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Ein Arbeitsgerichtsprozess wird angestrengt, wenn es zu einem Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt, beispielsweise über eine Kündigung, Lohnforderungen oder Abmahnungen. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist darauf ausgelegt, eine schnelle und kostengünstige Lösung zu finden. In der ersten Instanz besteht keine Anwaltspflicht, aber es kann hilfreich sein, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Ziel des Verfahrens ist es, in der Regel zunächst eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Sollte dies nicht gelingen, entscheidet das Gericht über den Streitfall – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Für Arbeitsgerichtsprozesse sind in Deutschland die Arbeitsgerichte zuständig. In der ersten Instanz gibt es 113 Arbeitsgerichte, die sich auf das Bundesgebiet verteilen. Im Falle einer Berufung oder Revision wird der Fall an das Landesarbeitsgericht oder das Bundesarbeitsgericht weitergeleitet.
Ein Arbeitsgerichtsprozess beginnt mit der Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht. Der Kläger muss dabei den Sachverhalt schildern und seine Forderungen darlegen. Anschließend wird der Beklagte informiert und hat die Möglichkeit, sich zu der Klage zu äußern. Es folgen weitere Verfahrensschritte, wie beispielsweise die Beweisaufnahme oder die Verhandlung vor Gericht.
Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitsgerichtsprozesse in der Regel öffentlich sind. Das bedeutet, dass jeder Zutritt zur Verhandlung hat und das Verfahren beobachten kann. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise wenn es um sensible Informationen geht oder wenn das Gericht den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt.
Am Ende des Verfahrens fällt das Arbeitsgericht eine Entscheidung. Dabei kann es entweder eine Klage abweisen oder ihr stattgeben. Sollte der Kläger Recht bekommen, kann er seine Forderungen durchsetzen. Im umgekehrten Fall muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts vorzugehen. Hierfür gibt es verschiedene Rechtsmittel, wie beispielsweise die Berufung oder die Revision. Wichtig zu wissen ist, dass diese Rechtsmittel nur in bestimmten Fällen zulässig sind und dass sie innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden müssen.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.
Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de
In einem Arbeitsgerichtsprozess der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre jeweiligen Rechtsanwälte selbst bezahlen müssen. Selbst wenn Sie den Prozess erfolgreich für sich entscheiden, übernimmt Ihr Arbeitgeber nicht die Kosten für Ihren Anwalt. Dies ist eine Besonderheit im Arbeitsrecht, da in anderen Zivilprozessen der Verlierer normalerweise die gesamten Kosten, einschließlich der Anwaltsgebühren der Gegenseite, tragen muss.
Die Gerichtskosten hingegen – also die Gebühren, die für das Verfahren selbst anfallen – werden in der Regel vom Verlierer des Prozesses getragen. Diese Kosten sind jedoch in der ersten Instanz meist relativ gering, da das Arbeitsgericht darauf ausgerichtet ist, schnelle und kostengünstige Lösungen zu finden. Wenn der Fall in die zweite Instanz geht, ändern sich die Regelungen, und der Verlierer muss dann auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnte diese die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen. Es lohnt sich, vor dem Prozess genau zu prüfen, ob Ihre Versicherung diese Fälle abdeckt. In manchen Fällen können Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihre finanzielle Situation es nicht zulässt, die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Optionen zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie in einem Arbeitsgerichtsprozess finanziell bestmöglich abgesichert sind.
Die Dauer eines Arbeitsgerichtsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls, der Verfügbarkeit der Parteien und der Arbeitsbelastung des Gerichts. Im Allgemeinen kann man jedoch sagen, dass ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz oft relativ zügig abläuft.
In der Regel findet innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen nach Klageeinreichung ein Gütetermin statt. Hier versucht das Gericht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erzielen. Oft wird schon in diesem Termin eine Einigung gefunden, was den Prozess erheblich verkürzen kann. Gelingt das nicht, folgt der Kammertermin, der die eigentliche Verhandlung ist. Bis zu diesem Termin können noch einige Monate vergehen, je nach Komplexität des Falls und der Auslastung des Gerichts.
Falls der Fall in die zweite Instanz geht, beispielsweise vor das Landesarbeitsgericht, kann sich das Verfahren weiter verlängern. In der zweiten Instanz kann ein Arbeitsgerichtsprozess insgesamt ein Jahr oder länger dauern. In vielen Fällen wird jedoch bereits in der ersten Instanz eine Lösung gefunden, sodass der gesamte Prozess zwischen wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern kann.
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Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, dass Sie persönlich am Arbeitsgerichtsprozess teilnehmen, aber Ihre Anwesenheit kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Im Gütetermin versucht das Gericht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, und es kann hilfreich sein, wenn Sie persönlich vor Ort sind, um auf Fragen und Vorschläge direkt zu reagieren. Ihr Anwalt kann Sie natürlich auch allein vertreten, aber wenn es um Ihre persönliche Situation oder um wichtige Verhandlungen geht, ist Ihre Anwesenheit von Vorteil. Wir beraten Sie gern, ob es in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist, selbst zum Termin zu erscheinen oder sich vertreten zu lassen.
Wenn Sie den Gütetermin verpassen, ohne das Gericht darüber zu informieren oder eine Entschuldigung vorzubringen, kann das negative Konsequenzen haben. In einigen Fällen kann das Gericht dann sogar zugunsten der gegnerischen Partei entscheiden, da Ihre Abwesenheit als Desinteresse oder Nachlässigkeit gewertet werden könnte. Wenn Sie den Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen können, sollten Sie das Gericht sofort benachrichtigen, um eine Verschiebung zu beantragen. Wir helfen Ihnen, sicherzustellen, dass keine Missverständnisse oder Versäumnisse auftreten, und vertreten Sie, wenn nötig, bei diesem Termin.
Ja, Sie können im Verlauf eines Arbeitsgerichtsprozesses neue Beweise einbringen, sofern diese für den Fall relevant sind. Es ist jedoch ratsam, alle wichtigen Beweise und Dokumente bereits im Vorfeld des Prozesses vorzulegen, damit das Gericht umfassend informiert ist. Sollten sich während des Prozesses neue Informationen ergeben, können diese in der Verhandlung eingebracht werden, um den Fall zu stärken. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Beweise zu sammeln und rechtzeitig vorzulegen, um sicherzustellen, dass Ihre Position bestmöglich vertreten wird.
Wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wird, folgt der Kammertermin, bei dem das Gericht den Fall genauer prüft. Hier werden die Argumente beider Seiten vorgetragen, Zeugen können gehört und Beweise vorgelegt werden. Der Kammertermin verläuft wie eine klassische Gerichtsverhandlung, und am Ende entscheidet das Gericht, ob die Kündigung oder der Streitpunkt gerechtfertigt war oder nicht. Dieser Termin ist oft entscheidend für den Ausgang des Prozesses. Wir bereiten Sie umfassend auf diese Verhandlung vor und vertreten Ihre Interessen, damit Sie gut auf alle Fragen und Argumente vorbereitet sind.
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