13. Monatsgehalt

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Das 13. Monatsgehalt

Das 13. Monatsgehalt, auch oft als Weihnachtsgeld bezeichnet, ist eine zusätzliche Gehaltszahlung, die manche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einmal jährlich gewähren. Diese Zahlung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern basiert auf dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag. 

Das 13. Gehalt kann als eine Art Bonus oder Anerkennung für die geleistete Arbeit des vergangenen Jahres betrachtet werden und wird üblicherweise Ende November oder im Dezember ausgezahlt. Die genauen Bedingungen, wie die Höhe und die Voraussetzungen für den Erhalt, können je nach Unternehmen und Vereinbarung variieren. Manchmal ist diese Zahlung auch prorata temporis für die Dauer der Betriebszugehörigkeit im laufenden Jahr berechnet.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf das 13. Monatsgehalt?

Der Anspruch auf das 13. Monatsgehalt hängt von den spezifischen Vereinbarungen ab, die im Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Es existiert kein genereller gesetzlicher Anspruch auf ein 13. Gehalt in Deutschland. 

Wenn jedoch im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich ein 13. Monatsgehalt zugesichert wird, dann besteht ein rechtlicher Anspruch darauf. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Zahlung zu leisten, sofern die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Es ist ebenfalls wichtig zu prüfen, ob bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise eine notwendige Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit, erfüllt sein müssen, um den Anspruch geltend zu machen.

Wann kann der Arbeitgeber das 13. streichen?

Ein Arbeitgeber kann das 13. Monatsgehalt unter bestimmten Umständen anpassen oder streichen, jedoch hängt dies stark von den jeweiligen vertraglichen Regelungen sowie dem geltenden Arbeitsrecht ab. 

Hier sind einige Szenarien, in denen eine Streichung oder Anpassung möglich sein könnte:

Vertragliche Regelungen: 

Wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung Klauseln enthalten sind, die es dem Arbeitgeber erlauben, das 13. Gehalt unter bestimmten Bedingungen zu streichen oder anzupassen, wie beispielsweise bei einer schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten: 

In Fällen schwerwiegender wirtschaftlicher Schwierigkeiten könnte ein Arbeitgeber berechtigt sein, Sonderzahlungen zu kürzen oder auszusetzen, insbesondere wenn das Überleben des Unternehmens auf dem Spiel steht. Dies sollte jedoch normalerweise Teil einer umfassenden Vereinbarung sein, die oft in Absprache mit dem Betriebsrat und den Mitarbeitern getroffen wird.

Änderungskündigung: 

Ein Arbeitgeber könnte theoretisch eine Änderungskündigung aussprechen, um die Zahlung des 13. Monatsgehalts aus dem Vertrag zu entfernen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Mitarbeiters und kann rechtlich komplex sein.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses: 

Wenn ein Arbeitsverhältnis vor dem Zeitpunkt endet, an dem es fällig wäre, könnte der Arbeitnehmer nur Anspruch auf einen anteiligen Betrag oder gar keinen Anspruch haben, je nach den spezifischen Vertragsbedingungen.

Es ist wichtig zu betonen, dass jegliche Änderungen an vertraglichen Zusagen wie dem 13. Monatsgehalt sorgfältig geprüft und in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht sowie in Absprache mit den Mitarbeitern und ihren Vertretern durchgeführt werden sollten. 

Besser ist es, sich rechtlichen Rat bei uns einzuholen.

Wie hoch ist diese Art von Sonderzahlung?

Die Höhe des 13. Gehalts kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Branche, den spezifischen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. 

In den meisten Fällen entspricht das 13. Gehalt dem regulären Monatsgehalt, das der Mitarbeiter erhält, also 100% des Monatsgehalts. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das 13. Monatsgehalt weniger als ein volles Monatsgehalt betragen kann oder auf Basis bestimmter Berechnungskriterien wie Betriebszugehörigkeit, Leistung oder Unternehmenserfolg variabel gestaltet ist.

In manchen Unternehmen wird das 13. Monatsgehalt auch als eine Art Bonus oder Gratifikation betrachtet, die an spezifische Bedingungen geknüpft sein kann, wie zum Beispiel die Erreichung bestimmter Unternehmensziele oder persönlicher Leistungsziele. Daher kann die genaue Summe von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein.

Es ist auch üblich, dass das es prorata temporis berechnet wird, wenn der Mitarbeiter nicht das ganze Jahr über im Unternehmen war, sondern beispielsweise mitten im Jahr eingetreten ist oder das Unternehmen verlässt.

Um die genaue Höhe der Sonderzahlung und die Bedingungen zu erfahren, sollten Mitarbeiter ihre Arbeitsverträge prüfen oder bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat nachfragen.

Wird das 13. versteuert?

Das 13. Monatsgehalt wird steuerlich genauso behandelt wie das reguläre Einkommen. Das bedeutet, es unterliegt der Lohnsteuer, den Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Die Berechnung der Steuern erfolgt nach den üblichen Steuersätzen, die auf das gesamte jährliche Einkommen eines Mitarbeiters angewandt werden.

Allerdings kann die Auszahlung des 13. Monatsgehalts zu einer höheren Steuerlast in dem Monat führen, in dem es ausgezahlt wird, da das gesamte Monatseinkommen dadurch steigt. Dies kann dazu führen, dass der Mitarbeiter vorübergehend in eine höhere Steuerklasse rutscht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine vorübergehende Erhöhung der Steuerlast ist. Am Ende des Steuerjahres, wenn die Einkommensteuererklärung eingereicht wird, wird das Gesamteinkommen des Jahres betrachtet und die tatsächlich geschuldete Steuer berechnet. Sollte es zu einer Überzahlung kommen, wird diese in Form einer Steuerrückerstattung ausgeglichen.

Für die genaue Berechnung der Steuern auf das 13. Monatsgehalt und mögliche Auswirkungen auf die Jahressteuererklärung kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren oder entsprechende Steuerrechner zu nutzen, um eine Schätzung vorzunehmen.

Wie kann ich mich gegen eine fehlende Auszahlung wehren?

Wenn Sie die Auszahlung Ihres 13. Monatsgehalts nicht erhalten haben, obwohl es vertraglich zugesichert war, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

Prüfung der Vertragsunterlagen: 

Zuerst sollten Sie Ihre Arbeitsvertragsunterlagen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen genau prüfen, um sicherzustellen, dass Ihnen das 13. vertraglich zusteht.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber: 

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung direkt an. Oft können Missverständnisse oder Fehler in der Lohnbuchhaltung auf diesem Wege schnell geklärt werden.

Schriftliche Aufforderung: 

Sollte das Gespräch keine Lösung bringen, können Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung an Ihren Arbeitgeber senden. In diesem Schreiben sollten Sie auf Ihre vertraglichen Rechte hinweisen und eine Frist zur Zahlung setzen.

Einschaltung des Betriebsrats: 

Wenn in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, können Sie diesen um Unterstützung bitten. Der Betriebsrat kann zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber vermitteln und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Rechtliche Beratung: 

Holen Sie sich rechtlichen Rat bei uns ein. Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Klage vor dem Arbeitsgericht: 

Sollte keine der vorgenannten Maßnahmen erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Das Arbeitsgericht kann Ihren Arbeitgeber zur Zahlung des ausstehenden Betrags verpflichten.

Es ist wichtig, alle Kommunikationen mit dem Arbeitgeber zu dokumentieren und alle relevanten Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen griffbereit zu halten. 

Dies kann im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung als Beweismaterial dienen.

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