Kanzlei für arbeitsrechtliche Exzellenz

Mutterschutz

Vertrauenswürdiger Partner bei

allen Formen von Problemen im Mutterschutz

Unsere Hotline für schnelle Hilfe:

Bekannt durch Fachbeiträge auf:

Pro 7 Logo | CROSET
RTL Logo | CROSET
RBB Logo | CROSET
Welt Logo | CROSET
Business Insider | Logo | CROSET
Anwalt.de Logo | CAMPIXX

Was tun, wenn Sie Probleme im Bereich Mutterschutz haben?

Wenn Sie Probleme im Mutterschutz haben, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und gezielt zu handeln. Der Mutterschutz sichert Ihnen speziellen Schutz vor Kündigungen und gesundheitlichen Belastungen, besonders in den Schutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit darf Ihnen nicht gekündigt werden, und Ihr Arbeitsplatz muss an Ihre besonderen Bedürfnisse angepasst werden. 

Sollte Ihr Arbeitgeber diese Regelungen missachten, suchen Sie zunächst das Gespräch und weisen Sie auf Ihre gesetzlichen Rechte hin.

Wenn das nicht hilft, zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand zu suchen. Wir können Ihre Situation prüfen, Sie beraten und die nötigen Schritte einleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen. 

Gerade im Mutterschutz haben Sie Anspruch auf besonderen Schutz, den wir gemeinsam durchsetzen können. Sie müssen diese Zeit nicht allein durchstehen – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie gut geschützt sind und Ihre Ansprüche respektiert werden.

Kompetente Hilfe bei folgenden Themen

Unser Team im Einsatz für Ihren Erfolg

Pascal Croset | Fachanwalt für Arbeitsrecht | CROSET

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dorit Jäger | Fachanwältin für Arbeitsrecht | CROSET

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Anja Schmidt-Bohm | Fachanwältin für Arbeitsrecht | CROSET

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Robert Strauß | Fachanwalt für Arbeitsrecht | CROSET

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Klaus-Benjamin Liebscher | Fachanwalt für Arbeitsrecht | CROSET

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Komm in unser Team | CROSET

Einfach anrufen

Komm in unser
Team

Mutterschutz & Arbeitsrecht?

Wir helfen Ihnen, wenn Sie nicht genau weiterwissen.

zufriedene Mandanten
0
Jahre Erfahrung
0
Anwälte
0

Bei welchen Problemen können wir im Mutterschutz helfen?

Im Mutterschutz können wir Ihnen bei vielen Problemen zur Seite stehen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als werdende Mutter respektiert und geschützt werden. Ein häufiges Problem ist der Kündigungsschutz: Sollte Ihnen trotz Mutterschutz unzulässig gekündigt werden, prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kündigung und setzen uns dafür ein, dass Ihr Arbeitsplatz gesichert bleibt. Auch wenn es um die Anpassung Ihres Arbeitsplatzes geht, wie etwa Schonarbeitsplätze, angepasste Arbeitszeiten oder den Schutz vor gesundheitlichen Risiken, stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitgeber Ihre besonderen Bedürfnisse während der Schwangerschaft berücksichtigt.

Falls es Schwierigkeiten mit der Lohnfortzahlung während der Mutterschutzfrist oder bei einem Schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbot gibt, kümmern wir uns darum, dass Ihnen die zustehenden Zahlungen nicht verweigert werden. Sollten Sie Diskriminierung oder Benachteiligung erfahren, setzen wir uns dafür ein, dass Sie fair behandelt werden und Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Auch bei Problemen mit Arbeitszeitregelungen oder Überstunden, die für Schwangere oder frisch gebackene Mütter unzulässig sind, sorgen wir dafür, dass Ihre Gesundheit geschützt wird und Sie nur den Ihnen erlaubten Tätigkeiten nachgehen.

Wir wissen, wie wichtig es ist, gerade in dieser besonderen Zeit auf einen verlässlichen Schutz bauen zu können. Sie müssen sich nicht allein durch die Herausforderungen im Mutterschutz kämpfen – wir stehen Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes.

Probleme mit dem Arbeitgeber - Wie sollten Sie reagieren?

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, kann das sehr belastend sein, besonders wenn es um Ihren Arbeitsplatz, Ihre Rechte oder Ihren Mutterschutz geht. In solchen Situationen ist es wichtig, ruhig und besonnen zu reagieren und Schritt für Schritt vorzugehen, um die bestmögliche Lösung zu finden. Zunächst sollten Sie das Problem genau analysieren und sich Ihre Rechte bewusst machen. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Regelungen, die in Ihrer Situation greifen, und dokumentieren Sie alles, was passiert, so genau wie möglich – von Gesprächen bis hin zu E-Mails und schriftlichen Mitteilungen. Diese Dokumentation kann später sehr wertvoll sein.

Der nächste Schritt sollte immer der Versuch sein, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Oft liegen Missverständnisse oder Kommunikationsprobleme zugrunde, die sich durch ein offenes und sachliches Gespräch klären lassen. Bereiten Sie sich gut vor, bleiben Sie ruhig und höflich, aber auch klar in Ihren Anliegen. Stellen Sie Ihre Sichtweise dar und bringen Sie Lösungsvorschläge ein. Zeigen Sie, dass Sie an einer fairen und konstruktiven Lösung interessiert sind. Falls es schwerfällt, das Gespräch allein zu führen, kann auch eine vertrauensvolle Person aus dem Betriebsrat oder eine andere Unterstützung sinnvoll sein.

Sollte das Gespräch nicht zum gewünschten Ergebnis führen, ist es wichtig, Ihre Rechte zu schützen und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um gemeinsam zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das Problem zu lösen. Ob es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, das Einleiten rechtlicher Schritte oder die Vorbereitung eines weiteren Gesprächs geht – wir beraten und begleiten Sie, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Sie müssen diese Probleme nicht alleine bewältigen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen durchzusetzen und Ihren Arbeitsalltag wieder in geordnete Bahnen zu lenken, damit Sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen können.

