Altersteilzeit

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Altersteilzeit | Was ist das? | CROSET

Was ist mit Altersteilzeit gemeint?

Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitarbeit, die speziell für ältere Arbeitnehmer vorgesehen ist. Sie ermöglicht es, den Ruhestand schrittweise herbeizuführen und dabei noch Teilzeit zu arbeiten. In der Altersteilzeit können Arbeitnehmer in der Regel weniger Stunden arbeiten als zuvor und dafür einen Teil ihres Gehaltes in Form von Altersteilzeitgeld erhalten. 

Die Altersteilzeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt und kann von Arbeitnehmern ab einem bestimmten Alter beantragt werden. Die Höhe des Altersteilzeitgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter des Arbeitnehmers, dem vorherigen Gehalt und dem Umfang der Altersteilzeit. Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, den Übergang in den Ruhestand zu gestalten und sich langsam von der Arbeitswelt zurückzuziehen.

Welche Formen der Altersteilzeit gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Altersteilzeit, die je nach individueller Situation und Arbeitgeber gestaltet werden können. Hier sind einige Beispiele:

Altersteilzeitarbeitsplätze: Dabei handelt es sich um speziell für ältere Arbeitnehmer eingerichtete Teilzeitstellen, die eine Reduzierung der Arbeitszeit ermöglichen.

Flexible Altersteilzeit: Hier können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit individuell gestalten, indem sie zum Beispiel an bestimmten Tagen oder in bestimmten Monaten weniger arbeiten.

Vorruhestand: Arbeitnehmer gehen in den Vorruhestand, bevor sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Sie arbeiten dann in Teilzeit und erhalten eine entsprechende Rente.

Gleitende Altersteilzeit: Dabei wird die Arbeitszeit langsam über einen längeren Zeitraum reduziert, bis der Arbeitnehmer schließlich in den Ruhestand geht.

Brückenteilzeit: Diese Form der Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, in den Jahren vor dem gesetzlichen Rentenalter ihre Arbeitszeit zu reduzieren und sich auf den Ruhestand vorzubereiten.

Teilrente: Arbeitnehmer beziehen bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter eine Rente und arbeiten dann in Teilzeit weiter.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam eine Altersteilzeitregelung vereinbaren, die für beide Seiten tragbar ist.

Gesetzliche Regelungen für die Alterteilzeit

Die Alters­teilzeit ist in Deutschland durch das Alters­teilzeitgesetz vom 23.07.1996 (AltTZG 1996) geregelt. Es ist ein sozial- und förderungsrechtliches Gesetz, das die Bedingungen festlegt, unter denen der Staat oder die Bundesagentur für Arbeit die Lohnkosten für Arbeitnehmer in Alters­teilzeit subventioniert. Die Alters­teilzeit ist immer eine Form der Teilzeitbeschäftigung, da die regelmäßige Wochenarbeitszeit von Arbeitnehmern in Alters­teilzeit kürzer ist als die vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter. 

Deshalb sind auch die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bei Alters­teilzeitverträgen anzuwenden. Es ist zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Alters­teilzeitphase und dem Beginn der Rente beendet werden soll, weshalb Alters­teilzeitverträge in der Regel Befristungsabreden enthalten, die vorsehen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem 65. Lebensjahr oder dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Altersrente beantragen kann, endet.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ausführungen eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen können und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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    Dorit Jäger
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