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Inhaltsverzeichnis

Arbeitsgerichtsverfahren - Worum geht es?

Ein Arbeitsgerichtsverfahren wird eingeleitet, wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt, etwa bei Kündigungen, Lohnansprüchen oder Arbeitsbedingungen. Das Verfahren findet vor dem Arbeitsgericht statt und hat das Ziel, eine rechtlich verbindliche Lösung zu finden. Es besteht aus verschiedenen Verfahrensstufen, beginnend mit einer Güteverhandlung, in der versucht wird, eine gütliche Einigung zu erzielen. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Hauptverhandlung, in der das Gericht ein Urteil spricht. 

Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt des Arbeitsgerichtsverfahrens zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen.

 

Arbeitsgerichtsverfahren | CROSET

Arbeitsgerichtsverfahren im Detail

Ein Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland folgt bestimmten Verfahrensschritten. Zunächst wird ein Schriftsatz eingereicht, in dem der Kläger seine Forderungen und die zugrundeliegenden Sachverhalte darlegt. Die Gegenseite hat dann die Möglichkeit, auf diesen Schriftsatz zu antworten.

Anschließend findet eine mündliche Verhandlung statt. In der ersten Phase dieser Verhandlung, der sogenannten Güteverhandlung, versucht das Gericht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Falls keine Einigung erzielt wird, geht das Verfahren in die Kammerverhandlung über. Hier werden die Argumente und Beweismittel der Parteien in größerer Tiefe behandelt.

Falls eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden ist, kann sie Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegen. Im Falle weiterer Uneinigkeiten kann der Fall letztendlich beim Bundesarbeitsgericht landen.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist während dieses gesamten Prozesses für verschiedene Aufgaben zuständig. Er berät seinen Mandanten über den Sachverhalt, bereitet den Schriftsatz vor, organisiert und analysiert Beweismittel, vertritt den Mandanten in mündlichen Verhandlungen und gibt Ratschläge zur Möglichkeit einer Berufung.

Wichtig ist, dass der Anwalt seine Mandanten sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch hinsichtlich der wahrscheinlichen Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche berät. Dabei basiert seine Beratung auf seiner Kenntnis des Arbeitsrechts und seiner Erfahrung mit ähnlichen Fällen.

Welche Rolle spielt der Gütetermin im Arbeitsgerichtsverfahren?

Ein Gütetermin ist der erste Teil eines arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahrens in Deutschland, in dem das Gericht versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden Parteien zu erzielen.

In diesem Termin führt das Gericht eine mündliche Verhandlung durch, in der es die Parteien dazu ermutigt, ihre Differenzen beizulegen und eine gütliche Einigung zu finden, anstatt ihre Streitigkeit vollständig vor Gericht auszutragen. Der Richter oder die Richterin spielt oft eine aktive Rolle bei der Erörterung möglicher Kompromisse und Lösungen.

Der Vorteil eines Gütetermins liegt in der Möglichkeit, Zeit und Kosten zu sparen, die mit einem vollständigen Gerichtsverfahren verbunden sind. Darüber hinaus ermöglicht es den Parteien, eine Lösung zu finden, die ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen besser entspricht als eine vom Gericht verhängte Entscheidung.

Wenn jedoch keine Einigung erzielt werden kann, geht das Verfahren in die nächste Phase, die als Kammerverhandlung bezeichnet wird, in der das Gericht die Beweise und Argumente der Parteien im Detail prüft und eine Entscheidung trifft.

Was passiert, wenn dich die Parteien im Gütetermin nicht einigen können?

Wenn sich die Parteien während des Gütetermins nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen können, wird das Verfahren in der Regel zur Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht fortgesetzt.

In der Kammerverhandlung werden die Argumente und Beweismittel der beiden Parteien ausführlicher behandelt. Beide Seiten haben die Möglichkeit, ihre Positionen darzulegen, Beweismittel vorzulegen und Zeugen zu benennen und zu vernehmen.

Der Richter oder die Richterrichterin wird dann auf der Grundlage dieser Informationen und unter Anwendung des geltenden Rechts ein Urteil fällen. Dieses Urteil kann von der einen oder anderen Partei angefochten werden, indem sie Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegt. In bestimmten Fällen kann eine weitere Berufung zum Bundesarbeitsgericht erhoben werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einleitung eines vollständigen Gerichtsverfahrens oft mehr Zeit und Kosten erfordert als eine gütliche Einigung. Daher wird in der Regel versucht, durch einen Gütetermin eine Einigung zu erreichen, bevor das Verfahren in die Kammerverhandlung übergeht.

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Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de

Wie läuft die Beweisaufnahme im Arbeitsgerichtsverfahren?

Die Beweisaufnahme ist ein wichtiger Teil des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, wenn der Fall über den Gütetermin hinausgeht und es zu einer Kammerverhandlung kommt. Sie dient dazu, strittige Tatsachenbehauptungen der Parteien zu klären. In Deutschland werden im Rahmen der Beweisaufnahme häufig folgende Mittel eingesetzt:

Zeugenaussagen

Zeugen können von beiden Parteien benannt werden und werden vom Gericht vernommen. Ihre Aussagen dienen dazu, bestimmte Tatsachen zu bestätigen oder zu widerlegen.

Schriftliche Beweise

Hierbei kann es sich um eine Vielzahl von Dokumenten handeln, wie Verträge, E-Mails, Briefe, Gehaltsabrechnungen, Zeugnisse oder andere Unterlagen, die zur Untermauerung der Position einer Partei dienen.

