Bonusmeilen

Inhaltsverzeichnis

Bonusmeilen | Croset

Bonusmeilen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es keine spezifischen Regelungen zum Umgang mit Bonusmeilen. Bonusmeilen sind in der Regel Prämien oder Belohnungen, die von Fluggesellschaften oder Kreditkartenunternehmen für die Nutzung ihrer Dienste vergeben werden und die zum Erwerb von Flugtickets oder anderen Prämien verwendet werden können. 

Da Bonusmeilen oft persönlichem Verhalten, wie beispielsweise Vielfliegerei oder Nutzung bestimmter Kreditkarten, zugeschrieben werden, stellen sie eher eine persönliche Annehmlichkeit dar und weniger eine Arbeitsleistung oder Vergütung.

In einigen Fällen können jedoch Bonusmeilen im Zusammenhang mit Dienstreisen auftreten. Wenn ein Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke reist und dabei Bonusmeilen sammelt, können Fragen zur Nutzung oder Vergütung dieser Bonusmeilen aufkommen. 

Hier sind einige mögliche Szenarien:

  1. Nutzung von Bonusmeilen für Dienstreisen: Ein Arbeitnehmer könnte Bonusmeilen, die er während dienstlicher Reisen gesammelt hat, für zukünftige dienstliche Reisen verwenden. In diesem Fall könnte es sinnvoll sein, die Nutzung von Bonusmeilen mit dem Arbeitgeber abzustimmen und sicherzustellen, dass dies im Einklang mit den Unternehmensrichtlinien steht.

  2. Vergütung von Bonusmeilen: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern möglicherweise die Möglichkeit, Bonusmeilen, die während dienstlicher Reisen gesammelt wurden, als Teil ihrer Vergütung zu nutzen. Dies könnte in Form von zusätzlichen Urlaubstagen oder anderen Vergünstigungen erfolgen.

  3. Vertragliche Vereinbarungen: Es ist möglich, dass in Arbeitsverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen spezifische Regelungen zum Umgang mit Bonusmeilen während dienstlicher Reisen festgelegt sind. In diesem Fall sollten die betreffenden Vereinbarungen beachtet und eingehalten werden.

In jedem Fall ist es ratsam, etwaige Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Bonusmeilen während dienstlicher Reisen direkt mit dem Arbeitgeber zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Parteien die geltenden Richtlinien und Vereinbarungen verstehen.

Wem gehören denn eigentlich die Bonusmeilen?


Die Frage, wem die Bonusmeilen gehören, ist oft nicht eindeutig zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst spielt der Arbeitsvertrag eine wichtige Rolle. In einigen Fällen können Arbeitsverträge oder betriebliche Richtlinien klare Regelungen enthalten, die bestimmen, ob die Bonusmeilen dem Arbeitnehmer persönlich oder dem Unternehmen gehören.

Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen des Anbieters von Bonusmeilen von Bedeutung. Oft legen Fluggesellschaften oder Kreditkartenunternehmen fest, dass Bonusmeilen persönliches Eigentum des Inhabers sind und nicht übertragbar sind. In diesem Fall gehören die Bonusmeilen dem Arbeitnehmer persönlich.

Wenn Bonusmeilen während dienstlicher Reisen gesammelt werden, kann die Frage komplizierter sein. Einige Arbeitgeber können Anspruch auf die Bonusmeilen erheben, da sie argumentieren könnten, dass sie als Ergebnis der dienstlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers entstanden sind. In anderen Fällen könnten Arbeitgeber den Arbeitnehmern gestatten, die Bonusmeilen für persönliche Zwecke zu nutzen, solange sie keine Verletzung von Unternehmensrichtlinien darstellen.

Die endgültige Klärung darüber, wem die Bonusmeilen gehören, erfolgt oft durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch die Auslegung von geltenden Vertrags- und Nutzungsbedingungen. Es ist ratsam, etwaige Unklarheiten oder Streitigkeiten frühzeitig zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.

Müssen Bonusmeilen als "Bonus" versteuert werden?

In Deutschland unterliegen Bonusmeilen, die als Belohnung oder Vergünstigung für eine Tätigkeit, wie beispielsweise Geschäftsreisen oder berufliche Tätigkeiten, erhalten werden, grundsätzlich der Besteuerung. Die steuerliche Behandlung von Bonusmeilen richtet sich jedoch nach verschiedenen Faktoren und kann je nach den Umständen variieren. 

Hier sind einige wichtige Überlegungen

Dienstliche Nutzung: 

Wenn Bonusmeilen im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten gesammelt werden, können sie als steuerpflichtiger Arbeitslohn betrachtet werden. In diesem Fall müssen sie vom Arbeitnehmer versteuert werden.

Privatnutzung: 

Wenn Bonusmeilen ausschließlich für private Zwecke gesammelt werden, zum Beispiel durch persönliche Kreditkartenausgaben, könnten sie als geldwerter Vorteil betrachtet werden und unterliegen ebenfalls der Besteuerung.

Arbeitgeberleistungen: 

Wenn Bonusmeilen als Zusatzleistung des Arbeitgebers gewährt werden, könnten sie als steuerpflichtiger Sachbezug angesehen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber möglicherweise Steuern und Sozialabgaben darauf entrichten.

Ausnahmen und Freigrenzen: 

Es gibt bestimmte Freigrenzen und Ausnahmen, die gelten können, insbesondere wenn es sich um geringwertige Sachleistungen handelt. Unter bestimmten Bedingungen können Bonusmeilen möglicherweise unter diese Freigrenzen fallen und steuerfrei bleiben.


Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Bonusmeilen komplex sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der konkreten Umstände der Vergabe und Nutzung der Bonusmeilen sowie den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften. Es wird empfohlen, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder Fachexperten zu wenden, um eine genaue Einschätzung zu erhalten.

Was sollte ich machen, wenn es Probleme mit meinem Arbeitgeber in Sachen Bonusmeilen gibt?

Wenn es Unstimmigkeiten oder Probleme mit dem Arbeitgeber bezüglich Bonusmeilen gibt, steht es den Mitarbeitern frei, sich an uns zu wenden. Wir sind hier, um zu helfen und eine Lösung zu finden. In solchen Fällen empfehlen wir, zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu suchen, um die Angelegenheit zu klären. Sollte dies nicht möglich oder nicht zielführend sein, steht auch der Betriebsrat als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Bedarf können wir auch rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Mitarbeiter gewahrt werden. Unser Ziel ist es, eine faire und angemessene Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Weitere interessante Begriffe zu dem Thema:

vielfliegerprogramme, meilen, flug, prämien, vorteile, airlines, fluggesellschaften, flugmeilen, miles, statusmeilen, vielflieger, freiflügen, lufthansa, bonusprogramm, mileageplus, skyteam, etihad, programm, mitglieder, alliance, partner, sammeln, fluglinien

  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
    kanzlei@ra-croset.de
    mehr Details

    Dorit Jäger
    Fachanwältin Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
    kanzlei@ra-croset.de
    mehr Details

    Klaus-Benjamin Liebscher
    Fachanwalt Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
    kanzlei@ra-croset.de
    mehr Details

    Anja Schmidt-Bohm
    Fachanwältin Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
    kanzlei@ra-croset.de
    mehr Details

    Robert Strauß
    Fachanwalt Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
    kanzlei@ra-croset.de
    mehr Details

    Bekannt aus
    Referenzen