Betriebsratswahlen

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Betriebsratswahlen | CROSET

Betriebsratswahlen - Was ist das?

Betriebsratswahlen sind ein wichtiges Ereignis im Leben eines jeden Betriebes in Deutschland, bei dem die Belegschaft ihre Vertretung im Betriebsrat wählt. Der Betriebsrat ist ein Organ der betrieblichen Mitbestimmung und setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ein. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Die Wahl des Betriebsrats findet in der Regel alle vier Jahre statt und ist ein demokratischer Prozess, der strengen rechtlichen Vorgaben folgt, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten. Alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wahlberechtigt. Auch Leiharbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen wahlberechtigt sein, wenn sie länger im Betrieb eingesetzt sind.

Die Betriebsratswahlen werden als geheime und unmittelbare Wahlen durchgeführt. Es gibt zwei Wahlverfahren: das normale Wahlverfahren für Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern und das vereinfachte Wahlverfahren für kleinere Betriebe mit 5 bis 100 Wahlberechtigten. Im normalen Wahlverfahren gibt es einen Wahlvorstand, der die Wahl organisiert, die Stimmzettel vorbereitet und den Wahlvorgang überwacht.

Kandidieren können alle wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs, die mindestens sechs Monate dort beschäftigt sind. Die Listen der Kandidaten können von Gewerkschaften oder von Wahlberechtigten selbst aufgestellt werden. Bei der Wahl haben die Arbeitnehmer je nach Größe des Betriebs eine oder mehrere Stimmen, die sie den Kandidaten ihrer Wahl zuordnen können.

Nach der Stimmauszählung werden die Sitze im Betriebsrat proportional zur Anzahl der erhaltenen Stimmen auf die Listen verteilt. Dabei kommt in der Regel das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren zur Anwendung. Der so gewählte Betriebsrat setzt sich aus den gewählten Mitgliedern zusammen, deren Anzahl sich nach der Größe des Betriebs richtet.

Die gewählten Betriebsräte nehmen ihre Tätigkeit unmittelbar nach der Wahl auf und vertreten die Belegschaft in verschiedenen Angelegenheiten, wie Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz und vielem mehr. Sie haben das Recht, bei vielen Entscheidungen, die die Arbeitnehmer direkt betreffen, mitzubestimmen und sind eine wichtige Schnittstelle zwischen Belegschaft und Management.

Wie oft wird der Betriebsrat gewählt?

Der Betriebsrat wird in Deutschland regulär alle vier Jahre gewählt. Diese regelmäßigen Wahlen stellen sicher, dass die Arbeitnehmervertretung aktuell bleibt und die Interessen der Belegschaft entsprechend der sich ändernden Arbeitsumgebung und Belegschaftsdynamik effektiv vertreten kann. Die Wahlperiode beginnt mit der Konstituierung des neuen Betriebsrats, die kurz nach der Wahl stattfindet.

Hat man einen gesteigerten Kündigungsschutz, wenn man im Betriebsrat ist?

Ja, Mitglieder des Betriebsrats genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und soll sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben unabhängig und ohne Angst vor Repressalien durch den Arbeitgeber ausüben können.

Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder umfasst mehrere Aspekte:

Ordentliche Kündigung:

Betriebsratsmitglieder können während ihrer Amtszeit und bis zu einem Jahr nach dem Ende ihrer Amtszeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das bedeutet, dass ihnen unter normalen Umständen nicht gekündigt werden kann, es sei denn, es liegt ein besonders schwerwiegender Grund vor, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

Außerordentliche Kündigung: 

Selbst im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung, also einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, bedarf es einer Zustimmung des Betriebsrats. Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung ab, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen. Das Gericht prüft dann, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt und ob die Kündigung verhältnismäßig ist.

Kündigungsschutzklage: 

Sollte ein Betriebsratsmitglied dennoch gekündigt werden, hat es das Recht, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. In solchen Verfahren wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig war. Der besondere Kündigungsschutz wird hierbei als ein zentraler Aspekt berücksichtigt.


Diese Schutzmaßnahmen sind essentiell, damit Betriebsratsmitglieder ihre repräsentativen und schützenden Funktionen im Interesse der Belegschaft ohne Furcht vor persönlichen Nachteilen wahrnehmen können. Sie tragen dazu bei, die Unabhängigkeit und die Integrität der betrieblichen Mitbestimmung zu wahren.

Kann der Arbeitgeber die Betriebsratswahlen verhindern?

Nein, der Arbeitgeber kann die Betriebsratswahlen nicht verhindern. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Deutschland schützt das Recht der Arbeitnehmer, einen Betriebsrat zu wählen, und legt fest, dass der Arbeitgeber die Durchführung der Wahlen nicht behindern darf. Das Gesetz stellt auch klar, dass alle Maßnahmen des Arbeitgebers, die darauf abzielen, die Bildung eines Betriebsrats zu unterbinden oder die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zu stören, illegal sind.

Hier einige wichtige Punkte dazu:

Wahlvorstand: 

Die Initiative zur Einrichtung eines Betriebsrats oder zur Durchführung von Betriebsratswahlen kann von den Arbeitnehmern ausgehen, indem sie einen Wahlvorstand wählen oder das Arbeitsgericht um die Bestellung eines Wahlvorstands bitten, falls der Arbeitgeber dies nicht unterstützt.

Unterstützungspflicht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeit des Wahlvorstands zu unterstützen. Dazu gehört die Bereitstellung von notwendigen Räumlichkeiten und Materialien für die Durchführung der Wahlen.

Nichtbeeinflussung und Neutralität: 

Der Arbeitgeber darf nicht in den Wahlprozess eingreifen oder versuchen, die Wahl zu beeinflussen. Dies beinhaltet, dass keine Einschüchterungsversuche, Benachteiligungen oder Begünstigungen von Arbeitnehmern stattfinden dürfen, die sich zur Wahl stellen oder wählen gehen.

Rechtliche Folgen bei Verstößen: 

Wenn ein Arbeitgeber versucht, die Bildung eines Betriebsrats zu behindern oder die Durchführung der Wahlen zu beeinträchtigen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Betroffene Arbeitnehmer oder der Wahlvorstand können beim Arbeitsgericht Beschwerde einlegen.

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  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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    Dorit Jäger
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