Kanzlei für arbeitsrechtliche Exzellenz
Vertrauenswürdiger Partner bei
allen Formen von Kündigungen, Abmahnung, Aufhebungsvertrag u.v.m
Unsere Hotline für schnelle Hilfe:
Bekannt durch Fachbeiträge auf:
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist das ein schwerer Schlag, denn plötzlich steht Ihre berufliche und finanzielle Sicherheit auf dem Spiel. Diese Art der Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder Stellenabbaus kündigt. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber betriebliche Gründe gut begründen und eine faire Sozialauswahl treffen muss, bei der Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden.
Häufig passieren bei der Sozialauswahl oder bei der Begründung Fehler, die eine Anfechtung der Kündigung ermöglichen. Wir prüfen für Sie, ob die betriebsbedingten Gründe und die Auswahlkriterien korrekt angewendet wurden und helfen Ihnen, gegen die Kündigung vorzugehen, Ihre Wiedereinstellung zu erreichen oder eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Eine betriebsbedingte Kündigung muss nicht das letzte Wort sein – gemeinsam können wir Ihre Rechte nutzen und das Beste aus der Situation machen.
Kompetente Hilfe bei folgenden Themen
Unser Team im Einsatz für Ihren Erfolg
Eine betriebsbedingte Kündigung erkennen Sie daran, dass in Ihrem Kündigungsschreiben betriebliche Gründe als Begründung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben sind. Typische Formulierungen im Kündigungsschreiben können Hinweise wie „aus betriebsbedingten Gründen“, „wirtschaftliche Lage“, „Umstrukturierung“, „Stellenabbau“ oder „Betriebsschließung“ enthalten. Diese Begriffe zeigen, dass der Arbeitgeber die Kündigung aufgrund interner betrieblicher Veränderungen oder wirtschaftlicher Notwendigkeiten ausspricht.
Zudem muss der Arbeitgeber im Schreiben angeben, dass die Kündigung nicht wegen Ihres Verhaltens oder persönlicher Gründe erfolgt, sondern weil bestimmte Arbeitsplätze aufgrund von betrieblichen Entscheidungen wegfallen. Häufig werden auch betriebliche Umstände wie Auftragsrückgang, Kostensenkungsmaßnahmen oder Outsourcing als Gründe genannt.
Falls Sie unsicher sind, ob die angegebenen Gründe tatsächlich betriebsbedingt und rechtlich haltbar sind, können wir das Kündigungsschreiben gemeinsam prüfen. Oft verstecken sich Fehler oder unzureichende Begründungen, die Ihnen Möglichkeiten bieten, gegen die Kündigung vorzugehen oder zumindest eine höhere Abfindung auszuhandeln.
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und strategisch vorzugehen, um Ihre Rechte zu wahren. Zuerst sollten Sie die Kündigung sorgfältig lesen und prüfen, ob die Gründe klar benannt sind und ob der Arbeitgeber die Kündigungsfristen eingehalten hat. Eine betriebsbedingte Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass sie rechtlich unangreifbar ist – häufig passieren Fehler bei der Begründung oder der Sozialauswahl, die Ihnen Chancen bieten, sich zu wehren.
Wichtig ist, schnell zu handeln: Sie haben ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Mit dieser Klage können Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen, insbesondere ob die betrieblichen Gründe wirklich ausreichen und ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Selbst wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unwahrscheinlich ist, kann die Klage Ihre Verhandlungsposition für eine Abfindung erheblich verbessern.
Es kann auch sinnvoll sein, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, um die genauen Hintergründe zu verstehen und eventuell über Alternativen zur Kündigung, wie eine Versetzung oder einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, zu sprechen. Lassen Sie sich dabei jedoch nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie nichts sofort, sondern nehmen Sie sich die Zeit, die rechtlichen Aspekte gründlich zu prüfen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um die Kündigung genau zu analysieren, Ihre Chancen einzuschätzen und gemeinsam die beste Strategie für Ihre Situation zu entwickeln. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie das Beste aus dieser schwierigen Situation machen.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind folgende Fristen besonders wichtig:
Kündigungsfrist:
Die Frist, die der Arbeitgeber einhalten muss, richtet sich nach Ihrer Betriebszugehörigkeit und kann zwischen vier Wochen und bis zu sieben Monaten liegen, je nachdem, wie lange Sie im Unternehmen sind. Diese Fristen sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und müssen eingehalten werden, sonst ist die Kündigung unwirksam.
Kündigungsschutzklage: Wenn Sie gegen die betriebsbedingte Kündigung vorgehen möchten, haben Sie ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist entscheidend, denn wenn sie versäumt wird, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn Fehler vorliegen.
