Arbeitsverhältnis

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Das Arbeitsverhältnis | CROSET

Das Arbeitsverhältnis in der Zusammenfassung

Unabhängig davon, ob jemand in einem Mini- oder Midijob, als Werkstudent oder Praktikant, in Voll- oder Teilzeit tätig ist, beginnt mit der Einstellung stets ein Arbeitsverhältnis zwischen der beschäftigten Person und dem Arbeitgeber. Im Folgenden erfährst du, was ein Arbeitsverhältnis genau ist, wie es zustande kommt und welche Rechte sowie Pflichten damit verbunden sind.

Kurz gefasst:

  • Im Austausch für geleistete Arbeit erhalten Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber festgelegte Vergütung.

  • Ein Arbeitsverhältnis entsteht durch den Abschluss eines Vertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Wenn ein Arbeitsvertrag rechtlich nicht wirksam ist, spricht man von einem fehlerhaften bzw. faktischen Arbeitsverhältnis.

  • In den meisten Fällen muss der Arbeitsvertrag keiner speziellen Form folgen. Er kann schriftlich, mündlich oder auch stillschweigend abgeschlossen werden.

  • Arbeitsverhältnisse sind üblicherweise in Teilzeit oder Vollzeit und können befristet oder unbefristet sein. Es gibt auch besondere Formen wie das ruhende Arbeitsverhältnis oder die Leiharbeit.

 

Was ist das Arbeitsverhältnis aber im Detail?

Ein Arbeitsverhältnis ist eine rechtliche Bindung zwischen einer beschäftigten Person, dem Arbeitnehmer, und einer beschäftigenden Partei, dem Arbeitgeber, die durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zustande kommt. Dieser Vertrag definiert die gegenseitigen Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses erfolgt durch den Vertragsschluss, der in vielen Fällen formfrei ist, also mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln eingegangen werden kann.

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht in der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Diese Leistung muss nach den Anweisungen und unter den Bedingungen des Arbeitgebers erbracht werden. Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer ein Recht auf die vereinbarte Vergütung. Diese Vergütung stellt die Hauptpflicht des Arbeitgebers dar und muss entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen gezahlt werden.

Zudem schützt das Arbeitsrecht die Arbeitnehmer durch verschiedene Vorschriften, wie den Kündigungsschutz, den Anspruch auf Urlaub und die Einhaltung der Arbeitszeiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Insgesamt bildet das Arbeitsverhältnis den Rahmen für eine Vielzahl von Regelungen, die das tägliche Arbeitsleben strukturieren und sowohl Rechte als auch Pflichten für beide Parteien festlegen. Es dient als Grundlage für eine geregelte und faire Arbeitsbeziehung.

Arten von Arbeitsverhältnissen

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich nach der Art der Tätigkeit, der Dauer der Beschäftigung und anderen spezifischen Merkmalen unterscheiden. 

Hier sind einige der gängigsten Typen:

Unbefristetes Arbeitsverhältnis:

Dies ist die klassische Form des Arbeitsverhältnisses, bei der kein Enddatum für die Beschäftigung festgelegt ist. Es läuft so lange, bis es von einer der Parteien gekündigt wird.

Befristetes Arbeitsverhältnis: 

Hierbei wird der Arbeitsvertrag für eine vorher festgelegte Dauer geschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Zeit, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Teilzeitarbeit: 

Bei diesem Arbeitsverhältnis arbeiten die Beschäftigten weniger Stunden als in einer vergleichbaren Vollzeitposition. Teilzeitarbeit ist oft flexibel gestaltet.

Vollzeitarbeit: 

Das ist die übliche Form der Beschäftigung, bei der eine Person die vollständige, üblicherweise von der Branche oder dem Arbeitsgesetz festgelegte, Arbeitszeit arbeitet.

Minijob oder geringfügige Beschäftigung: 

Diese Art des Arbeitsverhältnisses zeichnet sich durch ein sehr geringes Einkommen aus, das unter einer festgelegten Grenze liegt und somit bestimmte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile bietet.

