Arbeitszeugnis für Führungskräfte

Praktische Tipps und Hinweise

Das Arbeitszeugnis für Führungskräfte: Denn Arbeitszeugnis ist nicht gleich Arbeitszeugnis. Stattdessen gelten bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen für Mitarbeiter und Führungskräfte jeweils eigene Richtlinien.

Erfahren Sie in diesem Ratgeber, welche Elemente ein Arbeitszeugnis für Führungskräfte beinhalten muss und worauf es bei der Formulierung konkret ankommt.

Arbeitszeugnis für Führungskräfte | CROSET

Was muss das Arbeitszeugnis für Führungskräfte beinhalten?

Das Arbeitszeugnis für Führungspersonal ist in einigen Punkten mit dem Zeugnis für normale Mitarbeiter identisch. So müssen beide Zeugnisvarianten wichtige Informationen wie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum sowie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses beinhalten.

Darüber hinaus sollte ein vollständiges Arbeitszeugnis für Führungskräfte eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung sowie eine umfassende Bewertung von Leistung und Sozialverhalten zum Inhalt haben. Das Arbeitszeugnis für Führungskräfte unterscheidet sich von dem für normale Mitarbeiter in entscheidenden Punkten.

Beispielsweise ist es ratsam, genauer auf den Führungsstil der Führungskraft einzugehen und den Umgang mit den Mitarbeitern zu beurteilen.

Pflegte die Führungskraft einen kollegialen Umgang mit den Mitarbeitern oder war der Führungsstil eher straff? Des Weiteren dürfen folgende Inhalte in einem Arbeitszeugnis für Führungspersonal nicht fehlen:

  • Teamgröße: Wie viele Mitarbeiter wurden geführt?
  • Erzielte Erfolge (zum Beispiel: höherer Umsatz, geringere Produktionskosten etc.)
  • Einschätzung der unternehmerischen Kompetenz
  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitszeugnis endet mit einer Schlussformel, in der dem Bedauern über das Ausscheiden aus dem Betrieb Ausdruck verliehen wird. Danach folgen Datum, Unterschrift und Firmenstempel. Gerade bei Führungskräften kommt der Unterschrift des Zeugnisausstellers große Bedeutung zu.

In aller Regel ist das Zeugnis durch einen Geschäftsführer bzw. Vorstand zu unterzeichnen, sowie durch den Personalleiter (Head of HR). Unterzeichnet hingegen lediglich ein hierarchisch gleichgestellter Kollege oder ein Mitarbeiter der Personalabteilung, so liest der erfahrene Personaler hieraus eine negative Botschaft des Vorarbeitgebers.

Wie sieht die Tätigkeitsbeschreibung bei Arbeitszeugnissen für Führungskräfte aus?

Die Tätigkeitsbeschreibung ist ein Kernelement des Arbeitszeugnisses für Führungskräfte. Hier wird genau erläutert, was alles in die Verantwortung der Führungskraft fiel, über welche Vollmachten sie verfügte und welche Aufgaben konkret erfüllt wurden.

Auch eine hierarchische Einordnung der Führungsposition ist wichtig, beispielsweise durch eine Formulierung wie „Frau Mustermann erstattete dem Geschäftsführer Bericht“. Die ausgeübten Tätigkeiten sind vollständig und aussagekräftig zu beschreiben, damit potenzielle Arbeitgeber sich ein umfassendes Bild machen können.

Dabei ist folgende Reihenfolge einzuhalten: Hauptaufgaben, Kernaufgaben, weniger wichtige Aufgaben. Je nach Anzahl der Aufgaben sollen diese für eine bessere Lesbarkeit tabellarisch angeordnet werden. Hat die Führungskraft im Laufe einer mehrjährigen Karriere in verschiedenen Abteilungen gearbeitet, empfiehlt sich dabei eine chronologische Reihenfolge.

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Was gilt es bei Formulierungen beim Arbeitszeugnis für Führungskräfte zu beachten?

Die Wahl der Formulierungen ist bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte von höchster Bedeutung. Reihen Sie nicht eine neutrale Floskel an die andere, sondern verwenden Sie auch persönliche Worte, um die Stärken der Führungskraft so exakt wie möglich zu beschreiben.

So ist die Formulierung „Herr Mustermann war sehr beliebt“ zu vermeiden – schließlich sollen Führungskräfte vorrangig respektiert werden. Das Adjektiv „beliebt“ suggeriert hingegen, dass es der Führungskraft an Durchsetzungsvermögen mangelt.

Der Formulierung des letzten Absatzes kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu. Vor allem dann, wenn viele Bewerbungen gesichtet werden müssen, sehen sich Personaler oftmals zunächst nur diesen an.

Nur dann, wenn der letzte Absatz überzeugt, lesen sie das gesamte Zeugnis und ziehen ein Vorstellungsgespräch in Betracht. Eine aussagekräftige Schlussformel ist also unverzichtbar – zumal ihr Weglassen als Distanzierung des Vorarbeitgebers von der Führungskraft gelesen wird.

Worauf kommt es bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte noch an?

Auch scheinbare Nebensächlichkeiten spielen bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte eine Rolle. So sollte das Arbeitszeugnis weder zu kurz, noch zu lang sein. Als Faustregel gilt: mindestens eine halbe Seite, höchstens jedoch zwei.

Zu beachten ist außerdem, auf welchem Papier das Arbeitszeugnis gedruckt wurde – auf dem normalen Firmenpapier oder auf dem Briefpapier des Aufsichtsratsvorsitzenden. Nicht zuletzt kommt es auch darauf an, von wem das Arbeitszeugnis unterzeichnet wurde.

Arbeitszeugnisse für Führungskräfte sollten in jedem Fall von einem ranghöheren Vorgesetzten unterzeichnet werden. Im Idealfall unterschreibt ein Mitglied der Geschäftsleitung das Dokument mit. Ein positives Signal ist es außerdem, wenn sich der Verfasser des Schreibens für Anfragen zur Verfügung stellt.

Zusammenfassung

Die Formulierung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte birgt einige Fallstricke. Umso wichtiger ist es daher, sich sorgfältig mit der Materie auseinanderzusetzen. Bei Fragen zum Thema Arbeitszeugnis für Führungspersonal ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.

Er weiß genau, worauf es bei der Gestaltung eines Arbeitszeugnisses für Führungskräfte konkret ankommt und steht Ihnen auch im Streitfall mit seinem Know-how zur Seite. Also: Überlassen Sie Ihr Arbeitszeugnis nicht dem Zufall.

Die Kanzlei Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht ist auf arbeitsrechtliche Fälle spezialisiert. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls unter 030 315 68 110 oder schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@ra-croset.de.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ausführungen eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen können und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Diese Begriff sind in diesem Zusammenhang auch interessant:

Zeugnis, Leistung, Geschäftsführer, Erfolge, Führungsleistung, Unternehmen, Zwischenzeugnis

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