Anja Schmidt-Bohm
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Schmidt-Bohm ist seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt in allen Bereichen des Arbeitsrechts Arbeitnehmer und Arbeitgeber, außerdem die Gremien der Mitbestimmung.
Einer ihrer Schwerpunkte neben Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung/Aufhebungsvertrag/Abmahnung) ist das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Außerdem ist Rechtsanwältin Schmidt-Bohm auf dem Gebiet des Beamtenrechts tätig. Dabei vertritt sie die Interessen der Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten wie auch der öffentlichen Arbeitgeber/Dienstherren.
Eine langjährige anwaltliche Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts und der umfassende Blick auf die sich gegenüberstehenden Interessen ermöglichen ihr das Erzielen von effizienten und interessengerechten Lösungen bei Verhandlungen ebenso wie die zielgerichtete Durchsetzung der Rechte der vertretenen Mandantschaft im Streitfall.
Werdegang
1985 | Abitur in Alfeld (Leine) |
1992 | Erstes juristisches Staatsexamen (Universität Bayreuth) |
1995 | Zweites juristisches Staatsexamen |
1995 – 2001 | Rechtsanwältin in der Sozietät Trautmann und Kollegen, Zwickau, Bayreuth, Chemnitz |
2001 – 2007 | Rechtsanwältin in der Kanzlei Heinicke und Kollegen, Hof (Saale) |
2004 | Fachanwältin für Arbeitsrecht |
2007/2008 | Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei Schulte, Strausberg |
2009 – 2020 | Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Becker-Fachanwälte für Arbeitsrecht, Potsdam |
Seit 2020 | Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht |
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein |
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein |
Deutscher Arbeitsgerichtsverband |
Deutscher Juristinnenbund |