Mutterschutz im Arbeitsrecht | CROSET

Ist eine Kündigung in der Schwangerschaft möglich?

Grundsätzlich sind Sie während der Schwangerschaft besonders geschützt und dürfen nicht gekündigt werden. Sobald Ihr Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft erfährt, beginnt der Kündigungsschutz und gilt bis vier Monate nach der Geburt. In dieser Zeit darf Ihnen der Arbeitgeber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kündigen, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde ausdrücklich genehmigt werden müssen. Solche Ausnahmen sind äußerst selten und betreffen nur besondere Situationen, wie etwa die vollständige Schließung des Betriebs. Selbst dann ist eine Kündigung kaum durchzusetzen, denn der Schutz von Ihnen und Ihrem Kind hat höchste Priorität.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Schwangerschaft informieren, am besten schriftlich, damit der volle Kündigungsschutz greift. Sollte Ihnen dennoch eine Kündigung zugehen, fühlen Sie sich verständlicherweise verunsichert oder sogar verletzt – das darf so nicht sein. Eine solche Kündigung ist in den allermeisten Fällen unwirksam, und Sie haben das Recht, sich dagegen zu wehren.

Wir sind für Sie da, um Ihre Rechte zu schützen. Lassen Sie uns gemeinsam die Kündigung prüfen und gegen unrechtmäßige Entscheidungen vorgehen. 

Versuchen Sie immer entspannt zu bleiben

Versuchen Sie immer, entspannt zu bleiben, auch wenn es gerade schwer fällt. Gerade in Situationen, die belastend und unvorhersehbar sind, wie zum Beispiel Probleme am Arbeitsplatz oder Unsicherheiten während der Schwangerschaft, kann es leicht passieren, dass man sich gestresst und überwältigt fühlt. Es ist völlig normal, dass solche Ereignisse Ängste und Sorgen auslösen, aber Sie sind nicht allein damit.

Nehmen Sie sich bewusst Zeit für sich selbst, um durchzuatmen und die Gedanken zu ordnen. Manchmal hilft es, mit einer vertrauten Person über die Situation zu sprechen oder einfach einen Moment Ruhe zu finden, um wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass alles über den Kopf wächst, erinnern Sie sich daran, dass es Unterstützung gibt.

Wir stehen an Ihrer Seite, um Ihnen den Rücken zu stärken und gemeinsam Lösungen zu finden. Egal, welche Herausforderungen auf Sie zukommen – zusammen können wir die Situation klären und die nötigen Schritte gehen, damit Sie sich sicher fühlen und sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Vertrauen Sie darauf, dass Sie nicht alles alleine bewältigen müssen.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.

Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de

Vier häufige Fragen zum Thema "Mutterschutz"

Welche Aufgaben darf ich während der Schwangerschaft noch übernehmen, und was muss mein Arbeitgeber anpassen?

Während der Schwangerschaft steht Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes im Vordergrund, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz so zu gestalten, dass keine Gefährdung für Sie besteht. Tätigkeiten, die körperlich belastend sind, wie schweres Heben, Arbeiten unter großem Stress oder in schädlichen Umgebungen, sind nicht erlaubt. Ihr Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen überprüfen und anpassen, beispielsweise durch die Bereitstellung eines Schonarbeitsplatzes, die Anpassung der Arbeitszeiten oder den Schutz vor gefährlichen Stoffen. Es ist wichtig, dass Sie sich trauen, offen mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Bedürfnisse zu sprechen, damit Anpassungen vorgenommen werden können, die Ihre Sicherheit gewährleisten. Sie haben das Recht auf einen Arbeitsplatz, der Ihnen ein gutes Gefühl gibt und Ihre Gesundheit schützt.

Während der Schwangerschaft gelten für Sie besondere Arbeitszeitregelungen, die Ihre Belastung reduzieren sollen. Sie dürfen nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten, und Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten, genauso wie Sonntagsarbeit, es sei denn, es gibt besondere Ausnahmen. Zudem haben Sie das Recht auf zusätzliche Pausen, falls Sie diese benötigen, um sich auszuruhen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Sie nicht überfordert werden und ausreichend Zeit haben, sich zu erholen. Zögern Sie nicht, Ihre Pausen in Anspruch zu nehmen und auf Ihre Bedürfnisse zu achten – Ihr Wohlbefinden steht an erster Stelle.

Es kann vorkommen, dass Sie während der Schwangerschaft krank werden oder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, weil bestimmte Arbeiten ein Risiko darstellen. In solchen Fällen sind Sie weiterhin finanziell abgesichert. Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und anschließend auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, erhalten Sie Ihr volles Gehalt weiter, das sogenannte Mutterschutzlohn, ohne Abzüge. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen keine Nachteile daraus entstehen lassen. Es ist völlig in Ordnung, auf Ihren Körper zu hören und die Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die Ihnen zusteht.

Während des Mutterschutzes dürfen Sie an Weiterbildungen und Schulungen teilnehmen, wenn Sie sich dabei wohlfühlen und es keine gesundheitlichen Bedenken gibt. Dies ist jedoch absolut freiwillig und darf nicht vom Arbeitgeber verlangt werden. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie sich einbringen möchten oder lieber eine Pause brauchen, um sich auf Ihre Schwangerschaft und Ihre Gesundheit zu konzentrieren. Wichtig ist, dass Sie selbst entscheiden, was Ihnen gut tut, und sich nicht unter Druck setzen lassen. Nutzen Sie diese Zeit so, wie es für Sie am besten ist – Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt.