Arbeitsgerichtsverfahren

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Arbeitsgerichtsverfahren - Was ist das?

Ein Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland folgt bestimmten Verfahrensschritten. Zunächst wird ein Schriftsatz eingereicht, in dem der Kläger seine Forderungen und die zugrundeliegenden Sachverhalte darlegt. Die Gegenseite hat dann die Möglichkeit, auf diesen Schriftsatz zu antworten.

Anschließend findet eine mündliche Verhandlung statt. In der ersten Phase dieser Verhandlung, der sogenannten Güteverhandlung, versucht das Gericht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Falls keine Einigung erzielt wird, geht das Verfahren in die Kammerverhandlung über. Hier werden die Argumente und Beweismittel der Parteien in größerer Tiefe behandelt.

Falls eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden ist, kann sie Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegen. Im Falle weiterer Uneinigkeiten kann der Fall letztendlich beim Bundesarbeitsgericht landen.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist während dieses gesamten Prozesses für verschiedene Aufgaben zuständig. Er berät seinen Mandanten über den Sachverhalt, bereitet den Schriftsatz vor, organisiert und analysiert Beweismittel, vertritt den Mandanten in mündlichen Verhandlungen und gibt Ratschläge zur Möglichkeit einer Berufung.

Wichtig ist, dass der Anwalt seine Mandanten sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch hinsichtlich der wahrscheinlichen Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche berät. Dabei basiert seine Beratung auf seiner Kenntnis des Arbeitsrechts und seiner Erfahrung mit ähnlichen Fällen.

Welche Rolle spielt der Gütetermin im Arbeitsgerichtsverfahren?

Ein Gütetermin ist der erste Teil eines arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahrens in Deutschland, in dem das Gericht versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden Parteien zu erzielen.

In diesem Termin führt das Gericht eine mündliche Verhandlung durch, in der es die Parteien dazu ermutigt, ihre Differenzen beizulegen und eine gütliche Einigung zu finden, anstatt ihre Streitigkeit vollständig vor Gericht auszutragen. Der Richter oder die Richterin spielt oft eine aktive Rolle bei der Erörterung möglicher Kompromisse und Lösungen.

Der Vorteil eines Gütetermins liegt in der Möglichkeit, Zeit und Kosten zu sparen, die mit einem vollständigen Gerichtsverfahren verbunden sind. Darüber hinaus ermöglicht es den Parteien, eine Lösung zu finden, die ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen besser entspricht als eine vom Gericht verhängte Entscheidung.

Wenn jedoch keine Einigung erzielt werden kann, geht das Verfahren in die nächste Phase, die als Kammerverhandlung bezeichnet wird, in der das Gericht die Beweise und Argumente der Parteien im Detail prüft und eine Entscheidung trifft.

Was passiert, wenn dich die Parteien im Gütetermin nicht einigen können?

Wenn sich die Parteien während des Gütetermins nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen können, wird das Verfahren in der Regel zur Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht fortgesetzt.

In der Kammerverhandlung werden die Argumente und Beweismittel der beiden Parteien ausführlicher behandelt. Beide Seiten haben die Möglichkeit, ihre Positionen darzulegen, Beweismittel vorzulegen und Zeugen zu benennen und zu vernehmen.

Der Richter oder die Richterrichterin wird dann auf der Grundlage dieser Informationen und unter Anwendung des geltenden Rechts ein Urteil fällen. Dieses Urteil kann von der einen oder anderen Partei angefochten werden, indem sie Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegt. In bestimmten Fällen kann eine weitere Berufung zum Bundesarbeitsgericht erhoben werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einleitung eines vollständigen Gerichtsverfahrens oft mehr Zeit und Kosten erfordert als eine gütliche Einigung. Daher wird in der Regel versucht, durch einen Gütetermin eine Einigung zu erreichen, bevor das Verfahren in die Kammerverhandlung übergeht.

Wie läuft die Beweisaufnahme im Arbeitsgerichtsverfahren?

