Arbeitsschutzgesetz

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Arbeitsschutzgesetz | CROSET

Arbeitsschutzgesetz - Was ist das?

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts, das darauf abzielt, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern. Es bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen und legt die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Bereitstellung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen fest. 

Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken, die Bereitstellung von Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter sowie die Sicherstellung einer angemessenen Erste-Hilfe-Versorgung. Das Gesetz schreibt auch die Einrichtung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen vor, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ermächtigt zudem staatliche Behörden, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen. 

Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit aller Beschäftigten zu erreichen und die Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten.

Welche Arbeitsschutzgesetze gibt es?

In Deutschland bilden mehrere Gesetze und Verordnungen das Fundament des Arbeitsschutzes, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. 

Hier sind einige der wichtigsten Bestandteile:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): 

Es ist das zentrale Gesetz zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Es legt allgemeine Grundsätze und Anforderungen für den Arbeitsschutz fest, einschließlich der Pflichten der Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): 

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausstattung von Arbeitsstätten, um sicherzustellen, dass sie gesundheitlich und sicherheitstechnisch geeignet sind. Dazu gehören Vorschriften zu Beleuchtung, Belüftung, Notausgängen und Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): 

Das ArbZG definiert die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Pausenregelungen, um Überarbeitung und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Es enthält auch Bestimmungen zu Ruhezeiten und Sonn- sowie Feiertagsarbeit.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): 

Diese Verordnung befasst sich mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie legt unter anderem fest, welche Prüfungen an Maschinen und Anlagen erforderlich sind.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): 

Sie regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz, einschließlich ihrer Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung sowie Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten.

Biostoffverordnung (BioStoffV): 

Diese Verordnung betrifft den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe, wie Bakterien, Viren und Pilze, und legt Schutzmaßnahmen sowie Hygienevorschriften fest.

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV): 

Sie regelt die Anforderungen an Arbeitsplätze, an denen Bildschirmgeräte verwendet werden, um Belastungen der Augen und des Bewegungsapparates zu minimieren.

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): 

Diese Verordnung setzt Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz fest und fordert präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.

Diese Gesetze und Verordnungen sind darauf ausgerichtet, ein breites Spektrum von Risiken am Arbeitsplatz abzudecken und die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorschriften zu befolgen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Wie viele Stunden darf man nach dem Arbeitsschutzgesetz arbeiten?

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzrechts ist, dürfen Arbeitnehmer im Regelfall nicht länger als 8 Stunden pro Werktag arbeiten. Diese Arbeitszeit kann unter bestimmten Bedingungen auf maximal 10 Stunden pro Werktag ausgedehnt werden, sofern innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Das Gesetz sieht vor, dass zwischen den Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden muss. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten, mit einigen Ausnahmen, für die spezielle Regelungen gelten.

Diese Vorgaben sollen die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen und ihnen ausreichend Erholungszeit garantieren. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen, wo aufgrund der Art der Tätigkeit abweichende Arbeitszeiten erforderlich oder üblich sind. In solchen Fällen müssen alternative Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

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  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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    Dorit Jäger
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