Werkstudierende: 

Studenten, die neben ihrem Studium arbeiten, oft mit einer Begrenzung der Arbeitsstunden, um den Studierendenstatus nicht zu gefährden.

Leih- oder Zeitarbeit: 

Hierbei werden Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. Der Leiharbeitnehmer bleibt rechtlich Angestellter der Leiharbeitsfirma.

Freie Mitarbeit: 

Freie Mitarbeiter sind keine Angestellten im klassischen Sinn, sondern erbringen Leistungen auf Basis von Werk- oder Dienstverträgen. Sie sind selbstständig und nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingebunden.

Praktikum: 

Praktika können entweder als Pflichtpraktika im Rahmen von Ausbildungs- oder Studienordnungen oder als freiwillige Praktika zur Berufserfahrung absolviert werden. Sie sind oft befristet und dienen dem Erwerb praktischer Kenntnisse.

Diese unterschiedlichen Arbeitsverhältnisse reflektieren die Vielfalt der Arbeitsmarktbedürfnisse und -anforderungen und bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Flexibilität in der Gestaltung ihrer Arbeitsbeziehungen.

Ab wann kommt ein Arbeitsverhältnis zustande?

Ein Arbeitsverhältnis kommt zustande, wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer sich auf einen Arbeitsvertrag einigen, der die wesentlichen Bedingungen ihrer Zusammenarbeit festlegt. Dieser Prozess beginnt in der Regel mit einem Angebot von Seiten des Arbeitgebers, das die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit, die Vergütung und andere relevante Arbeitsbedingungen umfasst. Der Arbeitnehmer kann dieses Angebot dann annehmen, wodurch die Vereinbarung bindend wird. Während ein Arbeitsvertrag prinzipiell in jeder Form, also mündlich, schriftlich oder sogar durch konkludentes Handeln geschlossen werden kann, verlangen bestimmte Arten von Arbeitsverträgen, wie beispielsweise befristete Verträge, aus rechtlichen Gründen eine schriftliche Form.

Sobald beide Parteien sich auf die Grundlagen des Vertrages geeinigt haben, ist das Arbeitsverhältnis formal etabliert. Von diesem Punkt an sind der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitskraft entsprechend der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, und der Arbeitgeber verpflichtet, das vereinbarte Gehalt zu zahlen und für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies markiert den Beginn der gegenseitigen Verpflichtungen, die das Arbeitsverhältnis definieren.

Der Arbeitsvertrag als Grundlage - Was muss rein?

Persönliche Daten:
Vollständige Namen und Adressen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.

Arbeitsbeginn:
Das Datum, an dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt.

Art der Tätigkeit:
Eine genaue Beschreibung der zu leistenden Arbeit oder der Position, die der Arbeitnehmer innehaben wird.

Arbeitsort:
Der Ort oder die Orte, an denen die Arbeit ausgeführt wird.

Arbeitszeit:
Informationen zur täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit, Pausenregelungen und zur Verteilung der Arbeitszeit.

Vergütung:
Höhe des Gehalts oder Lohns, zusätzliche Leistungen wie Boni, Prämien oder Provisionen und die Zahlungsmodalitäten.

Urlaub:
Die Anzahl der Urlaubstage, die dem Arbeitnehmer pro Jahr zustehen.

Probezeit:
Falls eine Probezeit vereinbart ist, deren Dauer und Bedingungen.

Kündigungsfristen und -bedingungen:
Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Kündigungsfristen für beide Parteien.

Geheimhaltungspflichten:
Eventuelle Verpflichtungen zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen oder zur Nichtweitergabe von vertraulichen Informationen.

Arbeitsmittel:
Angaben dazu, welche Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden und welche der Arbeitnehmer eventuell selbst bereitstellen muss.

Sonstige Bedingungen:
Zusatzvereinbarungen wie Überstundenregelungen, Nutzung von Firmenfahrzeugen, Weiterbildungsverpflichtungen etc.

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  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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    Dorit Jäger
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