Die Beweisaufnahme ist ein wichtiger Teil des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, wenn der Fall über den Gütetermin hinausgeht und es zu einer Kammerverhandlung kommt. Sie dient dazu, strittige Tatsachenbehauptungen der Parteien zu klären. In Deutschland werden im Rahmen der Beweisaufnahme häufig folgende Mittel eingesetzt:

Zeugenaussagen:
Zeugen können von beiden Parteien benannt werden und werden vom Gericht vernommen. Ihre Aussagen dienen dazu, bestimmte Tatsachen zu bestätigen oder zu widerlegen.

Schriftliche Beweise:
Hierbei kann es sich um eine Vielzahl von Dokumenten handeln, wie Verträge, E-Mails, Briefe, Gehaltsabrechnungen, Zeugnisse oder andere Unterlagen, die zur Untermauerung der Position einer Partei dienen.

Sachverständigengutachten:
In einigen Fällen kann ein Sachverständiger herangezogen werden, um technische oder spezialisierte Fragen zu klären. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es um Fragen der Arbeitsunfähigkeit oder der Angemessenheit bestimmter Arbeitsbedingungen geht.

Augenscheinsbeweis:
In seltenen Fällen kann das Gericht einen „Augenschein“ nehmen, also einen Ort besichtigen oder einen Gegenstand betrachten, wenn dies für die Feststellung bestimmter Tatsachen relevant ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass es in der Verantwortung der Parteien liegt, die zur Unterstützung ihrer Behauptungen relevanten Beweise vorzulegen. Das Gericht trifft dann auf der Grundlage der vorgelegten Beweise eine Entscheidung.

In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass das Gericht die vorgelegten Beweise nach seiner eigenen Überzeugung würdigt. Es ist nicht an feste Regeln oder Formeln gebunden, sondern muss auf der Grundlage des gesamten Inhalts der Verhandlung und der Ergebnisse der Beweisaufnahme entscheiden, welche Tatsachen es als bewiesen ansieht.

Wie lange dauert ein Arbeitsgerichtsverfahren?

Die Dauer eines Arbeitsgerichtsverfahrens kann stark variieren und hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Komplexität des Falles, der Anzahl der Zeugen und Sachverständigen, der Arbeitslast des Gerichts und ob Berufung eingelegt wird.

Im Allgemeinen kann man sagen, dass ein Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland von einigen Monaten bis zu einem Jahr oder mehr dauern kann. Ein Verfahren, das nur bis zur ersten Instanz, also zum Arbeitsgericht geht, kann oft innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein. Ein Verfahren, das bis zum Landesarbeitsgericht oder zum Bundesarbeitsgericht geht, kann dagegen mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Zeiten nur Schätzungen sind und in jedem Einzelfall variieren können. Bei spezifischen Fragen zur Dauer eines Arbeitsgerichtsverfahrens ist es ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren.

Welche Kosten entstehen im Verfahren?

Die Kosten für ein Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen:

Gerichtskosten:
Diese werden auf der Grundlage des Streitwerts berechnet, also des Geldbetrags, um den im Verfahren gestritten wird. Die Gerichtskosten umfassen auch die Kosten für die Zustellung von Schriftstücken und die Kosten für die Beweisaufnahme, z.B. für die Einholung von Sachverständigengutachten.

Anwaltskosten:
Auch diese richten sich nach dem Streitwert. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Gebührenordnung, die Rechtsanwaltsgebühren regelt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG).

Kosten für Zeugen und Sachverständige:
Wenn Zeugen oder Sachverständige im Verfahren gehört werden, können hierfür zusätzliche Kosten anfallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass in der ersten Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten werden hingegen grundsätzlich der unterliegenden Partei auferlegt.

In der Berufungsinstanz (also vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht) gilt das sogenannte „Kostenerstattungsprinzip“. Das bedeutet, dass die unterliegende Partei sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei tragen muss.

Die tatsächlichen Kosten können je nach Fall und Situation stark variieren, daher ist es ratsam, einen Rechtsanwalt um eine genaue Kostenschätzung zu bitten.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ausführungen eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen können und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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    Dorit Jäger
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