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Eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit, wenn es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommt. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und gegebenenfalls auch Gutachten. Besonders wichtig wird sie bei Themen wie Kündigung, Abmahnung, Überstunden oder Abfindungsverhandlungen. Ohne Versicherung können diese Verfahren schnell hohe Kosten verursachen, die viele Arbeitnehmer abschrecken würden.
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre Ansprüche im Arbeitsrecht dagegen sorgenfrei und konsequent durchsetzen.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten, die bei einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber entstehen. Dazu zählen insbesondere Verfahren wegen Kündigungsschutz, Abmahnungen, Versetzungen, Diskriminierungen oder Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis. Auch Ansprüche auf Lohn, Gehalt, Abfindungen oder die Vergütung von Überstunden sind abgesichert. Zusätzlich werden häufig die Kosten für Sachverständige, Gutachter und Zeugen erstattet, wenn diese zur Klärung des Falls erforderlich sind. Ein weiterer Vorteil ist die Kostenübernahme in Verfahren vor dem Arbeitsgericht, in denen normalerweise jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten tragen muss. Manche Policen beinhalten außerdem telefonische Rechtsberatung oder Mediation, um Konflikte außergerichtlich zu lösen. Damit bietet die Arbeitsrechtsschutzversicherung umfassenden Schutz, um die eigenen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber effektiv durchsetzen zu können.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen oder sich gegen Ansprüche verteidigen müssen. Bei Kündigungen sind typischerweise die außergerichtliche Prüfung und Verhandlung durch den Anwalt, die Kündigungsschutzklage innerhalb der dreiwöchigen Frist, einstweiliger Rechtsschutz (zum Beispiel auf Weiterbeschäftigung), Verhandlungen über Abfindung und Vergleiche sowie Verfahren bei Sonderkündigungsschutz (etwa Zustimmungsverfahren über Integrationsamt oder Behörde) gedeckt.
Bei Abmahnungen trägt die Versicherung in der Regel die Kosten für die rechtliche Bewertung, die Aufforderung zur Rücknahme, die Entfernung aus der Personalakte, eine Gegendarstellung und gegebenenfalls eine Klage auf Entfernung. In Mobbing-Konstellationen werden häufig Ansprüche auf Unterlassung, Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie Anträge auf Versetzung oder Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Eingriffe finanziert; auch hier sind außergerichtliche Schritte und Eilverfahren regelmäßig mitumfasst. Üblicher Bestandteil der Deckung sind Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten sowie oft auch Mediation; in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht, wo jede Seite ihre Anwaltskosten normalerweise selbst trägt, springt die Versicherung ein. Typische Grenzen: Es gelten Wartezeiten und Tarifbedingungen, Tätigkeiten im Betriebsrat sind meist ausgenommen, rein freiwillige Aufhebungsverträge ohne Drucksituation sind nicht automatisch gedeckt (wird aber häufig zur Deckung, sobald eine Kündigung angedroht wird), und eine Deckungszusage sollte sauber beantragt werden; es kann eine Selbstbeteiligung anfallen.
Praxisnah empfiehlt es sich, vor der Kontaktaufnahme mit der Versicherung den Sachverhalt geordnet über den Anwalt einreichen zu lassen, Fristen (insbesondere die drei Wochen bei Kündigung) strikt zu wahren und Belege wie E-Mails, Gesprächsnotizen oder Zeugnisse zu sichern. Wenn Sie möchten, übernehmen wir für Sie die kostenfreie Ersteinschätzung, stellen die Deckungsanfrage und setzen Ihre Ansprüche im Arbeitsrecht konsequent durch.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt viele Kosten, wenn es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommt – doch es gibt auch klare Ausnahmen, in denen der Versicherungsschutz nicht greift. Grundsätzlich zahlt die Versicherung nicht bei Auseinandersetzungen, die aus der Tätigkeit im Betriebsrat entstehen, da diese gesondert geregelt sind. Ebenfalls nicht gedeckt sind freiwillige Aufhebungsverträge, solange kein Druck oder keine Kündigungsandrohung im Raum steht, weil hier kein typischer Rechtsschutzfall vorliegt.
Auch wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben macht oder den Rechtsschutzfall zu spät meldet, kann die Kostenübernahme verweigert werden. Hinzu kommt, dass viele Policen eine Wartezeit von meist drei Monaten vorsehen – während dieser Zeit sind Streitigkeiten noch nicht abgesichert. Schließlich sind auch Fälle ausgeschlossen, die auf vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers beruhen. Arbeitnehmer sollten diese Grenzen kennen, um ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung im Ernstfall sicher und effektiv nutzen zu können.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erreichen Sie uns am besten telefonisch ab 030 31 568 110.
Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kanzlei@ra-croset.de
Für die Mandatsübernahme im Arbeitsrecht ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig zusammenstellen, damit Ihr Anwalt von Beginn an einen vollständigen Überblick über den Fall hat. An erster Stelle steht dabei das Kündigungsschreiben oder die Abmahnung, denn diese Dokumente sind die Grundlage für eine rechtliche Prüfung und oft auch für die Einhaltung von Fristen, etwa bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso unverzichtbar ist Ihr Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen und Zusatzvereinbarungen, da sich daraus Rechte und Pflichten ableiten lassen – beispielsweise zu Arbeitszeiten, Befristungen, Sonderzahlungen oder Kündigungsfristen.
