Pascal Croset - Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Pascal Croset ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Durchsetzungen von Tantiemen und Boni, die Führung von Beendigungsauseinandersetzungen (Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag) und Vertretung in größeren Verfahren (Sozialpläne etc.).
Bereits während seines Studiums belegte er das Wahlfach Arbeitsrecht und war als Dozent bei AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht tätig. Nach dem 2. Staatsexamen machte er sich selbständig und gründete eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei. Dabei war es ihm von Anfang an ein Anliegen, stets beide Seiten zu vertreten. Denn nur wer Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vertritt, weiß stets wie die andere Seite denkt, fühlt und rechnet.
Werdegang
1995 – 2000 | Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht |
2000 | Erstes juristisches Staatsexamen |
2001 – 2003 | Rechtsreferendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht, Wahlfach Arbeitsrecht |
2003 | Zweites juristisches Staatsexamen |
2007 | Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Seit 2003 | Inhaber einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei |
Mitgliedschaften
- Deutschen Arbeitsgerichtsverband
- Berliner Anwaltsverein
- Deutschen Anwaltsverein
Veröffentlichungen
Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung, 2016, Gabler Verlag