Corona & Homeoffice plus Musterschreiben

In Betrieben und Büros in Deutschland gilt ab sofort 3G. 

Dies bedeutet für Arbeitnehmer, die noch nicht vollständig geimpft sind: Zutritt zum Betrieb erhalten Sie nur nach Durchführung eines Corona-Tests mit negativem Ergebnis. 

Dies gilt unabhängig davon, ob diese „Ungeimpften“ noch auf die zweite Impfung warten, eine Impfung grundsätzlich ablehnen oder aus medizinischen Gründen für eine Impfung nicht infrage kommen. Für betroffene Arbeitnehmer sind die Testungen oft mit großen Belastungen verbunden: Der Aufwand für die Fahrt zu den Testzentren ist gerade in ländlichen Gegenden sehr hoch. 

Daher reicht uns immer wieder die Frage: Gibt es einen legalen Weg, die Testpflicht zu umgehen? 

Die Antwort lautet ganz klar Ja!

Denn Arbeitnehmer haben angesichts der neuen 3G-Regelungen einen echten gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice UND im Homeoffice gilt keine Testpflicht!

Voraussetzungen für den Anspruch auf Homeoffice:

  • Der Arbeitnehmer macht Büroarbeiten oder vergleichbare Arbeiten
  • Der Arbeitgeber hat keine „zwingenden betriebsbedingten Gründe“ die gegen das Homeoffice sprechen.

In unserem Video beantworten wir die folgenden wichtigen Fragen: 

  • Was ist genau unter Büroarbeit zu verstehen?
  • Was gilt im öffentlichen Dienst?
  • Was geht im Außendienst?
  • Was gilt bei Arbeit mit vertraulichen Akten im Homeoffice?
  • Was ist, wenn der Arbeitgeber einfach Homeoffice ablehnt?
  • Was genau sind zwingende betriebsbedingte Gründe (Beispiele!)?

 

Arbeitnehmer können ihr Recht auf Homeoffice gerade im Zusammenhang mit Corona mit einem Musterschreiben geltend zu machen, dass wir hier vorbereitet haben. Näheres dazu im Video.

Hier finden Sie unser Musterschreiben für Arbeitnehmer:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ausführungen eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen können und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

  • Pascal Croset
    Fachanwalt  Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
    kanzlei@ra-croset.de
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    Dorit Jäger
    Fachanwältin Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
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    Klaus-Benjamin Liebscher
    Fachanwalt Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
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    Anja Schmidt-Bohm
    Fachanwältin Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
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    Robert Strauß
    Fachanwalt Arbeitsrecht
    Tel.: +49 (0)30 31 568 110
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