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Ein Arbeitsverhältnis entsteht durch einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt. Dazu gehören die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung von Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers, dafür eine angemessene Vergütung zu zahlen. Das Arbeitsverhältnis kann auf unbestimmte oder befristete Zeit geschlossen werden und endet entweder durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder den Ablauf der Befristung. Während des Arbeitsverhältnisses gelten gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Regelungen, die beide Parteien einhalten müssen, wie Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen.
Wir unterstützen Sie gerne, wenn es Unklarheiten oder Konflikte im Arbeitsverhältnis gibt und beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten.
Ein Arbeitsverhältnis ist eine rechtliche Bindung zwischen einer beschäftigten Person, dem Arbeitnehmer, und einer beschäftigenden Partei, dem Arbeitgeber, die durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zustande kommt. Dieser Vertrag definiert die gegenseitigen Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses erfolgt durch den Vertragsschluss, der in vielen Fällen formfrei ist, also mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln eingegangen werden kann.
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht in der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Diese Leistung muss nach den Anweisungen und unter den Bedingungen des Arbeitgebers erbracht werden. Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer ein Recht auf die vereinbarte Vergütung. Diese Vergütung stellt die Hauptpflicht des Arbeitgebers dar und muss entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen gezahlt werden.
Zudem schützt das Arbeitsrecht die Arbeitnehmer durch verschiedene Vorschriften, wie den Kündigungsschutz, den Anspruch auf Urlaub und die Einhaltung der Arbeitszeiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
Insgesamt bildet das Arbeitsverhältnis den Rahmen für eine Vielzahl von Regelungen, die das tägliche Arbeitsleben strukturieren und sowohl Rechte als auch Pflichten für beide Parteien festlegen. Es dient als Grundlage für eine geregelte und faire Arbeitsbeziehung.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich nach der Art der Tätigkeit, der Dauer der Beschäftigung und anderen spezifischen Merkmalen unterscheiden.
Zu den gängigsten Typen gehört das unbefristete Arbeitsverhältnis, bei dem kein Enddatum für die Beschäftigung festgelegt ist und es so lange besteht, bis es von einer der Parteien gekündigt wird. Im Gegensatz dazu steht das befristete Arbeitsverhältnis, das für eine festgelegte Dauer geschlossen wird und automatisch endet, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.
Ein weiteres Beispiel ist die Teilzeitarbeit, bei der Beschäftigte weniger Stunden als in einer Vollzeitposition arbeiten. Diese Form ist oft flexibler gestaltet. Die klassische Vollzeitarbeit umfasst die übliche, von der Branche oder dem Arbeitsrecht festgelegte Arbeitszeit.
Eine spezielle Form ist der Minijob oder die geringfügige Beschäftigung, bei der das Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet, was bestimmte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile mit sich bringt.
Daneben gibt es weitere Formen wie Werkstudierende, die neben ihrem Studium arbeiten, Leih- oder Zeitarbeit, bei der Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen verliehen werden, und freie Mitarbeit, bei der Personen selbstständig auf Basis von Werk- oder Dienstverträgen tätig sind. Auch Praktika, die befristet und oft der Berufserfahrung oder Ausbildung dienen, gehören dazu.
Diese unterschiedlichen Arbeitsverhältnisse bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Flexibilität und spiegeln die Vielfalt der Arbeitsmarktbedürfnisse wider.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.
Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de
Ein Arbeitsverhältnis kommt zustande, wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer sich auf einen Arbeitsvertrag einigen, der die wesentlichen Bedingungen ihrer Zusammenarbeit festlegt. Dieser Prozess beginnt in der Regel mit einem Angebot von Seiten des Arbeitgebers, das die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit, die Vergütung und andere relevante Arbeitsbedingungen umfasst. Der Arbeitnehmer kann dieses Angebot dann annehmen, wodurch die Vereinbarung bindend wird. Während ein Arbeitsvertrag prinzipiell in jeder Form, also mündlich, schriftlich oder sogar durch konkludentes Handeln geschlossen werden kann, verlangen bestimmte Arten von Arbeitsverträgen, wie beispielsweise befristete Verträge, aus rechtlichen Gründen eine schriftliche Form.
