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Was tun, wenn Sie in der Probezeit gekündigt werden?

Wenn Sie in der Probezeit gekündigt werden, kann das sehr überraschend und enttäuschend sein, weil Sie plötzlich ohne Job dastehen und nicht genau wissen, wie es weitergeht. In der Probezeit kann der Arbeitgeber zwar leichter kündigen, aber auch hier müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Die Kündigungsfrist ist meistens kurz, in der Regel zwei Wochen, und der Arbeitgeber darf Sie nicht aus unfairen oder verbotenen Gründen wie wegen Ihrer Herkunft, einer Behinderung oder Ihres Geschlechts kündigen.

Lesen Sie die Kündigung in Ruhe durch und versuchen Sie zu verstehen, was darin steht. Es kann hilfreich sein, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und nach den Gründen zu fragen – manchmal liegen Missverständnisse vor, die sich klären lassen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kündigung ungerecht oder nicht in Ordnung ist, können wir die Kündigung für Sie überprüfen und prüfen, ob sie rechtlich einwandfrei ist. Sollte die Kündigung fehlerhaft sein, können wir arbeitsrechtliche Schritte einleiten, um Ihre Interessen zu schützen und gegen die Kündigung vorzugehen.

Melden Sie sich außerdem schnell bei der Agentur für Arbeit. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich nach neuen Jobmöglichkeiten umzuschauen – manchmal ergeben sich dadurch sogar bessere Chancen, als Sie vorher hatten. 

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Kündigung in der Probezeit erhalten?

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Sind Sie in der Probezeit?

Um zu überprüfen, ob Sie sich in der Probezeit befinden, sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Die Probezeit ist dort in der Regel ausdrücklich festgelegt und beschreibt, wie lange sie dauert – meistens zwischen drei und sechs Monaten, kann aber auch kürzer oder länger sein. Im Vertrag steht oft ein genauer Zeitraum, beispielsweise „Die Probezeit beträgt sechs Monate“ oder „Die ersten drei Monate gelten als Probezeit“.

Falls Sie sich unsicher sind, können Sie auch Ihre Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten fragen. Es ist wichtig zu wissen, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden, da in dieser Zeit andere Kündigungsfristen gelten und der Kündigungsschutz eingeschränkt ist. Sollte im Arbeitsvertrag nichts über eine Probezeit stehen, befinden Sie sich wahrscheinlich nicht mehr darin, und die normalen Kündigungsregeln gelten für Sie.

Wenn Sie sich in Ihrer Position nicht sicher sind oder Fragen haben, können wir Ihren Arbeitsvertrag gerne überprüfen und Ihnen genau sagen, welche Regelungen für Sie gelten. So haben Sie Klarheit und wissen, welche Rechte Sie haben.

Wie sollten Sie auf eine Kündigung in der Probezeit reagieren?

Wenn Sie während der Probezeit gekündigt werden, ist es vollkommen normal, sich dabei enttäuscht, verletzt oder sogar wütend zu fühlen, denn eine Kündigung kann schnell das Gefühl vermitteln, nicht gut genug gewesen zu sein oder versagt zu haben. Wichtig ist jedoch, sich bewusst zu machen, dass eine Kündigung, besonders in der Probezeit, oft wenig über Ihre Fähigkeiten oder Ihren Wert aussagt, sondern häufig auf betriebliche Gründe oder Missverständnisse zurückzuführen ist.

Erlauben Sie sich, Ihre Gefühle zuzulassen – es ist in Ordnung, traurig oder verärgert zu sein. Versuchen Sie, diese Emotionen nicht zu unterdrücken, sondern sie zu akzeptieren und darüber zu sprechen, sei es mit Freunden, der Familie oder einem vertrauten Gesprächspartner. Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, nicht in negativen Gedanken hängenzubleiben, sondern einen klaren Kopf zu behalten und die nächsten Schritte zu planen.

Es hilft, den Blick nach vorne zu richten und die Situation als Chance zu sehen. Eine Kündigung kann auch neue Möglichkeiten eröffnen, die Sie vorher vielleicht nicht gesehen haben. Nehmen Sie sich Zeit, um sich zu sammeln, und vermeiden Sie impulsive Reaktionen wie wütende E-Mails oder unüberlegte Handlungen, die Sie später bereuen könnten. Nutzen Sie stattdessen die Gelegenheit, sich neu zu orientieren und über Ihre nächsten beruflichen Ziele nachzudenken.

Wir unterstützen Sie dabei, die rechtlichen Aspekte zu klären, damit Sie sich emotional auf das konzentrieren können, was Ihnen guttut und Ihnen Kraft gibt. Es geht jetzt darum, sich wieder aufzurichten, Ihre Stärken zu erkennen und motiviert den nächsten Schritt zu gehen.

