und Rufbereitschaft: Arbeitszeitgesetz
» Regelungen über Wirksamkeit besonderer Klauseln in einem Arbeitsvertrag: § 305 ff BGB
» besondere Kündigungsfristen in Tarifverträgen
» Betriebsvereinbarungen zur Regelung der Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft
» auf diesen Gesetzen beruhende zum Teil ausufernde Rechtsprechung
Arbeitgeber: Unterstützung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht
Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Sprache als Arbeitgeber spricht? Dann sind die Fachanwältinnen und Fachanwälte unserer arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei die richtigen Ansprechpartner für Sie. Mit mehr als 5.000 bearbeiteten Fällen in über 17 Jahren können wir Sie garantiert unterstützen, wenn es um Ihre ganz speziellen arbeitsrechtlichen Themen geht! In unserer Arbeitsrechtskanzlei in Berlin beschäftigen wir uns täglich mit den Fragen, die rund um den Arbeitsvertrag auftreten können: Kündigung, Befristung, Versetzung, Elternzeit, Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag – damit kennen wir uns aus.
Sowohl in Ihrer täglichen Personalarbeit, als auch im akuten Konfliktfall sind wir gerne für Sie da.
Sie möchten sofort Hilfe?
Rufen Sie uns an, wir rufen Sie noch heute zurück – versprochen !
(Bei Anruf nach18 Uhr: Rückruf bis morgen 10 Uhr).
Ich bin Arbeitgeber und habe mal eine kurze arbeitsrechtliche Frage…
In der täglichen Personalarbeit werden an den Arbeitgeber (bzw. die Mitarbeiter der Abteilung Human Resources) immer wieder kleine und große Bitten, Behauptungen und Forderungen herangetragen. Mal behauptet ein Arbeitnehmer, sein befristeter Vertrag sei zu einem Festvertrag geworden, mal verlangt eine Angestellte Sonderurlaub für die Heirat ihrer Schwester. Oder es kommt die Frage auf, ob man mit Mitarbeitern besondere Regelungen und Verträge schließen sollte, bevor man diese im Homeoffice arbeiten lässt.
In diesen Momenten verlieren Mitarbeiter der Personalabteilung wertvolle Zeit mit blättern und googeln.
Wir bieten Ihnen eine deutlich effizientere Methode: Fragen Sie kurz telefonisch oder per E-Mail! Als Arbeitsrechtler können wir Anfragen sofort am Telefon beantworten oder zumindest einordnen. So haben Sie schnell Klarheit darüber, ob wirklich ein Problem vorliegt, das gelöst werden muss, oder ob die Thematik sofort erledigt ist. Wenn Ihnen wirklich ein Risiko droht, erstellen wir natürlich gerne eine ausführliche schriftliche Stellungnahme mit Handlungsempfehlung. Oft ist das aber gar nicht erforderlich. Etwa die Hälfte der Anfragen unserer Mandanten erledigen sich nach weniger als 15 Minuten Telefonat.
Immer wieder werden wir gefragt, wie schnell wir verfügbar sind und welche Reaktionszeiten wir garantieren. Offen gesagt: Meistens beantworten wir E-Mails oder Anrufe noch am selben Tag. Garantieren können wir eine Antwort binnen 24 Stunden.
Konflikte pragmatisch lösen, unberechtigte Forderungen abwehren
Arbeitgeber müssen viel aushalten, vor allem Konflikte. Werden Sie als Arbeitgeber gelegentlich mit überzogenen Forderungen und übersteigertem Anspruchsdenken konfrontiert? Dann setzen Sie wahrscheinlich alles daran, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden. Spätestens wenn Sie aggressive Schreiben gegnerischer Rechtsanwälte erhalten, sollten Sie ebenfalls Profis zu Rate ziehen. Sie sparen nicht nur Zeit und Nerven, sondern vermeiden auch teure Irrtümer.
Post vom Gegneranwalt? Leiten Sie diese gerne „ungelesen“ an uns weiter. Wir werten die Forderungen der Gegenseite für Sie aus: Unberechtigte Ansprüche, übersteigertes Wunschdenken und klassische „Bluffs“ weisen wir unnachgiebig zurück. Soweit berechtigte Ansprüche bestehen oder echte Risiken lauern, verhandeln wir für Sie eine pragmatische Lösung. Im Krisenfall geben wir Ihnen keine Ratschläge, sondern setzen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie praktisch um. Wir bleiben für Sie am Ball, bis Ihr Ziel erreicht ist.
Spätestens wenn Sie einen „gelben Umschlag“ in der Post haben, d. h. wenn das Arbeitsgericht Ihnen eine Klageschrift mit Ladung per Postzustellungsurkunde zustellt, sollten Sie alles Weitere einem Spezialisten für Arbeitsrecht überlassen. Denn bei einer Kündigungsschutzklage (die sogenannte „Klage auf Wiedereinstellung“ gibt es nur in der Boulevardpresse) ist prozessuales Fachwissen gefragt. Arbeitgeber, die verklagt wurden, sollten ab sofort nicht mehr für sich selbst sprechen.
Als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen ohne Abfindung, geht das?