Sehr hilfreich sind auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten sechs bis zwölf Monate, um offene Zahlungsansprüche wie ausstehende Gehälter, Überstundenvergütung oder eine mögliche Abfindung berechnen zu können. Darüber hinaus sollten Sie sämtlichen Schriftwechsel mit Ihrem Arbeitgeber bereithalten, egal ob Briefe, E-Mails oder Gesprächsnotizen. Diese Unterlagen können entscheidend sein, um bestimmte Aussagen oder Zusagen nachzuweisen. Bei speziellen Streitpunkten – etwa Überstunden oder Krankheit – sind auch Stundenzettel, Arbeitszeitnachweise, Krankmeldungen oder ärztliche Atteste wichtig.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, benötigt die Kanzlei außerdem die Versicherungsunterlagen, also Policennummer, Kontaktdaten der Versicherung und idealerweise schon eine Deckungszusage. Auf dieser Basis kann Ihr Anwalt direkt die Kostenübernahme klären und Sie haben von Anfang an Kostensicherheit.
In manchen Fällen sind auch Zeugnisse, Abmahnungen aus der Vergangenheit, Betriebsvereinbarungen oder Informationen zu einer möglichen Schwerbehinderung von Bedeutung. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller und gezielter kann Ihr Anwalt die Erfolgsaussichten prüfen und die passenden rechtlichen Schritte einleiten.
Ja, es gibt auch eine Rechtsschutzversicherung speziell für Arbeitgeber. Während die Arbeitsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber absichert, deckt die Firmenrechtsschutzversicherung oder Arbeitgeberrechtsschutzversicherung die Risiken auf Unternehmensseite ab.
Damit können Arbeitgeber die Kosten für Rechtsstreitigkeiten tragen lassen, die durch Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern entstehen – zum Beispiel bei Kündigungen, Abmahnungen, Lohnforderungen, Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse oder Schadenersatzansprüche. Versichert sind in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengebühren sowie häufig auch die Kosten für Sachverständige. Zusätzlich sind bei vielen Policen auch andere Bereiche wie Vertragsrecht, Strafrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge enthalten.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Arbeitgeberrechtsschutzversicherung sinnvoll sein, da Arbeitsgerichtsverfahren schnell hohe Kosten verursachen und in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht haben, müssen Sie die Kosten für einen Rechtsstreit in der Regel selbst tragen. Das bedeutet, dass Sie die Anwaltskosten zahlen müssen – und zwar auch dann, wenn Sie im Recht sind. Vor dem Arbeitsgericht gilt nämlich die Besonderheit, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Zusätzlich können Gerichtskosten, Gutachten- und Zeugengebühren hinzukommen.
Viele Arbeitnehmer verzichten ohne Versicherung aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihre Ansprüche durchzusetzen, selbst wenn diese berechtigt sind. Dadurch gehen häufig Abfindungen, ausstehende Gehälter oder Überstundenvergütungen verloren. Zwar besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, diese hängt jedoch von Ihrem Einkommen und den Erfolgsaussichten des Verfahrens ab. Ohne Arbeitsrechtsschutzversicherung tragen Sie also ein deutlich höheres finanzielles Risiko und sind im Streitfall weniger abgesichert.
Egal ob es um Kündigung, Abmahnung, Überstunden, Arbeitszeugnis oder Rechtsschutzversicherung geht – die Kanzlei CROSET – Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts zuverlässig zur Seite. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, beraten Sie umfassend und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Mit unserer Erfahrung aus unzähligen arbeitsrechtlichen Verfahren sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und erfolgreich durchsetzen können.
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Ja, auch in der Probezeit können rechtliche Konflikte entstehen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber kündigt oder eine Abmahnung ausspricht. Entscheidend ist jedoch, ob die Wartezeit der Versicherung bereits abgelaufen ist. Viele Arbeitsrechtsschutzversicherungen haben eine dreimonatige Wartezeit, bevor der Schutz greift. Wenn diese bereits erfüllt ist, übernimmt die Versicherung auch während der Probezeit die Kosten für eine Kündigungsschutzklage oder die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung. Damit können Sie schon in den ersten Monaten Ihres Arbeitsverhältnisses abgesichert sein, falls es zu Problemen kommt.
Die Leistungen einer Arbeitsrechtsschutzversicherung beschränken sich nicht nur auf Gerichtsverfahren. Häufig werden auch außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts abgedeckt, zum Beispiel Verhandlungen über eine Abfindung, die Rücknahme einer Abmahnung oder eine Änderungskündigung. Gerade in diesen Situationen können außergerichtliche Lösungen sinnvoll sein, da sie schnellere und oft weniger belastende Ergebnisse bringen. Die Versicherung übernimmt hier die Anwaltskosten, sodass Sie ohne finanzielles Risiko professionell vertreten sind.
Ja, wenn es darum geht, ob eine Befristung wirksam ist oder ob ein Anspruch auf Entfristung besteht, greift die Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Regel ebenfalls. Sie können damit überprüfen lassen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden oder ob Ihr Arbeitsvertrag zu Unrecht befristet ist. Auch Streitigkeiten über die Verlängerung oder die Beendigung eines befristeten Vertrags fallen darunter. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, anwaltliche Unterstützung zu haben, da die Fristen oft kurz und die rechtliche Lage komplex ist.
Ein reiner Aufhebungsvertrag gilt nicht automatisch als Rechtsschutzfall, da Sie ihn theoretisch ablehnen könnten. In der Praxis sieht es aber häufig anders aus: Arbeitgeber setzen Arbeitnehmer unter Druck und drohen indirekt mit einer Kündigung. In solchen Situationen liegt rechtlich betrachtet eine Kündigungsandrohung vor, und damit ist der Rechtsschutzfall gegeben. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten, wenn Sie den Vertrag anwaltlich prüfen lassen oder gegen die Drucksituation vorgehen möchten. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verhandlungsposition zu stärken und im Zweifel bessere Konditionen auszuhandeln.
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