Bewerbungskosten

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Bewerbungskosten | Croset

Bewerbungskosten - Wichtige Infos!

Bewerbungskosten entstehen typischerweise dann, wenn sich jemand um eine neue Stelle bemüht. Zu den häufigsten Kosten gehören Ausgaben für das Erstellen und Drucken von Bewerbungsunterlagen wie Lebensläufe und Anschreiben, Kosten für professionelle Bewerbungsfotos, sowie Portokosten für den Versand dieser Unterlagen. Auch Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder, in seltenen Fällen, Übernachtungskosten können anfallen, falls das Vorstellungsgespräch weit entfernt stattfindet.

Einige Arbeitgeber bieten an, diese Kosten zu erstatten, besonders wenn es um Reisekosten für das Vorstellungsgespräch geht. Es ist jedoch ratsam, dies im Vorfeld zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus ist es möglich, Bewerbungskosten in Deutschland als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Dafür ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und bei der Steuererklärung entsprechend nachzuweisen.

In jedem Fall lohnt es sich, vorab Informationen über die Erstattungspraxis potenzieller Arbeitgeber einzuholen und alle Ausgaben genau zu dokumentieren, um sie gegebenenfalls steuerlich absetzen zu können. Dies kann nicht nur finanziell entlastend wirken, sondern auch dabei helfen, den Überblick über die eigenen Investitionen in die Jobsuche zu behalten.

Wie hoch sind denn eigentlich die Bewerbungskosten?

Die Höhe der Bewerbungskosten kann stark variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Art der Bewerbung, ob digital oder postalisch, der Notwendigkeit von Bewerbungsfotos und eventuellen Reisekosten für Vorstellungsgespräche. Hier sind einige durchschnittliche Kosten, die für verschiedene Aspekte einer Bewerbung anfallen können:

Bewerbungsunterlagen

Druck- und Kopierkosten: 

Für das Ausdrucken von Bewerbungsunterlagen können geringe Kosten anfallen, etwa zwischen 0,05 und 0,50 Euro pro Seite, abhängig vom verwendeten Papier und Drucker.

Bewerbungsmappen: 

Hochwertige Mappen können zwischen 1 und 5 Euro kosten.

Bewerbungsfotos:

Professionelle Bewerbungsfotos können zwischen 15 und 100 Euro kosten, je nach Fotograf und Anzahl der Bilder.

Versandkosten:

Für eine Bewerbung per Post fallen Kosten für Briefumschläge und Porto an. Ein Standardbrief kostet in Deutschland derzeit 0,80 Euro, wobei größere Bewerbungsmappen mehr kosten können.

Fahrtkosten:

Die Kosten für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch hängen von der Entfernung und dem gewählten Verkehrsmittel ab. Fahrtkosten mit dem öffentlichen Nahverkehr oder dem eigenen Auto können je nach Entfernung und Dauer variieren.

Online-Bewerbungen:

Digitale Bewerbungen verursachen meist keine direkten Kosten für Druck oder Versand, es können jedoch Gebühren für die Nutzung bestimmter Plattformen oder Dienste anfallen.


Es ist sinnvoll, diese Kosten im Blick zu behalten, besonders wenn viele Bewerbungen geplant sind. Auch wenn einige Arbeitgeber die Kosten für das Vorstellungsgespräch erstatten, sollte dies im Vorfeld geklärt werden. Zudem können Bewerbungskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden, was die finanzielle Belastung mindern kann.

Sind Bewerbungkosten steuerlich absetzbar?

In Deutschland können Bewerbungskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Zu den absetzbaren Kosten zählen dabei unter anderem Ausgaben für das Drucken und Kopieren von Lebensläufen und Anschreiben, die Kosten für professionelle Bewerbungsfotos sowie die Portokosten für den Versand von Bewerbungsunterlagen. 

Um diese Kosten steuerlich absetzen zu können, ist es wichtig, die Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und Belege aufzubewahren. Diese Belege müssen dann bei der Einreichung der Steuererklärung vorgelegt werden, um die entsprechenden Ausgaben als Werbungskosten nachweisen zu können. Diese Regelung ermöglicht es Bewerbern, finanzielle Aufwendungen für die Jobsuche teilweise zurückzuerhalten, was insbesondere bei einer Vielzahl von Bewerbungen finanziell entlastend wirken kann.

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  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
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    Dorit Jäger
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