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Betriebsänderung | CROSET

Betriebsänderung - Was ist das?

Eine Betriebsänderung bezieht sich im deutschen Arbeitsrecht auf strukturelle Veränderungen in einem Unternehmen, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben können. Diese sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere in § 111 BetrVG, definiert. Betriebsänderungen können verschiedene Formen annehmen und erfordern in der Regel die Beteiligung des Betriebsrats, um die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren.

Hier sind einige Beispiele für Maßnahmen, die als Betriebsänderungen gelten können:

Stilllegung des gesamten Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen: 

Dies beinhaltet die dauerhafte Schließung des Betriebs oder eines seiner wesentlichen Teile.
Verlegung des gesamten Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen: Hierunter fällt das Verlegen des Standorts des Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile auf eine andere geografische Lage.

Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben: 

Änderungen in der Unternehmensstruktur durch Fusion oder Aufteilung von Unternehmensteilen.

Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren: 

Dies kann den Einsatz neuer Technologien oder Prozesse beinhalten, die die Arbeitsweise wesentlich verändern.

Einschränkung oder Erweiterung des Betriebs: 

Signifikante Änderungen in der Betriebsgröße, die zu einer wesentlichen Reduzierung oder Erhöhung der Mitarbeiterzahl führen.

Wenn eine Betriebsänderung geplant ist, schreibt das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren und ihn bei der Planung der Änderung konsultieren muss. Der Betriebsrat hat das Recht, zu den Plänen Stellung zu nehmen und auf Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu bestehen. Der Interessenausgleich zielt darauf ab, die Folgen der Betriebsänderung für die Arbeitnehmer zu mildern. Außerdem kann ein Sozialplan ausgehandelt werden, der Maßnahmen wie Abfindungen, Umschulungen oder andere Unterstützungen für betroffene Arbeitnehmer umfasst.

Diese gesetzlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Auswirkungen von Betriebsänderungen auf die Arbeitnehmer so gering wie möglich gehalten und dass ihre Rechte und Interessen geschützt werden.

Kann der Betriebsrat eine Betriebsänderung stoppen?

Der Betriebsrat hat zwar umfangreiche Mitbestimmungsrechte, kann aber eine Betriebsänderung nicht eigenständig stoppen. Seine Hauptrolle besteht darin, die Interessen der Belegschaft zu vertreten und mit dem Arbeitgeber Verhandlungen zu führen, um die Auswirkungen der Änderungen zu mildern. Zu den wichtigsten Rechten des Betriebsrats gehört, dass der Arbeitgeber ihn rechtzeitig und umfassend über geplante Betriebsänderungen informieren und sie mit ihm beraten muss. Das gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, frühzeitig auf die Planung Einfluss zu nehmen und nachteilige Auswirkungen für die Mitarbeiter zu erkennen.

Wenn der Betriebsrat und der Arbeitgeber sich nicht auf einen Interessenausgleich einigen können, der die Art und Weise der Durchführung der Betriebsänderung regelt, kann der Betriebsrat nicht die Durchführung der Änderung selbst stoppen. Er kann jedoch versuchen, durch Verhandlungen über einen Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter bestmögliche Konditionen zu erreichen. Dieser Sozialplan kann Maßnahmen wie Abfindungen, Umschulungen oder Unterstützung bei der Jobsuche umfassen. Während der Betriebsrat also eine Betriebsänderung nicht direkt verhindern kann, spielt er eine entscheidende Rolle dabei, die Folgen für die Arbeitnehmer zu verhandeln und abzumildern.

Was geschieht mit den Arbeitsverträgen bei einer Betriebsänderung?

