Anstellungsvertrag

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Anstellungsvertrag | Croset

Anstellungsvertrag - Was ist das?

Ein Anstellungsvertrag, auch Arbeitsvertrag genannt, ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die die Bedingungen der Beschäftigung festlegt. Dieser Vertrag regelt wichtige Aspekte der Arbeitsbeziehung wie die Art der zu leistenden Arbeit, den Arbeitsort, die Arbeitszeiten, das Gehalt sowie weitere Vergütungen und eventuelle Zusatzleistungen. Außerdem werden in einem Anstellungsvertrag oft die Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und Bedingungen für Überstunden geregelt.

Der Vertrag dient als rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis und soll beiden Parteien Sicherheit bieten, indem er Rechte und Pflichten klar definiert. Er kann sowohl für befristete als auch für unbefristete Anstellungen geschlossen werden. In Deutschland müssen bestimmte Informationen in einem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden, darunter die Identität der Vertragsparteien, der Arbeitsbeginn, der Arbeitsort und eine Beschreibung der zu leistenden Tätigkeiten.

Obwohl mündliche Vereinbarungen in manchen Fällen ebenfalls gültig sein können, ist es immer empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag zu haben, um Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Referenz im Falle von Streitigkeiten zu haben.

Was ist das Wichtigste in einem Anstellungsvertrag?

Das Wichtigste in einem Anstellungsvertrag sind die Bestimmungen, die die grundlegenden Aspekte der Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Zu diesen zentralen Bestandteilen gehören:

Parteien des Vertrags: 

Die genaue Identifizierung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Beschreibung der Tätigkeit: 

Eine klare Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Arbeitszeit: 

Die Vereinbarung über die reguläre Arbeitszeit, einschließlich Arbeitsbeginn- und ende sowie Regelungen zu Überstunden.

Vergütung: 

Die Höhe des Gehalts oder Lohns, die Zahlungsmodalitäten sowie eventuelle zusätzliche Leistungen wie Boni, Zulagen oder Provisionen.

Arbeitsort: 

Der Ort oder die Orte, an denen die Arbeit verrichtet werden soll.

Urlaubsanspruch: 

Informationen zum Anspruch auf Erholungsurlaub.

Kündigungsfristen und -bedingungen: 

Wie und unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten gekündigt werden kann, einschließlich der Einhaltung von Fristen.

Gegebenenfalls Probezeit: 

Die Dauer der Probezeit, falls eine solche vereinbart ist, während derer das Arbeitsverhältnis mit kürzeren Kündigungsfristen beendet werden kann.

Vertraulichkeitsvereinbarungen und Wettbewerbsverbote: 

Falls zutreffend, die Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen und Einschränkungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Diese Punkte bilden das Gerüst eines Anstellungsvertrags und sind entscheidend für die Sicherstellung, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen. Es ist wichtig, dass der Vertrag klar und verständlich formuliert ist, um Missverständnisse und potenzielle Konflikte in der Zukunft zu minimieren. Darüber hinaus können je nach Art der Tätigkeit und Branche weitere spezifische Vereinbarungen hinzukommen, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind.

Unzulässige Bestandteile im Anstellungsvertrag

Im Anstellungsvertrag sind bestimmte Klauseln und Bedingungen unzulässig, da sie entweder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder die Rechte des Arbeitnehmers unangemessen einschränken. 

Hier sind einige Beispiele für unzulässige Bestandteile in einem Anstellungsvertrag:

Diskriminierende Bedingungen: 

Jede Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen ist unzulässig.

Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns: 

Vereinbarungen, die ein Gehalt unter dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn vorsehen, sind nicht gültig.

Überlange Arbeitszeiten: 

Klauseln, die den Arbeitnehmer verpflichten, regelmäßig länger als die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit zu arbeiten, ohne dass entsprechende Ausgleichsregelungen getroffen werden.

Verzicht auf Urlaub: 

Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer dazu bringen, auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub zu verzichten.

Unangemessene Kündigungsfristen: 

Bedingungen, die unangemessen kurze Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer festlegen oder die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber unzulässig verlängern.

Unfaire Wettbewerbsverbote: 

Wettbewerbsverbote, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten und den Arbeitnehmer unverhältnismäßig in seiner beruflichen Freiheit und Möglichkeiten einschränken, insbesondere wenn sie zu lange dauern oder geografisch unangemessen weit gefasst sind.

Sittenwidrige oder rechtswidrige Klauseln: 

Jede Vereinbarung, die gegen die guten Sitten verstößt oder rechtswidrig ist, wie z. B. die Aufforderung zu illegalen Aktivitäten.

Verzicht auf gesetzliche Ansprüche: 

Klauseln, die den Arbeitnehmer dazu zwingen, auf gesetzlich verankerte Rechte oder Ansprüche, wie z. B. Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zu verzichten.

Diese Beispiele zeigen, dass bestimmte Klauseln nicht nur unzulässig, sondern auch ungültig sind, wenn sie gegen zwingende gesetzliche Vorschriften oder gegen grundlegende Rechte des Arbeitnehmers verstoßen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, solche Bestandteile anzufechten und sollten sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen.

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  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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    Dorit Jäger
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