Diensthandy

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Diensthandy | CROSET

Diensthandy - Was ist das?

Ein Diensthandy ist ein Mobiltelefon, das von einem Arbeitgeber an einen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird, um dienstliche Aufgaben und Kommunikation zu erleichtern. Diensthandys sind insbesondere in Berufen weit verbreitet, in denen schnelle und flexible Kommunikation erforderlich ist, wie etwa im Vertrieb, im Kundenservice oder bei Führungskräften. Sie bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, jederzeit und überall erreichbar zu sein und dienstliche Angelegenheiten zu erledigen.

Das Diensthandy wird vom Arbeitgeber angeschafft und den Mitarbeitern für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber übernimmt die Anschaffungskosten sowie die laufenden Kosten, wie etwa die Gebühren für Telefonie und Datenvolumen. Der primäre Zweck eines Diensthandys ist die dienstliche Nutzung. Mitarbeiter sollen es für Telefonate, E-Mails, Nachrichten und andere geschäftliche Anwendungen verwenden, um ihre Arbeitsaufgaben effizient zu erledigen.

Arbeitgeber stellen oft Richtlinien zur Nutzung des Diensthandys auf. Diese Richtlinien können die erlaubte Nutzung für private Zwecke, die Sicherheitsanforderungen und die Rückgabe des Geräts bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassen. In vielen Fällen ist eine eingeschränkte private Nutzung des Diensthandys gestattet, solange dies nicht den dienstlichen Gebrauch beeinträchtigt oder zusätzliche Kosten verursacht.

Da Diensthandys oft sensible geschäftliche Informationen enthalten, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Dies kann die Installation von Sicherheitssoftware, regelmäßige Updates, Passwortrichtlinien und die Möglichkeit der Fernlöschung bei Verlust oder Diebstahl umfassen. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass vertrauliche Informationen geschützt bleiben und nicht in falsche Hände geraten.

Zusätzlich zum Schutz der Daten auf dem Diensthandy müssen auch datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dies beinhaltet den Schutz personenbezogener Daten, die auf dem Gerät gespeichert sind, sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Arbeitgeber und Mitarbeiter sollten gemeinsam darauf achten, dass sensible Daten sicher und verantwortungsvoll verarbeitet werden.

Die Bereitstellung eines Diensthandys kann zahlreiche Vorteile für beide Seiten haben. Für den Arbeitgeber bedeutet es eine erhöhte Erreichbarkeit und Flexibilität der Mitarbeiter, was zu einer effizienteren Arbeitsweise und einer besseren Kundenbetreuung führen kann. Für die Mitarbeiter bedeutet es oft eine Erleichterung, da sie alle dienstlichen Kommunikationsmittel in einem Gerät vereint haben und so ihre Aufgaben flexibler erledigen können.

Wichtige Fragen zum Diensthandy

Ja, ein Arbeitgeber kann die private Nutzung eines Diensthandys einschränken oder verbieten. Dies wird oft in den Nutzungsrichtlinien oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Die Regelungen sollten klar kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Einige Arbeitgeber erlauben eine eingeschränkte private Nutzung, solange diese nicht den dienstlichen Gebrauch beeinträchtigt oder zusätzliche Kosten verursacht.

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für Schäden am Diensthandy, da es sich um Eigentum des Unternehmens handelt. Allerdings kann der Arbeitnehmer haftbar gemacht werden, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurde. Es ist wichtig, dass die Haftungsregelungen im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung klar definiert sind.

Bei der Nutzung von Diensthandys müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und andere relevante Datenschutzgesetze beachtet werden. Dies umfasst den Schutz personenbezogener Daten, die auf dem Gerät gespeichert sind. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Passwortschutz und regelmäßige Sicherheitsupdates implementiert sind, um das Datengeheimnis zu wahren.

Die Verfolgung des Standorts eines Diensthandys durch den Arbeitgeber ist rechtlich sensibel und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Eine Standortverfolgung ist in der Regel nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich eingewilligt hat und die Maßnahme für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Die Arbeitnehmer müssen über die Verfolgung informiert und der Zweck klar definiert sein.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer das Diensthandy an den Arbeitgeber zurückgeben. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass alle dienstlichen Daten sicher entfernt und gegebenenfalls auf andere Geräte übertragen werden, um die Kontinuität der Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Es ist ratsam, klare Rückgaberegelungen im Arbeitsvertrag oder in den Nutzungsrichtlinien

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