Bei einer Betriebsänderung in Deutschland können sich verschiedene Auswirkungen auf die Arbeitsverträge der Mitarbeiter ergeben, abhängig von der Art und dem Umfang der Änderung. Grundsätzlich bleiben die Arbeitsverträge bestehen und ihre Gültigkeit wird durch die Betriebsänderung nicht automatisch berührt. Allerdings können in bestimmten Situationen Anpassungen erforderlich oder Konsequenzen möglich sein:

Änderungskündigung: 

Wenn die Betriebsänderung eine Umstrukturierung der Arbeitsplätze oder eine Veränderung der Arbeitsbedingungen erfordert, die nicht im aktuellen Rahmen der Arbeitsverträge abgedeckt sind, kann der Arbeitgeber Änderungskündigungen aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages verbunden mit dem Angebot eines neuen Vertrages zu geänderten Bedingungen. Die Mitarbeiter haben dann die Möglichkeit, dieses neue Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Versetzungen: 

Infolge einer Betriebsänderung kann es zu Versetzungen kommen, wenn bestimmte Betriebsteile verlegt werden oder sich die organisatorische Struktur ändert. Solche Versetzungen müssen im Rahmen der im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeitsbeschreibung und zumutbaren Arbeitsbedingungen bleiben, es sei denn, es wird eine Änderungskündigung vorgenommen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses: 

In Fällen, in denen Teile des Betriebs stillgelegt werden, kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Hierbei enden die Arbeitsverträge aufgrund der Betriebseinstellung oder -einschränkung. Der Arbeitgeber muss dabei die gesetzlichen, tarifvertraglichen oder einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -schutzbestimmungen beachten.

Verhandlungen über Sozialpläne: 

Bei größeren Betriebsänderungen, die erhebliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringen könnten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan zu verhandeln. Ein Sozialplan kann Regelungen enthalten, die finanzielle Ausgleichsleistungen, Umschulungsmaßnahmen oder andere Unterstützungen für betroffene Mitarbeiter vorsehen, um Nachteile abzufedern.

Ist der reine Umzug eines Unternehmens gleich eine Betriebsänderung?

Ein reiner Umzug eines Unternehmens kann eine Betriebsänderung darstellen, insbesondere wenn es sich um die Verlegung des gesamten Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile handelt. Laut § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zählt die Verlegung des gesamten Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile explizit zu den Betriebsänderungen, die eine Beteiligung des Betriebsrats erfordern.

Die Bewertung, ob ein einfacher Umzug als Betriebsänderung gilt, hängt von mehreren Faktoren ab:

Umfang der Verlegung: 

Betrifft der Umzug den gesamten Betrieb oder wesentliche Teile davon? Ein Umzug kleinerer, nicht wesentlicher Betriebsteile fällt möglicherweise nicht unter die Definition einer Betriebsänderung.

Auswirkungen auf die Belegschaft: 

Hat der Umzug erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigungslage der Mitarbeiter? Zum Beispiel können längere Anfahrtswege oder geänderte Arbeitsumgebungen relevant sein.

Geografische Distanz: 

Auch die Entfernung, über die der Umzug erfolgt, kann eine Rolle spielen. Ein Umzug innerhalb derselben Stadt oder eines eng begrenzten geografischen Bereichs wird anders bewertet als ein Umzug in eine andere Stadt oder Region.

Wenn ein Umzug als Betriebsänderung eingestuft wird, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig informieren und mit ihm die Auswirkungen des Umzugs beraten. Zudem muss über einen Interessenausgleich und möglicherweise über einen Sozialplan verhandelt werden, um die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer zu schützen und Nachteile zu kompensieren.

Weitere interessante Begriffe zu dem Thema:

BetrvG, Interessenausgleich, Arbeitnehmer, Belegschaft, Betriebszwecks, Nachteile, Betriebsorganisation, Unternehmen, Betriebsstilllegung, Personalabbau, Betriebsanlagen, Arbeitsmethoden, Abspaltung, Einschränkung, Kschg, Fertigungsverfahren, Stilllegung, Schwellenwerte, Zusammenschluss, Satz, Wahlberechtigten, Folge, Einführung, Mitbestimmung

  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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