Sachverständigengutachten

In einigen Fällen kann ein Sachverständiger herangezogen werden, um technische oder spezialisierte Fragen zu klären. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es um Fragen der Arbeitsunfähigkeit oder der Angemessenheit bestimmter Arbeitsbedingungen geht.

Augenscheinbeweis

In seltenen Fällen kann das Gericht einen „Augenschein“ nehmen, also einen Ort besichtigen oder einen Gegenstand betrachten, wenn dies für die Feststellung bestimmter Tatsachen relevant ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass es in der Verantwortung der Parteien liegt, die zur Unterstützung ihrer Behauptungen relevanten Beweise vorzulegen. Das Gericht trifft dann auf der Grundlage der vorgelegten Beweise eine Entscheidung.

In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass das Gericht die vorgelegten Beweise nach seiner eigenen Überzeugung würdigt. Es ist nicht an feste Regeln oder Formeln gebunden, sondern muss auf der Grundlage des gesamten Inhalts der Verhandlung und der Ergebnisse der Beweisaufnahme entscheiden, welche Tatsachen es als bewiesen ansieht.

Wie lange dauert ein Arbeitsgerichtsverfahren?

Die Dauer eines Arbeitsgerichtsverfahrens kann stark variieren und hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Komplexität des Falles, der Anzahl der Zeugen und Sachverständigen, der Arbeitslast des Gerichts und ob Berufung eingelegt wird.

Im Allgemeinen kann man sagen, dass ein Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland von einigen Monaten bis zu einem Jahr oder mehr dauern kann. Ein Verfahren, das nur bis zur ersten Instanz, also zum Arbeitsgericht geht, kann oft innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein. Ein Verfahren, das bis zum Landesarbeitsgericht oder zum Bundesarbeitsgericht geht, kann dagegen mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Zeiten nur Schätzungen sind und in jedem Einzelfall variieren können. Bei spezifischen Fragen zur Dauer eines Arbeitsgerichtsverfahrens ist es ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren.

Welche Kosten entstehen im Verfahren?

Die Kosten für ein Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Gerichtskosten werden auf Grundlage des Streitwerts berechnet, also des Betrags, um den im Verfahren gestritten wird. Diese Kosten beinhalten auch die Gebühren für die Zustellung von Schriftstücken und die Kosten für die Beweisaufnahme, wie etwa die Einholung von Sachverständigengutachten. Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das die Höhe der Gebühren festlegt. Zusätzlich können Kosten für Zeugen und Sachverständige anfallen, falls sie im Verfahren benötigt werden.

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsgerichtsverfahrens ist, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten tragen muss, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten werden jedoch der unterliegenden Partei auferlegt. In der Berufungsinstanz, vor dem Landesarbeitsgericht oder dem Bundesarbeitsgericht, gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die unterlegene Partei sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen muss. Da die tatsächlichen Kosten stark variieren können, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt eine genaue Kostenschätzung einholen zu lassen.

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Häufige Fragen zum Thema Arbeitsgerichtsverfahren

Wann sollte ich ein Arbeitsgerichtsverfahren in Betracht ziehen?

Sie sollten ein Arbeitsgerichtsverfahren in Betracht ziehen, wenn Ihre Rechte als Arbeitnehmer verletzt wurden und eine gütliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber nicht möglich ist. Typische Gründe sind ungerechtfertigte Kündigungen, ausstehende Lohnzahlungen, Streitigkeiten über Arbeitszeiten oder diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz. Ein Arbeitsgerichtsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, rechtlich gegen diese Missstände vorzugehen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Bevor Sie jedoch diesen Schritt gehen, ist es sinnvoll, sich rechtlich beraten zu lassen, um Chancen und Risiken einzuschätzen. Wir unterstützen Sie dabei, die Situation sorgfältig zu bewerten und gegebenenfalls den Weg ins Arbeitsgericht zu gehen.

Eine gute Vorbereitung auf ein Arbeitsgerichtsverfahren ist entscheidend für den Erfolg. Sie sollten alle relevanten Unterlagen zusammenstellen, die Ihre Ansprüche untermauern, wie Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, E-Mails oder Lohnabrechnungen. Auch Zeugen, die Ihre Position bestätigen können, sind hilfreich. Es ist wichtig, Ihre Argumente klar und strukturiert zu formulieren, um vor Gericht überzeugend aufzutreten. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Beweise zu sammeln und eine Strategie für das Verfahren zu entwickeln, damit Sie bestmöglich vorbereitet in die Verhandlung gehen.

In der ersten Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahrens können Sie sich selbst vertreten, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen. Das kann bei einfachen Fällen wie Lohnstreitigkeiten eine Option sein. Allerdings erfordert auch die Selbstvertretung rechtliches Wissen und eine gute Vorbereitung. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, komplexe rechtliche Fragen zu klären und sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte optimal vertreten. In komplizierteren Fällen, wie bei einer Kündigungsschutzklage, kann die Unterstützung eines Anwalts den entscheidenden Unterschied machen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie sich rechtlich absichern möchten.

Sollten Sie das Arbeitsgerichtsverfahren in der ersten Instanz verlieren, müssen Sie in der Regel nur die eigenen Anwaltskosten tragen, da jede Partei in der ersten Instanz ihre Anwaltskosten selbst zahlt. Die Gerichtskosten werden jedoch der unterliegenden Partei auferlegt. Sie haben zudem das Recht, in Berufung zu gehen und das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht anzufechten. In der Berufungsinstanz gilt dann das Kostenerstattungsprinzip, bei dem die unterlegene Partei auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. Wir unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte zu planen, sollte das Verfahren nicht zu Ihren Gunsten ausgehen.

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