Sobald beide Parteien sich auf die Grundlagen des Vertrages geeinigt haben, ist das Arbeitsverhältnis formal etabliert. Von diesem Punkt an sind der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitskraft entsprechend der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, und der Arbeitgeber verpflichtet, das vereinbarte Gehalt zu zahlen und für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies markiert den Beginn der gegenseitigen Verpflichtungen, die das Arbeitsverhältnis definieren.
Persönliche Daten:
Vollständige Namen und Adressen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
Arbeitsbeginn:
Das Datum, an dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt.
Art der Tätigkeit:
Eine genaue Beschreibung der zu leistenden Arbeit oder der Position, die der Arbeitnehmer innehaben wird.
Arbeitsort:
Der Ort oder die Orte, an denen die Arbeit ausgeführt wird.
Arbeitszeit:
Informationen zur täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit, Pausenregelungen und zur Verteilung der Arbeitszeit.
Vergütung:
Höhe des Gehalts oder Lohns, zusätzliche Leistungen wie Boni, Prämien oder Provisionen und die Zahlungsmodalitäten.
Urlaub:
Die Anzahl der Urlaubstage, die dem Arbeitnehmer pro Jahr zustehen.
Probezeit:
Falls eine Probezeit vereinbart ist, deren Dauer und Bedingungen.
Kündigungsfristen und -bedingungen:
Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Kündigungsfristen für beide Parteien.
Geheimhaltungspflichten:
Eventuelle Verpflichtungen zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen oder zur Nichtweitergabe von vertraulichen Informationen.
Arbeitsmittel:
Angaben dazu, welche Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden und welche der Arbeitnehmer eventuell selbst bereitstellen muss.
Sonstige Bedingungen:
Zusatzvereinbarungen wie Überstundenregelungen, Nutzung von Firmenfahrzeugen, Weiterbildungsverpflichtungen etc.
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Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist auf Dauer angelegt und endet erst, wenn es von einer der Parteien gekündigt wird. Es bietet Ihnen als Arbeitnehmer eine größere Sicherheit, da es keine zeitliche Begrenzung hat. Im Gegensatz dazu ist ein befristetes Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Befristete Verträge bieten weniger langfristige Stabilität, können aber in einigen Fällen verlängert oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Wenn Sie unsicher sind, welche Form für Sie infrage kommt oder wie Ihre Rechte in einem befristeten Vertrag aussehen, unterstützen wir Sie gerne.
Ein Arbeitsverhältnis kann vorzeitig durch eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder in bestimmten Fällen durch eine fristlose Kündigung beendet werden. Ordentliche Kündigungen müssen in der Regel die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Fristlose Kündigungen sind nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten möglich und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung. Ein Arbeitsverhältnis kann auch im gegenseitigen Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden, was oft mit einer Abfindung verbunden ist. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu prüfen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
Auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis haben Sie als Arbeitnehmer die gleichen grundlegenden Rechte wie in einem unbefristeten Vertrag. Das betrifft die Entlohnung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und den Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Ein wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass das befristete Arbeitsverhältnis automatisch endet, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Zudem kann es nur unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Sollten Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis sein und Fragen zu Ihren Rechten haben oder wissen wollen, wie eine Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Verhältnis möglich ist, beraten wir Sie gerne.
Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, entsteht ein Arbeitsverhältnis, sobald Sie tatsächlich arbeiten und dafür eine Vergütung erhalten. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Lohn und Kündigungsfristen. Allerdings kann es bei mündlichen Vereinbarungen zu Missverständnissen oder Streitigkeiten kommen, da keine klare schriftliche Grundlage existiert. Deshalb ist es wichtig, schriftliche Regelungen für Ihr Arbeitsverhältnis zu haben. Sollten Sie in einem Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Vertrag stehen, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und für Klarheit zu sorgen.
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