Kündigungen erfreuen niemanden, weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber. Manchmal sind Kündigungen jedoch nicht zu vermeiden. Denn Unternehmer müssen zum Wohle des Unternehmens mit Weitsicht handeln. Sie müssen Kosten und Budgets im Auge behalten, Überkapazitäten reduzieren oder die Zusammensetzung einzelner Teams den Marktbedingungen anpassen. Eine effiziente Organisation muss sich regelmäßig in Neugestaltung, Restrukturierung, Personalabbau bzw. Personalumbau und Rationalisierung niederschlagen. Manchmal kommt der Kündigungsgrund aber auch aus der Sphäre des Arbeitnehmers: Extreme Krankheitszeiten, Führerscheinverlust (bei Kraftfahrern) oder massive Pflichtverstöße von Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Beleidigung bis zu sexueller Belästigung darf und muss der Arbeitgeber nicht tolerieren. Konsequenz solcher Pflichtverletzungen muss eine Beendigung des Arbeitsvertrages sein, fristgemäß oder fristlos.
Ihre Kündigung mag nachvollziehbar oder sogar unumgänglich sein – aber ist Sie auch rechtlich wirksam? Arbeitnehmer haben Kündigungsschutz, daher stellt die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an die Kündigungsgründe. Viele Kündigungen sind unwirksam. Statistisch enden über 80% der Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer. Vor dem Arbeitsgericht erleben Arbeitgeber häufig teure Enttäuschungen, weil sie vor Ausspruch der Kündigung nicht die richtigen Weichen gestellt haben. Es fehlt an ordnungsgemäßer Darlegung, Beweisen und Abmahnungen. Arbeitgeber lassen sich dann auf eine Abfindung ein, um den unliebsamen Mitarbeiter endlich loszuwerden und eine Lohnzahlung „bis zur Rente“ zu vermeiden. Ob Sie eine hohe oder niedrige Abfindung zahlen müssen, hängt immer davon ab, welches Risiko Sie als Arbeitgeber haben. Konkret: Wie gut sind die Gründe für die Kündigung vorbereitet? Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht überlassen bei der Vorbereitung nichts dem Zufall.
Ihre Aussichten beim Arbeitsgericht können Sie nur dadurch verbessern, dass Sie die auszusprechende Kündigung im Vorfeld optimal vorbereiten. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg: Wir werten mit Ihnen die vorhandenen Verträge und Unterlagen aus, prüfen eventuelle Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Sofern sich daraus Schadensersatzforderungen gegen den Arbeitnehmer herleiten lassen, machen wir diese geltend. Sodann stellen wir sicher, dass alle formalen Anforderungen von der vollständigen Anhörung des Betriebsrates, der Einholung der Zustimmungen (z.B. des Integrationsamtes bei Schwerbehinderten oder des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit bei Schwangeren) bis hin zur Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit gewahrt werden. Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen für eine ordnungsgemäße Zustellung der Kündigung durch einen Boten und führen die weiteren Verhandlungen mit der Gegenseite, sobald der Arbeitnehmer sich z.B. durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten lässt und Forderungen aufstellt. Schließlich übernehmen wir sehr gerne Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten Sie eng in jeder Phase des Verfahrens, bis die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtskräftig festgestellt ist.
Gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen (Schwerbehinderte, tarifvertraglich, ordentlich unkündbare Mitarbeiter, Betriebsratsmitglieder, Datenschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc.) verfügen wir über weit überdurchschnittliche Erfahrung, auf die wir für unsere Mandanten regelmäßig zurückgreifen.
Natürlich verhandeln wir mit Ihrem ehemaligen Mitarbeiter auch gerne eine einvernehmliche Beendigung und erstellen hierfür einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Diese gestalten wir so, dass eine Sperrzeit der Agentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld 1 ebenso vermieden wird wie eine Ruhezeit. Dadurch wird eine Einigung für den Arbeitnehmer attraktiver, ohne dass für Sie Mehrkosten entstehen. Ihrem Ziel, nämlich einer möglichst zügigen und geräuschlosen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, kommen Sie damit Schritt für Schritt näher.
Abmahnung
Ihr Mitarbeiter hat eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, aber Sie können oder wollen noch nicht kündigen? Dann sollten Sie eine Abmahnung prüfen. Denn durch den Ausspruch einer Abmahnung machen Sie als Arbeitgeber deutlich, dass Sie den Pflichtverstoß nicht akzeptieren. Sie sagen was Sache ist, wie es laufen soll und was bei Wiederholung passiert: Kündigung! Natürlich sollten Sie das bei einem Lagerarbeiter anders formulieren als bei einem Prokuristen. Aber die Nachricht bleibt die gleiche.
Wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten ändert, ist das optimal für Sie. Wenn nicht, dann haben Sie jedenfalls schon mal die Weichen Richtung wirksame Kündigung richtig gestellt. Sie sind für einen späteren Kündigungsschutzprozess besser gewappnet. Bei der Formulierung von Abmahnungen sind nicht nur Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt, sondern vor allem gute Rechtskenntnisse. 70% aller arbeitsrechtlichen Abmahnungen sind unwirksam! Und ein guter Arbeitnehmeranwalt wird Fehler in Ihrer Abmahnung zu 100% nutzen.
Zum Glück kennen wir uns mit Abmahnungen aus. Denn wir haben ein Fachbuch geschrieben, mit dem wir Personalabteilungen dabei helfen, „rechtssichere Abmahnungen“ zu erstellen. Unser Buch ist mittlerweile ein Standardwerk zu diesem Thema. Wir kennen daher alle Hürden und Fallstricke und wissen, was eine wirksame Abmahnung ausmacht.
Pascal Croset
Fachanwalt Arbeitsrecht
Tel.: +49 (0)30 31 568 110
kanzlei@ra-croset.de
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Dorit Jäger
Fachanwältin Arbeitsrecht
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Klaus-Benjamin Liebscher
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Anja Schmidt-Bohm
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Robert Strauß
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