Zusätzlich ist es wichtig, sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu sichern und Sperrzeiten zu vermeiden. Falls ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden ist, muss der Arbeitgeber diesen vor der Kündigung anhören. Der Betriebsrat hat dann eine Woche Zeit, um zur geplanten Kündigung Stellung zu nehmen.
Diese Fristen sollten Sie genau beachten, um Ihre Rechte zu schützen und im Kündigungsprozess richtig zu handeln.
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, müssen Sie diese nicht unterschreiben, da die Kündigung auch ohne Ihre Unterschrift wirksam wird. Eine Unterschrift des Arbeitnehmers ist in der Regel nicht erforderlich, da die Kündigungserklärung allein durch den Arbeitgeber erfolgt. Ihre Unterschrift ist oft nur ein Empfangsbestätigung des Kündigungsschreibens und hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Kündigung selbst.
Wenn Sie die Kündigung nicht unterschreiben, wird sie dennoch rechtskräftig, sofern sie ordnungsgemäß zugestellt wurde, beispielsweise per Einschreiben oder persönlich übergeben. Es ist aber wichtig, dass Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen, wenn Sie diese als ungerechtfertigt betrachten, und nicht nur auf die Unterschrift verzichten.
Falls Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, haben Sie ab Zugang des Kündigungsschreibens drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Klage ist der einzige Weg, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen und Ihre Chancen auf Wiedereinstellung oder eine Abfindung zu erhöhen. Ohne eine Klage wird die Kündigung automatisch wirksam, unabhängig davon, ob Sie unterschrieben haben oder nicht.
Die Unterschrift verweigern zu wollen, hat also keine rechtliche Wirkung, wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten. Es ist viel wichtiger, die Fristen für eine mögliche Klage zu beachten und schnell zu handeln, um Ihre Rechte zu sichern.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.
Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de
Ja, theoretisch kann ein Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen, auch wenn gleichzeitig neue Mitarbeiter eingestellt werden. In der Praxis muss der Arbeitgeber aber schlüssig darlegen können, warum gerade Ihr Arbeitsplatz betroffen ist und warum Ihre Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Die betriebsbedingte Kündigung muss immer auf nachvollziehbaren Gründen basieren, wie etwa einer Umstrukturierung oder dem Wegfall einer Abteilung. Wenn jedoch gleichzeitig andere Personen eingestellt werden, kann das die betriebliche Begründung schwächen und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung aufkommen lassen. In solchen Fällen sollten Sie die Kündigung unbedingt überprüfen lassen, da dies ein Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage sein kann.
Die Sozialauswahl ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, den der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen durchführen muss, um festzustellen, welche Mitarbeiter am wenigsten schutzwürdig sind. Dabei müssen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Ziel ist es, die sozialen Härten so gering wie möglich zu halten. Der Arbeitgeber darf also nicht einfach nach Belieben kündigen, sondern muss genau darlegen, warum gerade Sie betroffen sind und nicht ein anderer Mitarbeiter. Fehler bei der Sozialauswahl sind häufig und können ein starker Angriffspunkt in einer Kündigungsschutzklage sein.
In der Regel dürfen Sie während der Kündigungsfrist weiterarbeiten, und der Arbeitgeber muss Ihnen auch weiterhin Gehalt zahlen. In vielen Fällen kommt es jedoch vor, dass der Arbeitgeber Sie freistellt, entweder widerruflich oder unwiderruflich. Bei einer widerruflichen Freistellung müssen Sie im Zweifel sofort wieder zur Arbeit erscheinen, wenn der Arbeitgeber Sie dazu auffordert. Bei einer unwiderruflichen Freistellung, die häufiger vorkommt, sind Sie von der Arbeitspflicht vollständig befreit, bekommen aber weiterhin Ihr Gehalt. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass Ihnen während der Freistellung auch noch alle anderen Leistungen, wie etwa Urlaub oder Sonderzahlungen, zustehen.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung, außer wenn dies im Sozialplan oder Tarifvertrag so vorgesehen ist. Häufig versuchen Arbeitgeber jedoch, eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden und bieten Abfindungen an. Eine gängige Faustregel für die Berechnung der Abfindung ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Regel kann aber je nach Verhandlung und individuellen Faktoren variieren. Die Höhe der Abfindung hängt oft davon ab, wie gut Ihre Chancen in einer Klage stehen und wie verhandlungsbereit der Arbeitgeber ist. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Verhandlungsposition zu stärken und eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.
CROSET | Fachkanzlei für Arbeitsrecht
LEISTUNGEN
INFORMATIONEN
RECHTLICHES