Kündigung in der Probezeit | CROSET

Fristen bei Kündigung in der Probezeit

Bei einer Kündigung in der Probezeit gelten bestimmte Fristen, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer wichtig sind:

Kündigungsfrist in der Probezeit:

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Diese Frist gilt für beide Seiten – also sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und die Frist beginnt ab dem Tag, an dem die Kündigung zugestellt wird.

Sonderregelungen im Arbeitsvertrag: 

Manchmal können im Arbeitsvertrag kürzere oder längere Kündigungsfristen vereinbart sein, auch während der Probezeit. Es ist daher wichtig, genau in Ihren Arbeitsvertrag zu schauen, um sicherzustellen, welche Fristen tatsächlich gelten. Bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen können zudem tarifvertragliche Regelungen gelten, die die Frist verkürzen oder verlängern.

Es ist entscheidend, diese Fristen genau zu beachten, um Ihre Rechte zu wahren und rechtzeitig reagieren zu können, falls Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten oder Unterstützung benötigen.

Muss der Arbeitgeber die Kündigung in der Probezeit begründen?

In der Probezeit muss der Arbeitgeber die Kündigung grundsätzlich nicht begründen. Die Probezeit dient dazu, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer prüfen können, ob das Arbeitsverhältnis passt, und es einfacher beendet werden kann. Daher kann der Arbeitgeber während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen, solange die vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden.

Allerdings gibt es auch in der Probezeit Grenzen, die der Arbeitgeber beachten muss. Die Kündigung darf nicht aus unzulässigen Gründen ausgesprochen werden, wie zum Beispiel Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, ethnischer Herkunft oder wegen einer Schwangerschaft. Solche Kündigungen sind auch in der Probezeit nicht erlaubt und können rechtlich angefochten werden.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kündigung aus unfairen oder unrechtmäßigen Gründen erfolgt ist, ist es sinnvoll, die Kündigung überprüfen zu lassen. Wir können Ihnen helfen, festzustellen, ob die Kündigung rechtlich in Ordnung ist, und gemeinsam die besten nächsten Schritte besprechen, um Ihre Rechte zu schützen.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.

Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de

Vier häufige Fragen zum Thema "Kündigung in der Probezeit"

Kann ich während der Probezeit auch selbst kündigen und muss ich dabei etwas Besonderes beachten?

Ja, Sie können während der Probezeit jederzeit selbst kündigen. Genau wie Ihr Arbeitgeber sind auch Sie an die vereinbarte Kündigungsfrist gebunden, die meist zwei Wochen beträgt, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist. Auch Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen, das bedeutet, eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam. Wichtig ist, dass Sie die Kündigung rechtzeitig einreichen und darauf achten, dass sie korrekt formuliert ist. Sollten Sie einen neuen Job gefunden haben, ist es ratsam, sicherzustellen, dass Sie die Fristen genau einhalten, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Auch wenn Sie selbst kündigen, sollten Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden, um keine Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu riskieren, falls Ihr neuer Job wider Erwarten nicht klappt.

Wenn Sie in der Probezeit gekündigt werden, haben Sie Anspruch auf den anteiligen Urlaub, den Sie bis zu diesem Zeitpunkt verdient haben. Der Arbeitgeber muss Ihnen diesen Resturlaub entweder gewähren oder ihn auszahlen, wenn es zeitlich nicht mehr möglich ist, ihn zu nehmen. Gleiches gilt für angesammelte Überstunden – diese müssen entweder abgefeiert oder ausgezahlt werden, abhängig von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer bestehenden Betriebsvereinbarung. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber diese Ansprüche korrekt berechnet und auszahlt, damit Ihnen keine zustehenden Leistungen entgehen.

Auch in der Probezeit haben Sie das Recht, krank zu sein und sich krankschreiben zu lassen. Eine Krankschreibung schützt Sie jedoch nicht automatisch vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber darf Ihnen auch während einer Erkrankung kündigen, solange die Kündigung nicht aus diskriminierenden oder unfairen Gründen erfolgt. Es gibt jedoch Grenzen: Wenn die Kündigung eindeutig aufgrund Ihrer Erkrankung ausgesprochen wird, kann das unter Umständen rechtswidrig sein. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihre Kündigung mit Ihrer Krankheit zusammenhängt, lohnt es sich, die Situation genau zu prüfen und rechtlichen Rat einzuholen.

Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht, wenn Sie während der Probezeit gekündigt werden. Abfindungen sind normalerweise nur bei betriebsbedingten Kündigungen oder bei einer Einigung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens üblich. In der Probezeit ist der Kündigungsschutz stark eingeschränkt, und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen. In Einzelfällen kann es jedoch sinnvoll sein, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufzunehmen, insbesondere wenn die Kündigung überraschend oder unter besonderen Umständen erfolgt. Eine Abfindung kann zum Beispiel Teil eines Vergleichs sein, wenn sich der Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Lösung einlassen möchte, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.